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Experten-Antwort

Widerspruch oder Verschlimmerungsantrag

von Kurt0822.06.2011 | 15:47
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, habe heute meinen Rentenbescheid bekommen. Bin 57 Jahre alt. Mir wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugebilligt bis zum Eintritt der Regelaltersgrenze. Ich wurde im vorigen Jahr von der Reha als erwerbsunfähig entlassen und habe eine EM-Rentenantrag gestellt. Nach heutiger Beratung mit dem VdK sollte ich keinen Widerspruch einlegen, sondern nach Ablauf der Wiserspruchsfrist einen sog. Verschlimmerungsantrag bei der DRV stellen und mit ärztlichen Gutachten untermauern. Was ist nun der richtige Weg? Ich bin mir nicht schlüssig was ich machen soll, will ja auch keinen Fehler machen. Sollte ich evtl. die Akte zur Einsicht anfordern (insbeosndere das ärztl. Gutachten und dien Bericht des med. Dienstes der DRV) und erstmal Widerspruch einlegen, um dann den Widerspruch später zu begründen? Könnte es Nachteile haben, wenn ich die Teilrente erstmal akzeptiere und anschließend den Verschlimmerungsantrag stellen sollte? Welches Formular wäre dies überhaupt? Bin für jeden Ratschlag dankbar!

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "-_-".

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8 Antworten

Volkeram 22.06.2011 | 17:17
Die komplette Akte anzufordern um darin erstmal Einsicht zu nehmen in die ärztlichen Unterlagen ist immer der 1. Schritt und ein MUSS. Ohne dem geht gar nichts und schon gar nicht die Begründung eines Widerspruches. Das hätte ihnen ihr VdK Berater eigentlich aber auch so sagen müssen... Wenn man die Akte nicht kennt, kann man ja nicht wissen aufgrund welcher ärztlichen Unterlagen/Gutachten etc. es überhaupt zu dieser Entscheidung der RV gekommen ist. Es ist dann genau von IHNEN ( oder ihren Ärzten ) zu prüfen, ob diese ärztlichen Unterlagen fehlerhaft und/oder unvollständig sind ! Findet sich dort etwas was es zu bemängeln gilt, ist dies quasi ein " gefundenes Fressen " im Widerspruchsverfahren für jeden Fachanwalt oder den Sozialverband... Und einen "Verschlimmerungsantrag" gibt es nur im Schwerbehindertenrecht. Einen "Verschlimmerungsantrag" für eine EM-Rente in dem Sinne gibt es gar nicht. Ich denke ihr VdK Berater hat das entweder einfach verwechselt oder hat keine Ahnung... Beides wäre sehr schlecht und keine gute Reputation für so einen Sozialverband wie dem VdK. Aber letztlich sind es Menschen die dort arbeiten und da gibt es wie überall in der Arbeitswelt gute und weniger gute Fachleute... Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist , wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können danach nur einen komplett neuen EM-Antrag stellen, aber keinen " Verschlimmerungsantrag "... Die Widerspruchsfrist jetzt ungenutzt verstreichen zu lassen und damit den vorliegenden Bescheid zu akzeptieren halte ich für unsinnig und nicht zielfördernd . Natürlich nur dann , wenn Sie und vor allem auch ihre Ärzte der Meinung sind, das der vorliegende Bescheid falsch ist und Sie auch für voll statt nur teilweise Erwerbsgemindert halten. Zu verlieren haben Sie ja gar nichts und können Sie auch nichts. Die teilw. EM-Rente bleibt ja auf jeden Fall bestehen ( obwohl natürlich alles neu geprüft werden muss ). Das die RV im Widerspruchsverfahren zu dem Ergegnis gelangt, das Sie jetzt plötzlich gar nicht mehr EM seien, wäre widersinnig und gegen jegliche Praxis. Sie können also nur gewinnen. Der Widerspruch muss natürlich medizinisch fachlich absolut kompetent und für den med, Dienst der RV auch nachvollziehbar begründet sein und vor allem ( das ist gaaaanz wichtig ! ) durch NEUE - der RV im bisherigen Verfahren noch nicht bekannte - fachärztliche Unterlagen unterstützt und damit belegt werden ! Nur dann haben Sie auch eine wirkliche Chance, doch noch die volle EM-Rente zu erhalten.
Machts Sinnam 22.06.2011 | 18:53
Zitat von Volker anzeigenausblenden
Volker schrieb

Die komplette Akte anzufordern um darin erstmal Einsicht zu nehmen in die ärztlichen Unterlagen ist immer der 1. Schritt und ein MUSS. Ohne dem geht gar nichts und schon gar nicht die Begründung eines Widerspruches.

Das hätte ihnen ihr VdK Berater eigentlich aber auch so sagen müssen...

Wenn man die Akte nicht kennt, kann man ja nicht wissen aufgrund welcher ärztlichen Unterlagen/Gutachten etc. es überhaupt zu dieser Entscheidung der RV gekommen ist. Es ist dann genau von IHNEN ( oder ihren Ärzten ) zu prüfen, ob diese ärztlichen Unterlagen fehlerhaft und/oder unvollständig sind !

Findet sich dort etwas was es zu bemängeln gilt, ist dies quasi ein " gefundenes Fressen " im Widerspruchsverfahren für jeden Fachanwalt oder den Sozialverband...

Und einen "Verschlimmerungsantrag" gibt es nur im Schwerbehindertenrecht. Einen "Verschlimmerungsantrag" für eine EM-Rente in dem Sinne gibt es gar nicht.

Ich denke ihr VdK Berater hat das entweder einfach verwechselt oder hat keine Ahnung... Beides wäre sehr schlecht und keine gute Reputation für so einen Sozialverband wie dem VdK. Aber letztlich sind es Menschen die dort arbeiten und da gibt es wie überall in der Arbeitswelt gute und weniger gute Fachleute...

Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist , wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können danach nur einen komplett neuen EM-Antrag stellen, aber keinen " Verschlimmerungsantrag "...

Die Widerspruchsfrist jetzt ungenutzt verstreichen zu lassen und damit den vorliegenden Bescheid zu akzeptieren halte ich für unsinnig und nicht zielfördernd . Natürlich nur dann , wenn Sie und vor allem auch ihre Ärzte der Meinung sind, das der vorliegende Bescheid falsch ist und Sie auch für voll statt nur teilweise Erwerbsgemindert halten.

Zu verlieren haben Sie ja gar nichts und können Sie auch nichts. Die teilw. EM-Rente bleibt ja auf jeden Fall bestehen ( obwohl natürlich alles neu geprüft werden muss ). Das die RV im Widerspruchsverfahren zu dem Ergegnis gelangt, das Sie jetzt plötzlich gar nicht mehr EM seien, wäre widersinnig und gegen jegliche Praxis. Sie können also nur gewinnen.

Der Widerspruch muss natürlich medizinisch fachlich absolut kompetent und für den med, Dienst der RV auch nachvollziehbar begründet sein und vor allem ( das ist gaaaanz wichtig ! ) durch NEUE - der RV im bisherigen Verfahren noch nicht bekannte - fachärztliche Unterlagen unterstützt und damit belegt werden !

Nur dann haben Sie auch eine wirkliche Chance, doch noch die volle EM-Rente zu erhalten.

... aber zwei Anmerkungen / Fragen: mitunter kann anstatt NEUER Unterlagen auch ein neuer oder nicht richtig berücksichtigter Gesichtspunkt zu bisherigen Unterlagen genügen und wie steht es mir der Aufstockung zur vollen "Arbeitsmarktrente" - oder besteht noch ein (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis?
-_-am 22.06.2011 | 20:44
Mit Verlaub, was Ihnen "der VdK" da erzählt hat ist blanker Unsinn. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung haben, legen Sie unverzüglich Widerspruch ein und beantragen Sie Akteneinsicht. Die Begründung können Sie nach erfolgter Akteneinsicht nachreichen. Vielleicht findet sich ja beim VdK auch jemand, der Ahnung vom Thema hat und Ihnen bei der Formulierung behilflich ist. Ansonsten müssen Sie selbst abwägen, ob sich die Inanspruchnahme professioneller Rechtsberatung (Rentenberater, Rechtsanwalt - Fachanwalt für Sozialrecht -) lohnen kann, Sie sich an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wegen einer Formulierung des Widerspruchs wenden wollen oder Sie sich das selbst zutrauen.
Prager Fenstersturzam 23.06.2011 | 12:56
Grundsätzlich gilt mit einem Widerspruch verhärtet man die Fronten. Ein neuer Antrag bzw. Verschlimmerungsantrag macht es den Beteiligten leichter ohne Gesichtsverlust diesem zuzustimmen. Das ist sicherlich nur ein Aspekt und anderen. Es hängt sicherlich auch von konkreten Fall ab, wie man verfahren will.
Kurt08am 23.06.2011 | 14:35
Zu "Machts Sinn" : Danke erstmal für die guten Antworten. Eine "Arbeitsmarktrente" bekomme ich nicht, da ich noch ein Teilzeitarbeitsverhältnis habe. Im Moment bin ich schon mehrere Wochen arbeitsunfähig krasnk geschrieben und werde esvon meiner Ärztin auch noch weiterhin. Sie vertritt übrigens den Standpunkt, man sollte in Widerspruch gehen.
-_-am 24.06.2011 | 00:03
Zitat von Kurt08 anzeigenausblenden
Es trifft nicht zu, dass grundsätzlich gilt, dass man mit einem Widerspruch die Fronten verhärtet. Ein neuer Antrag macht es den Beteiligten auch nicht leichter, diesem ohne Gesichtsverlust zuzustimmen. Derartige Begriffe treffen allenfalls im persönlichen Bereich zu. Der Leistungsträger hat jedoch nach sachlichen Gesichtspunkten und Fakten zu entscheiden. Wenn Ihnen also Ihre Ärztin aus medizinischer Sicht diesen Rat erteilt hat, sollte Sie Ihnen auch einen fundierten ärztlichen Befundbericht schreiben können, der geeignete medizinische Fakten enthält und den Sie zur Begründung Ihres Widerspruchs vorlegen können. Wenn die Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung von Ihnen jedoch unwidersprochen akzeptiert werden, werden sie definitiv zum Faktum. Es dürfte dann bei einem neuen Antrag viel schwieriger werden, diese Feststellungen zu widerlegen. Insofern folgen Sie dem Rat Ihrer Ärztin!
Der Pforzheimeram 30.06.2011 | 23:31
Zitat von -_- anzeigenausblenden
Im Moment bin ich schon mehrere Wochen arbeitsunfähig krank geschrieben und werde es von meiner Ärztin auch noch weiterhin. Sie vertritt übrigens den Standpunkt, man sollte in Widerspruch gehen.
Es trifft nicht zu, dass grundsätzlich gilt, dass man mit einem Widerspruch die Fronten verhärtet. Ein neuer Antrag macht es den Beteiligten auch nicht leichter, diesem ohne Gesichtsverlust zuzustimmen. Derartige Begriffe treffen allenfalls im persönlichen Bereich zu. Der Leistungsträger hat jedoch nach sachlichen Gesichtspunkten und Fakten zu entscheiden. Wenn Ihnen also Ihre Ärztin aus medizinischer Sicht diesen Rat erteilt hat, sollte Sie Ihnen auch einen fundierten ärztlichen Befundbericht schreiben können, der geeignete medizinische Fakten enthält und den Sie zur Begründung Ihres Widerspruchs vorlegen können. Wenn die Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung von Ihnen jedoch unwidersprochen akzeptiert werden, werden sie definitiv zum Faktum. Es dürfte dann bei einem neuen Antrag viel schwieriger werden, diese Feststellungen zu widerlegen. Insofern folgen Sie dem Rat Ihrer Ärztin!
Das klingt sehr fundiert, aber auch sehr heftig und energisch. Ob da wohl mehr dahintersteckt?
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