Sie sollten unverzüglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV aufnehmen.
Wie "Nix" schon zitierte, ist Verdienstausfall in der Regel nur in Höhe des nachgewiesenen
Nettoverdienstausfalls zu erstatten, wobei der Erstattungsbetrag jedoch grundsätzlich auf die geltenden
Höchstbeträge - 64 Euro/Tag - zu begrenzen ist. Da in Ihrem speziellen Fall durch die Schichttätigkeit
Ihres Mannes die Haushaltshilfe zu so unregelmäßigen und ungünstigen Zeiten notwendig war, dass Sie
keine fremde Haushaltshilfe fanden, kann die zuständige DRV in Kenntnis aller Tatsachen prüfen,
ob hier ausnahmsweise eine höhere Kostenerstattung möglich ist.
Schildern Sie dort auch Ihre finanzielle Situation durch den Verdienstausfall und legen Sie baldmöglichst
die Bescheinigung des Arbeitgebers Ihres Mannes bzgl. des Verdienstausfalls vor. Wenn kein Vorschuss
möglich ist, können Sie sich vielleicht auf Teilzahlungen einigen, wenn z.B. wöchentliche
Bescheinigungen des Verdienstausfalls durch den AG vorgelegt werden, aus der auch hervorgeht,
wie viele Arbeitstage Sonderurlaub Ihr Mann hatte.
Wir wünschen Ihnen trotz der Aufregungen im Vorfeld eine erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme!