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Experten-Antwort

Wie beeinflusst Rehabericht mein weiteres Arbeitsleben?

von tobi11.09.2011 | 20:35
2074 Ansichten
4 Antworten

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Hallo. Ich komme auf med. Reha. Krankenkasse hat mich aufgefordert. Bin schon seit 6 Monaten AU und habe 60% GdB (Rheuma). Bin aber erst 40 Jahre jung. Gelernter Großhandelskaufmann! Die lezten 4 Jahren war ich hauptsächlich AU geschrieben (Klinik,Reha,Abgebr. Wiedereingliederung etc., Kündigung während Probezeit, Selbstkündigung wg. gesundheitl. Problemen). Habe zuvor 20 Jahre am Stück im Büro gearbeitet (Vollzeit). Nun habe ich Angst, dass die med. Reha mein Arbeitsleben kompl. verbaut. Warum? Lt. ärztl. Atteste (vor Rehaantritt) bin ich zur Zeit nicht fähig vollzeit zu arbeiten. Also wz. 3 und 6 Stunden max. am Tag. Wg. Rheuma und Psyche! Job habe ich ja keinen und finde einen solchen sehr schlecht. Ich möchte eine berufl. Reha (mußte jedoch vorher eine med. machen) um mich beruflich umzupolen (eigentlich schwierig, da ich ja schon Kaufmann bin! Doch bekomme ich erst eine Reha-Beratung, wenn ich eine "Teilhabe am Arbeitsleben" genehmigt bekommen habe! Nun habe ich Angst, dass ich mit 40 in die EM-Rente (wohl max. halbe) abgeschoben werde, wenn Rehabericht auf dieses abzielt... Frage: Wie wird in der Regel mit solchen Fällen wie mir umgegangen (jung, noch nicht kompl. arbeitsunfähig, umschulung jedoch schwierig da ja schon Kaufmann)? Danke tobi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo tobi,

durch eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation wird Ihr aktuelles Leistungsvermögen geprüft. Je nach Ergebnis dieser Maßnahme wird sich herausstellen welche Perspektiven Sie durch ggf. weitere Maßnahmen/Leistungen des Rentenversicherungsträgers (eventuell Leistungen/Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder Rente wegen Erwerbsminderung) haben. Unter diesen Kriterien macht die vorgesehene Maßnahme durchaus Sinn für die Planung Ihres weiteren Berufslebens.

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3 Antworten

-_-am 11.09.2011 | 21:54
Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Ob das bei Ihnen der Fall sein wird, hängt von medizinischen Sachverhalten und Einschätzungen zum Leistungsvermögen ab. Die kann hier im Forum niemand beurteilen. Das Gleiche gilt, wenn ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist. Wenn der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, werden Sie von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert werden, den formularmäßigen Rentenantrag nachzureichen.
KSCam 11.09.2011 | 22:02
Und was soll Ihnen eine berufl. Reha bringen? Welche Jobs sehen Sie für sich - leichter als im Büro und als Kaufmann wird es wohl nirgens werden? Und ob Ihnen die halbe Rente weiterhilft? Nur dann wenn Sie einen entsprechenden Teilzeitjob finden würden. Warten Sie das Gespräch mit der Rehaberatung ab und äußern dort Ihre Ziele und Wünsche. W as dann rauskommt ist davon und von den ärztl. Aussagen abhängig - Wahrsager tummeln sich nicht im Forum.
Klaraam 12.09.2011 | 13:24
Sie glauben doch nicht, dass Rheuma mit den Jahren besser werden könnte ? Es gibt immer eine Steigerung bei diesem Krankheitsbild. Eine günstigere Tätigkeit als Schreibtischarbeit resp. kaufmännische Arbeiten kann es für diese Krankheit kaum geben.
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