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Experten-Antwort

Wie aus voller EMR zurück zur Teilzeit?

von monikagruber07.12.2012 | 16:10
3976 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Ich möchte gerne versuchen aus meiner vollen EMR auf Zeit wieder in eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden zu kommen. Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten. Wie und was muß ich unternehmen, damit ich die Stunden auf max. 30 erhöhen kann? Dass ich dann nur noch eine habe EMR bekomme ist mir bewußt. Doch wie ist der Ablauf? Oder stufenweise? Erst 20, 25 und dann 30 pro Woche. Mein AG würde das mitmachen bzw. ich würde mich als Freiberufler anmelden. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.12.2012 | 12:02

Selbstverständlich können Sie jederzeit Ihre Arbeitszeit erhöhen, so dass die gewünschte Teilzeitbeschäftigung von zirka 30 Stunden wöchentlich vorliegt. Sie sollten sich aber im klaren sein, dass diese erhöhte Arbeitsbelastung auch auf Dauer machbar ist. Mit einem Versuch sollte man seinen Anspruch auf die volle EMR nicht aufs Spiel setzen. Außerdem denken Sie bitte daran, dass ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nur dann besteht, wenn Ihre Leistungskraft auf weniger als sechs Stunden täglich gesunken ist. Die Beschäftigungsaufnahme melden Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dieser prüft dann alles weitere( wie bereits von Klaus-Peter beschrieben) ab. Vorab ist es aber sinnvoll, mal ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Problematik zu führen. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln.

