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Experten-Antwort

Widerspruch Rentenbescheid

von Helena09.03.2017 | 19:59
2105 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe einen Weitergewährungsantrag meiner vollen Erwerbsminderungsrente gestellt und der Bescheid kam diese Woche. Mir wurde die volle Rente gestrichen und ich bekäme jetzt eine Teilrente. Es ist für meine Ärzte und auch für mich nicht zu verstehen da sich mein Gesundheitszustand noch verschlechtert hat. Nun möchte ich in Widerspruch gehen um wieder die volle Rente zu beziehen. Wie muss ich vorgehen? Helena

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helena,

Sie haben aus meiner Sicht bereits umfangreiche und zutreffende Hinweise und Empfehlungen erhalten. Hier nur nochmal als zusätzlichen Hinweis: Soweit Sie zunächst Akteneinsicht beantragen wollen, um den Widerspruch umfangreich begründen zu können - vergessen Sie bitte nicht, trotzdem innerhalb der Widerspruchsfrist zumindest fristwahrend (mit Hinweis darauf, dass die Begründung nachgereicht wird) Widerspruch einzulegen.

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19 Antworten

W*lfgangam 09.03.2017 | 20:12
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Hallo Helena, lesen Sie bitte die direkte Frage/Beiträge unter Ihrem. Gruß w.
Helenaam 09.03.2017 | 20:19
Guten Abend Wolfgang, in dem anderen Fall geht es doch um eine direkte Ablehung der EMR. Ist der Vorgang derselbe, wenn man nun von einer vollen Rente auf eine Teilrente heruntergstuft wurde? Wenn ich richtig verstanden habe soll ich meine komplette Akte bei der DRV anfordern? Bekomme ich diese auch so einfach? Wird im Widerspruchsverfahren ein neuer Gutachter beauftragt oder wie läuft dies ab?
Helenaam 09.03.2017 | 20:33
Ich habe hier gerade von einer sogenannten Experten-Antwort gelesen.Es würde mir sehr weiterhelfen eine solche zu erhalten. Hat denn vielleicht auch jemand hier bereits Erfahrungen mit einem Widerspruchsverfahren gemacht? Vorgehensweise und Dauer. Danke.Helena
Helenaam 09.03.2017 | 20:33
Ich habe hier gerade von einer sogenannten Experten-Antwort gelesen.Es würde mir sehr weiterhelfen eine solche zu erhalten. Hat denn vielleicht auch jemand hier bereits Erfahrungen mit einem Widerspruchsverfahren gemacht? Vorgehensweise und Dauer. Danke.Helena
Helenaam 09.03.2017 | 20:33
Ich habe hier gerade von einer sogenannten Experten-Antwort gelesen.Es würde mir sehr weiterhelfen eine solche zu erhalten. Hat denn vielleicht auch jemand hier bereits Erfahrungen mit einem Widerspruchsverfahren gemacht? Vorgehensweise und Dauer. Danke.Helena
Roland Schömannam 09.03.2017 | 20:54
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Hallo, Zuerst ist erst einmal Frist wahrend der Widerspruch einzulegen. Dann sollten, sofern diese nicht bereits vorliegen, die medizinischen Gutachten und/oder medizinischen Stellungnahmen angefordert werden, denn diese sind für die Entscheidung maßgeblich. Dann kann man den Widerspruch begründen, ohne weitere Kenntnis vermute ich, dass sich ihr Gesundheitszustand aus Sicht de RV gebessert hat. Um erfolgreich zu werden, rate ich Ihnen die Hilfe eines Rentenberaters in Anspruch zu nehmen.
Helenaam 09.03.2017 | 20:36
Entschuldigung das mein Beitrag dreimal hintereinander auftaucht.Ich kann es leider nicht mehr löschen.Woran das liegt weiß ich auch nicht.
Helenaam 09.03.2017 | 21:04
Guten Abend Herr Schömann, vielen Dank für Ihre Antwort.Mir liegen noch keine Gutachten vor. Es gab einen Gutachtertermin. Danach kam dann Wochen später der Bescheid. Mein Gesundheitszustand hat sich nicht verbessert, sonders verschlechtert. Das ist ja der Grund des Widerspruchs .Es ist nicht nachvollziehbar.Über den Gutachter möchte ich hier auch besser nichts schreiben. Dann werde ich also bei der DRV das Gutachten anfordern, oder gibt es mehrere Gutachten, medizinischen Berichte? Die Entscheidung traf wohl der sozialmed. Dienst der DRV.Was genau muss ich anfordern? Die gesamte Akte?
W*lfgangam 09.03.2017 | 21:48
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Hallo Helena, sowohl die Versichertenakte als auch den kompletten med. Teil. > in dem anderen Fall geht es doch um eine direkte Ablehung der EMR. Ist der Vorgang derselbe Bezogen auf Aktenanforderung/Einsichtnahme/Auswertung - Ja! Es geht darum, die Entscheidungsfindung der DRV nachzuvollziehen/auszuhebeln ...da kann der Akteninhalt hilfreich sein, egal zu welchen EM-Entscheidungen man/frau selbst aktuell nicht einverstanden ist. Die Akte können Sie in jeder Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt einsehen - auch mit Rechtsvertreter, ggf. wird die im erweiterten Verfahren auch an VdK/SoVD/Rechtsanwalt versandt. Gruß w.
Helenaam 09.03.2017 | 21:57
Danke Ihnen Wolfgang. Dann werde ich mir die komplette Versicherungsakte plus den medizin. Teil zukommen lassen. Ansonsten an meinen Anwalt senden lassen um konkreter argumentieren zu können.Und mein Anwalt muss das dann zusammen mit mir bearbeiten um Unstimmigkeiten festzustellen!? Oder ist es besser das mit seinem Facharzt durchzuführen, da dieser ja den medzinischen Teil besser kennt.Oder noch besser beides. Anwalt und Arzt! Ist der Vorgang so richtig?
W*lfgangam 09.03.2017 | 22:05
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Wenn der Anwalt nicht gleichzeitig Mediziner ist, halte ich das für den richtigen Weg :-) Alles Gute für Sie, vielleicht klappt es ja - auch mit dem Nachsatz, wenn es aus EM-Sicht gerechtfertigt ist. Aber dafür gibt es ja die Möglichkeiten, die für einen persönliche Entscheidung mit allen Möglichkeiten prüfen zu lassen - und die sollte man/frau nutzen! Gruß w.
Helenaam 10.03.2017 | 12:55
Ich möchte mich bedanken und werde dann per VDK oder Anwalt erst einmal einen formlosen Widerspruch verfassen, mit der Begründung das der detaillierte Widerspruch nachgereicht wird. Kann man das so ausdrücken? Wäre es auch möglich eine volle Arbeitsmarktrente zu erhalten wenn kein geeigneter Arbeitsplatz im Betrieb für mich zur Verfügung steht? Helena
GroKoam 10.03.2017 | 16:46
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Du kannst Dir auch ganz formlos eine Arbeit suchen, keine Angst das tut nicht weh.
Helenaam 10.03.2017 | 18:20
Ach Groko das sind ja tolle Neuigkeiten. Danke dass DU mich darauf aufmerksam machst. Habe hier schon viel ... von Dir gelesen! Bist ein ganz schlauuuer Bursche! Groko steht doch für Großkotz, oder !?! Die AUFMERKSAMKEIT sei dein!
GroKoam 11.03.2017 | 07:20
Zitat von Helena anzeigen
Helena schrieb

es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind.

Widerspruch einlegen, notfalls klagen.

mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen.

bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen...

siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit

Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides.

Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi.

Helena

Wenn Du Dich bei einem Arbeitgeber vorstellst solltest Du Deine Wortwahl überdenken.
Max1964am 11.03.2017 | 21:18
wer erwerbsunfähig ist, ist erwerbsunfähig, da hilft auch kein großkotziges neoliberales Dummgeschwafel. es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind. Widerspruch einlegen, notfalls klagen. mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen. bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen... siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden.
W*lfgangam 11.03.2017 | 21:37
Zitat von Max1964 anzeigen
neoliberal? - oha. Könnten Sie das kurz begründen?! Im Rahmen der Erwerbsminderung? ...Erwerbsunfähigkeit war gestern, falls Sie immer noch in der dunklen Höhle gestriger Gesetze leben sollten? Nur zu, jetzt mal ganz Großkotz für Ihre weiteren Gedanken und Hilfen für Helena ... - nicht nur ich bin gespannt ;-) Gruß w.
Helenaam 12.03.2017 | 14:07
Zitat von Max1964 anzeigen
es scheint sich zu häufen, dass im Zuge der Beitragssicherung für Arbeitgeber Vollrentner auf einmal gemäß DRV wundersam gesundet sind. Widerspruch einlegen, notfalls klagen. mit dem VDK-Anwalt aber ggf. prüfen, *hilfsweise* die Teilrente als Arbeitsmarktrente, weil kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung steht, und damit weiter als Vollrente, gewährt zu bekommen. bisher war Letzteres eigentlich Usus, dass bei *nicht innehabender* Teilzeitstelle, der Arbeitsmarkt als verschlossen galt, und somit Vollrente gezahlt wurde. bis 2018 jedenfalls...dann wird man sich wohl einiger entledigen wollen... siehe R4.4 Einschaltung der Agenturen für Arbeit Von einer Prüfung des Teilzeitarbeitsmarktes unter Beteiligung der Agenturen für Arbeit wird bis auf Weiteres abgesehen. Die Vermittlungschancen von teilweise Erwerbsgeminderten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenwärtig als gering eingeschätzt. Es ist vorgesehen, im Jahr 2018 unter Einschaltung der BA zu prüfen, ob sich Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben haben, die es teilweise Erwerbsgeminderten besser ermöglichen, eine Teilzeitbeschäftigung zu finden. Danke Ihnen Maxi! Sehr hilfreich was Sie mir geschildert haben. So sehe ich das Ganze auch. Dann werde ich den Weg wohl so gehen. Und noch einmal mit dem Anwalt oder VDK Rücksprache halten.Am besten beides. Ich finde es eben auch unglaublich, denn mein Gesundheitszustand hat sich erheblich verschlechtert und das hätte der Gutachter erkennen müssen. Aber er hat nicht viel gefragt und ich hatte das Gefühl das Gutachten war schon vorher fast fertig.Ich durfte ja nicht einmal äussern wie es mir gerade geht. Wie auch immer, ich werde mich zur Wehr setzen. Das sich 2018 etwas ändert wusste ich auch überhaupt nicht. Bin sehr froh das Sie mir geschrieben haben. Schönen Sonntag Maxi. Helena
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