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Experten-Antwort

Widerspruch zum Rentenbescheid

von Anna09.07.2011 | 12:07
4215 Ansichten
5 Antworten

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Stimmt es, dass die RV die Zahlung der Rente einstellt, sobald ein Widerspruch eingelegt wird? Ich bin nicht der Meinung, dass mir keine volle EM-Rente zusteht. Anna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nein, die Zahlung wird nicht eingestellt, wenn Sie dem Bescheid widersprechen.

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4 Antworten

KSCam 09.07.2011 | 12:27
Ich würde an Ihrer Stelle am Montag die nächste Beratungsstelle der DRV aufsuchen und einen Beratungstermin vereinbaren. Dort können Sie all Ihre Fragen stellen. Und wenn Sie meinen keine volle Rente bekommen zu dürfen, bräuchten Sie ja nur "ganz einfach einen Job annehmen, die Zuverdientsgrenzen überschreiten" und schon hätte sich alles mit der vollen Rente erledigt....:)
Volkeram 09.07.2011 | 12:47
Ich verstehe ehrlich gesagt ihre Fragestellung nicht... Sie bekommen doch eine volle EM-Rente wie Sie in ihrem anderen Thread schreiben. Gegen was wollen Sie dann Widerspruch einlegen ? oder wollen Sie gegen die Arbeitsmarktrente Widerspruch erheben , um eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu bekommen ?? Und nur weil Sie Widerspruch einlegen wird die Rentenzahlung nicht eingestellt. Wie kommen Sie denn da drauf ?
Annaam 09.07.2011 | 13:13
Zitat von Volker anzeigenausblenden
Volker schrieb

Natürlich können Sie gegen die zuerkannte EM-Rente jetzt Widerspruch einlegen mit dem Ziel als EM unter 3 Stunden eingestuft zu werden , um damit dann eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu erhalten.

Diese Art der EM-Rente ist natürlich besser als diese olle Arbeitsmarktrente. Der Wegfall der Arbeitsmarktkomponente ist zwar nicht sehr wahrscheinlich , aber eben auch nicht unmöglich. Ein Restrisiko bleibt also immer und womöglich steht man dann irgendwann mal mit nur noch der halben ( also teilweisen ) EM-Rente da. Vor allem müssen Sie diese Rentenart immer wieder verlängern lassen.

Dieser ewig - bis zur Altersrente - dann andauernde Papierkrieg würd mir auch " stinken "...

Inwieweit dieser Widerspruch Erfolgschancen haben wird lässt sich natürlich nicht sagen. Da Sie ja bereits im Verfahren begutachtet wurden und auch der Gutachter Sie " nur " als unter 6 Stunden ( also teilweise EM ) beurteilt hat wird es schwer werden.

Sie müssten auf jeden Fall dann im Widerspruchverfahren der RV neue - eindeutige - ärztliche Unterlagen ihre behandelnden Ärzte vorlegen, die eine erhebliche Verschlechterung ihrer Erkrankungen oder sogar eine neue

Erkrankung belegen.

Nur bei neuen - der RV bisher nicht bekannten - med. Gesichtspunkten/aspekten kann die RV ihrem Widerspruch auch abhelfen und Sie als unter 3 Std. EM einstufen.

Zu verlieren haben Sie eigentlich ja nichts, obwohl - rein theoretisch jedenfalls - natürlich im Widerspruchsverfahren alles komplett neu geprüft wird und der bisherige Status ( also teilweise EM ) nicht sicher bzw. in Stein gemeisselt ist. Aber das die RV jetzt plötzlich zum Ergebnis kommt, das Sie voll Erwerbsfähig und gar nicht mehr EM wären, ist doch sehr unwahrscheinlich.

Vielleicht lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten in ihrem ganz speziellem Fall auch erstmal beraten bei einem Sozialverband oder einen Fachanwalt. Das schadet ja nie.

Die Arbeitsmarktrente besagt ja, dass ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig bin. Wie die RV darauf kommt weiß ich nicht, wahrscheinlich stützt sie sich auf das Gutachten. Doch der Gutachter hätte es merken müssen, dass das nicht der Fall ist. Das habe ich gestern gesagt bekommen von jemandem, der Rente bezieht und auch Widerspruch eingelegt hatte vor einiger Zeit. Das kam mir so unwahrscheinlich vor, dass ich mal nachfragen wollte. Anna
Volkeram 09.07.2011 | 14:15
Natürlich können Sie gegen die zuerkannte EM-Rente jetzt Widerspruch einlegen mit dem Ziel als EM unter 3 Stunden eingestuft zu werden , um damit dann eine volle EM-Rente aus rein med. Gründen zu erhalten. Diese Art der EM-Rente ist natürlich besser als diese olle Arbeitsmarktrente. Der Wegfall der Arbeitsmarktkomponente ist zwar nicht sehr wahrscheinlich , aber eben auch nicht unmöglich. Ein Restrisiko bleibt also immer und womöglich steht man dann irgendwann mal mit nur noch der halben ( also teilweisen ) EM-Rente da. Vor allem müssen Sie diese Rentenart immer wieder verlängern lassen. Dieser ewig - bis zur Altersrente - dann andauernde Papierkrieg würd mir auch " stinken "... Inwieweit dieser Widerspruch Erfolgschancen haben wird lässt sich natürlich nicht sagen. Da Sie ja bereits im Verfahren begutachtet wurden und auch der Gutachter Sie " nur " als unter 6 Stunden ( also teilweise EM ) beurteilt hat wird es schwer werden. Sie müssten auf jeden Fall dann im Widerspruchverfahren der RV neue - eindeutige - ärztliche Unterlagen ihre behandelnden Ärzte vorlegen, die eine erhebliche Verschlechterung ihrer Erkrankungen oder sogar eine neue Erkrankung belegen. Nur bei neuen - der RV bisher nicht bekannten - med. Gesichtspunkten/aspekten kann die RV ihrem Widerspruch auch abhelfen und Sie als unter 3 Std. EM einstufen. Zu verlieren haben Sie eigentlich ja nichts, obwohl - rein theoretisch jedenfalls - natürlich im Widerspruchsverfahren alles komplett neu geprüft wird und der bisherige Status ( also teilweise EM ) nicht sicher bzw. in Stein gemeisselt ist. Aber das die RV jetzt plötzlich zum Ergebnis kommt, das Sie voll Erwerbsfähig und gar nicht mehr EM wären, ist doch sehr unwahrscheinlich. Vielleicht lassen Sie sich zu den Erfolgsaussichten in ihrem ganz speziellem Fall auch erstmal beraten bei einem Sozialverband oder einen Fachanwalt. Das schadet ja nie.
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