Hallo Fitnesstaube,
in diesem Forum befassen wir uns mit Fragen zum Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Feststellung einer Schwerbehinderung fällt nicht in unseren Leistungskatalog, sodass wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Versorgungsamt bzw. Landesversorgungsamt zu wenden (bei dem Sie auch Ihren Antrag gestellt haben).