25 Antworten

monikagruberam 07.12.2012 | 16:22
Jetzt darf ich ja 3 Stunden pro Tag also 15 pro Woche arbeiten. Wie und was muß ich unternehmen, damit ich die Stunden auf max. 30 erhöhen kann?
Was geht???? Kannste keine vernünftige Antwort geben? Sonst gehts Ihnen schon gut... oder???
Wer?am 07.12.2012 | 16:28
Also, ich tippe das ist der "Kaufmann" , immer wieder Fragen mit dem gleichen Ziel, auf die es keine vernüftige Antwort geben kann.
Klaus-Peteram 07.12.2012 | 19:25
Sie können doch machen was Sie wollen. Ob Sie die Stundenanzahl stufenweise erhöhen oder gleich mit einer festen Stundenanzahl einsteigen ist Vereiinbarungssache zwischen ihnen und ihrem AG. Das Sie ohne Kürzung ihrer vollen EM-Rente nur max. 400 € / ab 1.1.13 dann 450€ verdienen dürfen wissen Sie ja. Das Sie die volle EM-Rente nur unter der Voraussetzung erhalten haben, das man Sie als unter 3 Std. täglich erwerbsfähig eingestuft hat ist ihnen auch bekannt. Steht ja auch alles im Rentenbescheid. Wollen Sie über diese Stundenanzahl hinaus arbeiten und damit mehr verdienen ist das auch selbstverständlich möglich. Sprechen Sie mit ihrem Chef einfach die neue, erhöhte Stundenanzahl ab und informieren Sie die RV entsprechend. Das ist alles und dann geht alles seinen Gang. Die RV wird dann im Rahmen einer Arbeitgeberanfrage alles weitere ermitteln. Ihre volle EM-Rente wird dann erstmal ensprechend des erzielten Hinzuverdienstes gekürzt. Inwieweit dann die EM-Rente aus med. Sicht von der RV gänzlich überpüft wird und je nach Ergebnis dann im weiteren Verfahren in eine nur teilweise Rente abgestuft wird oder ganz entzogen wird sehen Sie dann ja. Die Risiken ihres Vorhabens sollten ihnen also bewusst sein. Mit nur mal " Versuchen " ist da nichts... http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
???am 07.12.2012 | 18:41
Nehmen Sie einfach die Arbeit auf und unterrichten Sie vorher die DRV.
Rentenprüferam 07.12.2012 | 20:37
Wie kommen Sie denn darauf? Sie dürfen so viel und so lange arbeiten wie Sie können! Allerdings bestehen berechtigte Zweifel an Ihrer vollen Erwerbsminderung, wenn Sie mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Sobald Sie Ihre Arbeitsaufnahme pflichtgemäß der DRV angezeigt haben, werden meine Berufskollegen überprüfen, ob dann überhaupt noch ein Rentenanspruch besteht und falls ja, in welcher Höhe. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich völlig kostenlos! Mit freundlichen Grüßen
Gaarnam 08.12.2012 | 08:43
Ich finde es grosse Klasse das dieser Überprüfungsservice kostenlos angeboten wird. In der heutigen Zeit muss man ja für alles zahlen. Da ist es eine tolle Sache , das die Überprüfung der Renten seitens der Rentenversicherung immer noch kostenlos erfolgt. Vielen Dank dafür. Das sollte auch mal erwähnt werden.
Irmaam 08.12.2012 | 11:10
So viel Dummheit auf einem Haufen, später vielleicht weniger Rente als wenn Sie ruhig sind. Schlafende Hunde, Sie wissen schon--------
Rentenprüferam 08.12.2012 | 19:55
Zitat von Gaarn anzeigen
Hallo Herr/Frau Gaarn! So ganz kostenlos ist das nicht immer. Spätestens dann, wenn Renten entzogen oder überzahlte Beträge zurückgefordert werden, kommen auf den Betroffenen erheblich Unannehmlichkeiten zu. Ganz zu schweigen von eventuellen Strafanzeigen und Bußgeldern, die wegen unrechtmäßigem Rentenbezug kommen können..... Mit freundlichen Grüßen
zeldaam 09.12.2012 | 21:13
Hallo "Rentenprüfer", jetzt übertreiben Sie aber: Auf welche Rechtsgrundlagen wollen Sie denn Ihre angeblichen Strafanzeigen und Bußgelder stützen ? MfG zelda
Arbeitnehmeram 10.12.2012 | 11:15
" Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich. " Herrlich, den muß Ich Mir merken!!!!
Rindvieham 10.12.2012 | 12:05
Es sind mal wieder fast alle auf den "Kaufmann mit Rheuma" hereingefallen. Keine "Vermehrung" nur wiederholung.
=//=am 10.12.2012 | 10:45
Ich finde es grosse Klasse das dieser Überprüfungsservice kostenlos angeboten wird. In der heutigen Zeit muss man ja für alles zahlen. Da ist es eine tolle Sache , das die Überprüfung der Renten seitens der Rentenversicherung immer noch kostenlos erfolgt. Vielen Dank dafür. Das sollte auch mal erwähnt werden.
Hallo Herr/Frau Gaarn! So ganz kostenlos ist das nicht immer. Spätestens dann, wenn Renten entzogen oder überzahlte Beträge zurückgefordert werden, kommen auf den Betroffenen erheblich Unannehmlichkeiten zu. Ganz zu schweigen von eventuellen Strafanzeigen und Bußgeldern, die wegen unrechtmäßigem Rentenbezug kommen können..... Mit freundlichen Grüßen
Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich.
Arbeitnehmeram 10.12.2012 | 14:52
" Herrgott, lass Gras wachsen, die Rindviecher vermehren sich. " Herrlich, den muß Ich Mir merken!!!!
Können Sie sich das denn merken?
Keine Angst, hab einen Knoten ins Taschentuch gemacht.
Arbeitgeberam 10.12.2012 | 15:01
Vielleicht sollten Sie sicherheitshalber noch auf das Taschentuch draufschreiben, was der Konoten zu bedeuten hat.....
Arbeitgeberam 10.12.2012 | 20:33
Haben Sie schon in Erwägung gezogen, dass "Konoten" eventuell "Knoten" mit einem versehentlich platzierten "o" bedeuten könnte? (Wenn man gleichzeitig schreibt und telefoniert passiert so etwas schon mal....) Falls nicht, dann wissen Sie es jetzt! Aus Erfahrung weiß ich übrigens nur zur gut, dass manche Arbeitnehmer aufgrund ihrer permanenten Internet-Präsenz bei ihrer Berufsausübung unkonzentriert sind. Deshalb erkundigte ich mich nach Ihrer Merkfähigkeit!
Arbeitnehmeram 11.12.2012 | 08:54
Wenn man gleichzeitig schreibt und telefoniert Wow Sie sind ja ein richtiger Tausendsassa.
Arbeitnehmeram 11.12.2012 | 14:53
Wenn man gleichzeitig schreibt und telefoniert Wow Sie sind ja ein richtiger Tausendsassa.
--> Multitaskingfähig, muss also eine "Tausendsassaine" sein ;-)
Korrekt.
Arbeitgeberam 11.12.2012 | 15:08
Haben Sie eigentlich nichts zu tun? Ihre Mittagspause dürfte längst vorbei sein und für Feierabend ist es noch zu früh. Internet-Surfen während der Arbeitszeit ist übrigens ein Kündigungsgrund!
Arbeitnehmeram 11.12.2012 | 16:18
Schon mal was von Schichtarbeit gehört? Bei meinem Arbeitgeber ist Internetsurfen, in einem vertretbaren Rahmen, duchaus erlaubt. Übrigens gibt es noch einen User mit dem Nicknamen " Arbeitnehmer ", aber das wird Sie in Ihrem Bashingeifer wohl nicht interessieren.
Zeuge "Seehofer"am 14.12.2012 | 21:19
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