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Experten-Antwort

Wie aus der Grundsicherung in ALG-2- Bezug kommen (diese Frage betrifft eher das SGB-2 als die Rentengesetze)

von Michaela M. Rittersperg09.10.2019 | 14:12
105 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe die Frage, wie ich von Grundsicherung zurück zu ALG-2-Bezug (beim Jobcenter) kommen kann. Ich habe in 2014 Lebensgefahren für Schüler entdeckt. Etwas verkürzt geschrieben, soll ich jetzt in die Grundsicherung vom ALG-2- Aufstocken gebracht werden. Dies möchte mein Jobcenter erklärtermaßen versuchen (in der wohlhabendsten Kommune Deutschlands). Meine Frage ist: wie komme ich, Gott sei dank nachweislich gesund, voll arbeitsfähig und etwas arbeitend, dann von der Grundsicherung wieder zurück in ALG-2, also zu einem Jobcenter? Ich plane mittelfristig umzuziehen, und muss jetzt etwas besser planen können (beruflich). Unten/ anbei bei Bedarf ein Link zu Beweisen (Zeitungsausschnitte einer meiner zwei Entdeckungen- die Probleme dürften jetzt aber alle gründlich beseitigt sein- ich lege Wert darauf, weil ich dort wohne und nicht Mängel hier nachträglich nennen möchte, die schon seit Jahren Geschichte sind. Für mich persönlich sind sie eben noch nicht ganz abgeschlossen, und daher habe ich obige Frage. Ich stellte an einem Freund fest, dass man geneigt sein könnte, mich für unzurechnungsfähig zu halten, wie es das Jobcenter (nett gesagt) tut- deswegen habe ich vorsorglich die Beweise in der Anlage hinterlegt). Danke an alle von dieser Internetseite für eine Antwort bereits im Voraus, bitte gerne auch unter Nennung von Paragraphen beziehungsweise den Gesetzen zur Erarbeitung meiner Lage in der Sache (also hier angenommen, ich sei bereits in der Grundsicherung gelandet). Mit freundlichen Grüßen Rittersperg Link: https://drive.google.com/open?id=1zRSCcYCkMaJ5q3PbNUi6-BxNeMhxED…

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela M. Rittersperg,

die Grundsicherung bei voller Erwerbsminderung nach § 41 SGB XII wird an hilfsbedürftige Personen gezahlt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, also aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr aktiv am Erwerbsleben teilnehmen können.

Anders als die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dementsprechend an Menschen erbracht, die auf Dauer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die ohne staatliche Hilfe ihre Lebensgrundlage nicht sicherstellen können.

Ob Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag des Sozialhilfeträgers.

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3 Antworten

ALG2am 09.10.2019 | 14:20
Geh doch einfach arbeiten!
Amtam 09.10.2019 | 14:50
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Wieso verbreiten Sie eigentlich immer soviel Unwissenheit? Seit wann interessiert sich das "Gesundheitsamt" für Personen welche ALG2 oder Grusi, oder sonstige SGB Untersuchungen? Sie sollten nicht weiter solche unsinnigen Dinge hier verbreiten!
W°lfgangam 09.10.2019 | 14:42
Hallo Michaela M. Rittersperg, finden Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung/Einkommen, die die ergänzende bedürftigkeitsabhängige Leistung aus der GruSi erlöschen lässt - so schnell kommt man dann zunächst raus. *) Geht's doch nicht - und Sie haben in dieser Beschäftigung natürlich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen - erhalten Sie zunächst ALG(1) der AfA. Nach Auslaufen dieses Anspruchs rutschen Sie ins Jobcenter mit ALG 2. Möglicherweise lassen die dann aufgrund der 'Vorgeschichte' (sofern noch Aktenkundig/Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen) umgehend eine med. Prüfung via Gesundheitsamt auf Sie zukommen ...und im Ergebnis landen Sie wieder in der GruSi. Ein Versuch ist es wert, den nur auf Zuruf/Ihre persönliche Einschätzung an die Grusi "ich bin nicht mehr dauerhaft voll EM", geht das nicht ...der Staat ist verpflichtet, auch Sie in der aktuell festgestellter Situation finanziell aufzupeppeln - solange nicht SIE SELBST das Gegenteil (Einkommen!) belegen. *) Der EM-Rentenanspruch muss dadurch nicht zwingend entfallen, sowie auch die festgestellt EM selbst nicht zwingend/plötzlich erlischt. Eine dauerhafte Beschäftigung könnte das erledigen ... Gruß w. PS: Wie schon richtig erkannt, ist Ihre Frage keine Rentenfrage, insofern erhalten Sie auch nur eine persönliche/rechtsübergreifende Meinung.
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