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Experten-Antwort

Widerspruch Schwerbehinderungsantrag

von Fitnesstaube11.12.2019 | 17:09
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hatte sein über 8 Monaten einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt und vor 4 Monaten 30% erhalten mit dem ich nicht einverstanden war. Daraufhin habe ich über den VDK Widerspruch eingelegt. Jetzt kam vom zuständigen Landratsamt nach wieder 4 Monaten warten ein Schreiben wo mir mitgeteilt wurde dass meine Akte dem Regierungspräsidium Stuttgart, Landesversorgungsamt zur Entscheidung vorgelegt wurde. Von dort erhalte ich dann den abschließenden Widerspruchsbescheid. Was heißt das jetzt für mich? Wieder ein sehr langes Warten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fitnesstaube,

in diesem Forum befassen wir uns mit Fragen zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Feststellung einer Schwerbehinderung fällt nicht in unseren Leistungskatalog, sodass wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Versorgungsamt bzw. Landesversorgungsamt zu wenden (bei dem Sie auch Ihren Antrag gestellt haben).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

am 11.12.2019 | 17:23
Diese Frage musst Du an die Adresse richten, bei der Du die Schwerbehinderung beantragt hat. Damit hat die Rentenversicherung rein gar nichts zu tun.
VdKam 11.12.2019 | 17:33
Einfach mal bei diesem Verein nachfragen, Sie zahlen ja auch Beitrag dafür das die etwas tun. Aber wahrscheinlich haben die mal wieder Mist gemacht......
Deutsche Rentenversicherung
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