es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.
Widerspruch einlegen, notfalls klagen.
mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.
bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...
siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit
Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.
Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.
Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.
Helena