Hallo Frau Koppenwallner,
wenn Sie eine Reha auf eigene Kosten durchführen, dann müssen die kosten auch selbst tragen. Selbst wenn sich im Widerspruchsverfahren rausstellt, dass Sie doch Anspruch auf eine Reha durch die Rentenversicherung haben, wird diese die Kosten im Nachhineien nicht übernehmen. Also bitte den Ausgang des Widerspruchsverfahrens abwarten.