Innerhalb der Widerspruchsfrist (1 Monat nach Bekanntgabe des Bescheides) können Sie gegen den Rentenbescheid Widerspruch einlegen. Ob damit die Chancen auf eine längere Bewilligung der Rente steigen, oder stattdessen ein Antrag auf Weitergewährung rechtzeitig gestellt wird, gehört ins Reich der Spekulationen und liegt im persönlichen Ermessen des Rentners.