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Experten-Antwort

Widersprüchliche Aussagen- Kinderbetreuung

von Isa13.04.2011 | 09:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wir sitzen in der Sch****! Ich fahre nächste Woche für 6 Wochen auf REHA. Für die Betreuung unserer zwei unter 12 jährigen Kinder haben wir lange eine Kinderbetreuung/ Haushaltshilfe gesucht, dafür hatten wir auch schon einen Bewilligungsbescheid. Leider haben wir niemanden gefunden, der zu den unmöglichen Zeiten kommen kann: Mein Mann arbeitet Schicht und muss mal frühs um 5 aus dem Haus und mal bis 23 Uhr abends... Dann hat mein Mann vom Rentenversicherungsträger die Aussage erhalten, es wäre auch möglich, dass er unbezahlten Urlaub nimmt und das Nettoentgeld erstattet bekommt. Prima, dachten wir uns, sind die Kinder von einer vertrauten Person betreut und ich kann in Ruhe fahren. Also unbezahlten Sonderurlaub beantragt. Da uns dadurch (quasi zwei Verdienstausfälle) viel Geld fehlt, wollten wir heute mal anfragen, ob der Träger eventuell in Vorleistung gehen würde. Und da bekamen wir auf einmal die Aussage, dass das mit dem Nettogehalt nicht stimmt, und wir auch nur maximal 64 Euro/ Tag erhalten. Was stimmt denn nun? Wir haben ein ernsthaftes finanzielles Problem, wenn das so ist. Der Sonderurlaub ist so schnell auch nicht rückgängig zu machen, der Betrieb musste ja planen. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sollten unverzüglich Kontakt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der DRV aufnehmen.

Wie "Nix" schon zitierte, ist Verdienstausfall in der Regel nur in Höhe des nachgewiesenen

Nettoverdienstausfalls zu erstatten, wobei der Erstattungsbetrag jedoch grundsätzlich auf die geltenden

Höchstbeträge - 64 Euro/Tag - zu begrenzen ist. Da in Ihrem speziellen Fall durch die Schichttätigkeit

Ihres Mannes die Haushaltshilfe zu so unregelmäßigen und ungünstigen Zeiten notwendig war, dass Sie

keine fremde Haushaltshilfe fanden, kann die zuständige DRV in Kenntnis aller Tatsachen prüfen,

ob hier ausnahmsweise eine höhere Kostenerstattung möglich ist.

Schildern Sie dort auch Ihre finanzielle Situation durch den Verdienstausfall und legen Sie baldmöglichst

die Bescheinigung des Arbeitgebers Ihres Mannes bzgl. des Verdienstausfalls vor. Wenn kein Vorschuss

möglich ist, können Sie sich vielleicht auf Teilzahlungen einigen, wenn z.B. wöchentliche

Bescheinigungen des Verdienstausfalls durch den AG vorgelegt werden, aus der auch hervorgeht,

wie viele Arbeitstage Sonderurlaub Ihr Mann hatte.

Wir wünschen Ihnen trotz der Aufregungen im Vorfeld eine erfolgreiche Rehabilitationsmaßnahme!

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7 Antworten

Nixam 13.04.2011 | 10:15
Hallo Isa! Bei unbezahltem Urlaub des Ehegatten ist unabhängig vom Umfang der Versorgungslücke das ausgefallene Nettoarbeits-Entgelt, begrenzt auf den Höchstbetrag für eine nicht verwandte Ersatzkraft, zu erstatten. Der Höchstbetrag für eine selbst beschaffte Ersatzkraft während der Leistung zur Teilhabe beträgt 64,- Euro/Tag). Diese Leistung wird erst am Ende der Maßnahme, wenn die genaue Dauer der Maßnahme und damit der genaue Umfang des Anspruchs auf Haushaltshilfe feststeht. Eine Zahlung der Haushaltshilfe im Voraus ist nie möglich!!!! Viele Grüße Nix
Isaam 13.04.2011 | 10:26
So ein Mist! Da haben wir echt eine falsche Info bekommen!:-( Das Problem ist eben, dass ich ja Übergangsgeld erhalte. Und mein Mann dann nach Beendigung die "Haushaltshilfeerstattung". Das heisst, wir sind 6 Wochen plus Bearbeitungszeit ohne Geld. Wie sollen wir denn unsere Rechnungen bezahlen? :-(( Noch eine Frage hinterher: Mein Mann hat ja wie gesagt Schichtdienst. Also auch mal am Wochenende, auch mal z.B. 7 Tage Dienst und dann drei Tage frei usw. Ziemlich durcheinander. Wie wird das nun für die Zeit berechnet, wenn er eben Sonderurlaub hat? Also wie viele Tage pro Monat mal 64 Euro werden erstattet? Denn für den nächsten Monat hat er ja keinen Dienstplan, da er eben Sonderurlaub hat... MfG
Isaam 13.04.2011 | 11:24
Naja, die Bearbeiterin wollte den aktuellen Dienstplan meines Mannes, da sie sagte, dass er ja auch freie Tage habe, für die dann keine Kinderbetreuung gezahlt wird. Bei "normalen" AN, der z.b. von Mo-Fr arbeitet, wird eben auch nur von Mo-Fr. die 64 E bezahlt. Aber bei meinem Mann schwankt ja die Zahl der freien Tage monatlich. Und der aktuelle Dienstplan bringt ja nichts, weil da eben "Sonderurlaub" drin steht. Es heisst wohl nicht einfach "Dauer der Reha x 64" (das wäre schön, dann wäre unser Verlust nicht so hoch). Sondern "Anzahl der Arbeitstage x 64"
Nixam 13.04.2011 | 11:15
Während der Dauer des unbezahlten Urlaubs fallen doch keine Urlaubstage an. Ich verstehe Ihre Frage nicht. Somit ist die Aussage schon richtig: X Tage(Maßnahme) x EUR 64,-- = x64,-- Euros Viele Grüße Nix
Useram 13.04.2011 | 10:43
so die falsche Info war es nicht. Also es wird das Netto-Entgelt erstattet, aber halt nur bis zur Höhe der 64 Euro für eine Ersatzkraft. Das mit der Bestätigung des Zeitraums ist dann Sache des Arbeitgebers. Der teilt der DRV dann mit "Herr XY hat vom - bis unbezahlten Urlaub genommen. Dabei hätte er XY Euro Netto erhalten" - grob gesagt. Sie könnten ja vielleicht Ihren Bearbeiter in der DRV anrufen und nachfragen, ob es denn möglich wäre, den Verdienstausfall wöchentlich oder 2-wöchentlich zu erstatten? Soll heißen Ihr AG bescheinigt gegenüber der DRV nach Ablauf der ersten zwei Woche diesen Verdienstausfall, dann die nächsten zwei usw. Ist zwar nicht die Regel, aber bevor hier ein derartiger finanzieller Engpass entsteht, sollte das mMn schon möglich sein. Aber natürlich erstmal bei Ihrem Bearbeiter nachfragen.
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