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Experten-Antwort

Widerspruch Reha-Antrag

von Samy09.12.2020 | 10:24
101 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ihr Lieben, Ich bin krankgeschrieben (Trauma) und beziehe Krankengeld welches im März 2021 ausläuft. Die Krankenkasse hat mich nun zur Reha aufgefordert (Frist bis zum 05.2.21) gegen welche ich gerne Widerspruch einlegen möchte und nach Paragraph 28 Akteneinsicht verlange und meine Begründung nachreichen werde (bespreche ich am 16.12 noch mit meinem Arzt ) -- denn die Therapie dauert zwar länger aber sie hilft mir wirklich gut. Deswegen sehe ich von einer Reha ab. In meiner Aufforderung steht auch was von "Umwandlung in einen Rehaantrag". Ich kriege ja innerhalb der 10 Wochenfrist weiterhin Krankengeld. Wenn ich nun Widerspruch einlege entsteht eine Aufschiebende Wirkung. 1. Wie lange schiebt diese denn "auf"? 2. Muss ich das Krankengeld zurückzahlen wenn dem Widerspruch INNERHALB der 10 wochen nicht stattgegeben wird oder erst NACH ABLAUF der 10 Wochen? (Das ist mir noch nicht ganz klar) -- sprich wenn ich im März 21 noch mal KKgeld kriegen würde *nach den 10 Wochen* und dem Widerspruch nicht stattgegeben würde, ich dann diesen Betrag zurück zahlen müsse-- oder alles von November bis Februar? 3. Wenn alle Stricke reissen, und mein Arzt mich von heute auf morgen "gesund schreiben würde" entfällt ja dann das Krankengeld; wie verhält es sich dann zum Rehaantrag ? Entfällt dieser auch? Und was bedeutet das für mich? 4. Was habe ich zu befürchten zwecks meiner Mitgliedschaft meiner Krankenkasse? Danke euch für eure Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2020 | 11:06

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder ein entsprechendes Forum.

2 Antworten

santanderam 09.12.2020 | 10:44
Das alles sollten sie mit ihrer Krankenkasse klären.
Danielaam 09.12.2020 | 19:50
Du kommst aus der Nummer mit der Reha nicht raus. Selbst wenn du bei der KK solange verschiebst, bis diese aus der Leistung raus ist, wirst du von der AfA erneut eine Aufforderung erhalten, sobald du von da Leistungen beziehst. Aufgeschoben ist also nicht aufgehoben
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