Hallo Julia,
der Rentenversicherungsträger prüft leider nur auf Ersuchen des Sozialhilfeträgers, ob volle Erwerbsminderung vorliegt .
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Hallo Julia,
der Rentenversicherungsträger prüft leider nur auf Ersuchen des Sozialhilfeträgers, ob volle Erwerbsminderung vorliegt .
Guten Tag Julia,
grundsätzlich könnte die Erstellung eines neuen Gutachtens veranlasst werden, allerdings muss der zuständige Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialmat) die Notwendigkeit hierfür sehen. Sofern sich Ihr gesundheitlicher Zustand seit letzter Begutachtung verändert (verschlechetert) hat, wäre dies angezeigt.
Wie haben hier einige unsachliche Einträge gelöscht, bitten dafür um Verständnis und wünschen ein friedvolles Wochenende.
Ihr Admin
LIebe LEser,
wir haben hier einige unsachliche und politische Einträge gelöscht und bitten einige Diskutanten auf weitere Provokationen zu verzichten. Wir müssen sonst den Thread löschen.
Viele Grüße
Ihr Admin
Sehr interessant. Dies ist aber ein Rentenforum und kein Forum des Jobcenters oder des Sozial- oder Grundsicherungsamtes. Daher gehört schon die Fragestellung eigentlich nicht in dieses Forum.So viel Quatsch in einem Posting. Befassen Sie sich erst einmal mit dem SGB XII und dann schreiben Sie alles nochmal.Sie haben soweit recht, dass ich die Gesetzesänderung zum Januar 2020 hätte konkreter fassen müssen. Richtig ist, im Kapitel 3 gibt es seit kurzem auch erst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige ab 1000 000 Euro Bruttojahreseinkommen. Wovon es allerdings immer noch Ausnahmen gibt, z. B. bei geschiedenen Ehepartnern und bei Schwerbehinderung. Ich hätte weiter auch keine Lust auf die Bürokratie wegen Krankenversicherung und Versicherungen und auf Sachleistungen statt Geld. Insgesamt gilt sehr wohl weiter,dass Soziahilfe, Kapitel 3, mehr Nerven kostet als Grundsicherung. Im übrigen aber ist hier doch die eigentliche Kernfrage der große Unterschied zwischen Hartz IV und SGB 12. Gerade wer finanziell zu kämpfen hat, sollte froh sein über das viel höhere Schonvermögen im Hartz IV. Und nur in SGB 12 werden Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwirkend mit berücksichtigt. Die 100 000 Euro klingen für den Normalmensch entspannt, aber da muss nur ein Häuschen mit im Spiel sein... Also man kann doch niemand, der keinen Rentenanspruch hat, all die Schwierigkeiten des SGB 12 empfehlen, nur damit keine Termine mehr zwecks Wiedereingliederung stattfinden.
Ja, das ist nun die Frage, wie die Frau denn bekommen würde, im Falle des Falles. Sie sind der Ansicht, dass sie statt der Grundsicherung die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen würde? Bei dieser ist es wirklich kompliziert, bei der regulären Grundsicherung besteht jedoch ein Schonvermögen von 5000€ + ggf. angemessener Immobilie. Wobei hier sowieso die Frage ist, ob überhaupt noch nennenswertes Vermögen vorhanden ist...So viel Quatsch in einem Posting. Befassen Sie sich erst einmal mit dem SGB XII und dann schreiben Sie alles nochmal.Sie haben soweit recht, dass ich die Gesetzesänderung zum Januar 2020 hätte konkreter fassen müssen. Richtig ist, im Kapitel 3 gibt es seit kurzem auch erst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige ab 1000 000 Euro Bruttojahreseinkommen. Wovon es allerdings immer noch Ausnahmen gibt, z. B. bei geschiedenen Ehepartnern und bei Schwerbehinderung. Ich hätte weiter auch keine Lust auf die Bürokratie wegen Krankenversicherung und Versicherungen und auf Sachleistungen statt Geld. Insgesamt gilt sehr wohl weiter,dass Soziahilfe, Kapitel 3, mehr Nerven kostet als Grundsicherung. Im übrigen aber ist hier doch die eigentliche Kernfrage der große Unterschied zwischen Hartz IV und SGB 12. Gerade wer finanziell zu kämpfen hat, sollte froh sein über das viel höhere Schonvermögen im Hartz IV. Und nur in SGB 12 werden Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwirkend mit berücksichtigt. Die 100 000 Euro klingen für den Normalmensch entspannt, aber da muss nur ein Häuschen mit im Spiel sein... Also man kann doch niemand, der keinen Rentenanspruch hat, all die Schwierigkeiten des SGB 12 empfehlen, nur damit keine Termine mehr zwecks Wiedereingliederung stattfinden.
EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.Siehe hier: Nein, es geht doch genau darum, mit Hilfe der Feststellung einer Erwerbsminderung rauszukommen aus Hartz IV, ohne einen Rentenanspruch zu haben. Und das würde ja auch funktionieren. Dass bei Erstantrag und Erstbewilligung von EM-Rente grundsätzlich befristet wird, ist hier sehr relevant, da eben bei Befristung Sozialhilfe greift und ohne Befristung Grundsicherung( ob dann ein Rentenanspruch besteht, ist dafür also egal). Wiedereingliederung in Hartz IV, also SGB 2, meint nicht in einen noch bestehenden Arbeitsplatz, sondern umfasst eine große Menge an Vorschriften. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und eben dies wird von der Fragestellerin als sehr belastend empfunden, darum will sie raus aus dem Hartz IV hin zur Grundsicherung, wo es logischerweise wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter gar keine zwangsweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt. Verzeihung, aber die Situation der Fragestellerin ist eine sehr häufige Konstellation bei erkrankten Menschen, so bekannt und tägliches Thema, dass man da kaum was verwechseln kann. Der einzig sinnvolle Rat ist auch völlig klar, nämlich sich auf keinen Fall freiwillig abdrängen lassen in die Erwerbsminderung. Die Jobcenter probieren üblicherweise immer wieder, nicht vermittelbare Kunden loszuwerden mit Feststellung der Erwerbsminderung. Aber wer keine Rente zu erwarten hat oder eine so geringe, dass er ergänzende Leistungen braucht vom Sozialamt, sollte alles tun, um diesen Schritt zu verhindern. Weil die Rahmenbedingungen in Hartz IV deutlich besser sind als im SGB 12.Ich dachte, dass EM-Renten nur in Ausnahmefällen befristet würden... so wie sich das anhört, ist das skandalös...wie oft soll es denn vorkommen, dass ein EM-Rente plötzlich wieder kerngesund ist?! Dann ist es wirklich besser in Hartz IV zu bleiben. Aber wie sieht es dann aus, wenn man keinen Rentenanspruch hat? Dann geht es ja nicht um eine Rente, aber kann es trotzdem befristet werden?
Es wird halt angenommen, dass man Leistungen stressfreier erhält und man keine Bewerbungen mehr schreiben muss. Wichtig könnte auch die Frage sein, wie lebt die FS? Alleine? BG? Wie ist der Status des Partners? Es gibt auch Leistungen, bspw. Sozialgeld, da verbleibt es beim Jobcenter.EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.So ist es. Mit dem kleinen Zusatz, dass leider nicht nur der Gutachter der DRV entscheidet. Es gibt auch kranke Menschen, die vom Jobcenter-Gutachter für erwerbsunfähig begutachtet werden, vom DRV-Gutachter für erwerbsfähig, und das kann dann trotz theoretischem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Gang zum Sozialamt für Alleinstehende bedeuten. Das Jobcenter ist keineswegs gebunden an den DRV-Gutachter und darf selbständig wegschicken. Trotzdem muss man es ja nicht selber heraufbeschwören. Hier wird vermutlich sowieso in absehbarer Zeit, wenn die Fragestellerin nicht teilnimmt an Eingliederungsmaßnahmen, das Jobcenter keine Lust mehr haben und weiterschieben ins SGB 12. Nur sollte man nicht davon ausgehen, das würde komfortabler. Erstens sind die Bedingungen für Sozialhilfebezug härter. Und zweitens ist meiner Erfahrung nach der Gang auf ein Sozialamt nicht gerade stressfreier, die dortige Klientel ist eine andere.
Ganz so einfach ist dieses ‚abschieben‘ aber nicht. „Sozialhilfe“ Grundsicherung gibt es im Alter oder bei festgestellter voller Erwerbsminderung. Und das Jobcenter kann nicht einfach ein Gutachten der DRV übergehen, sondern müsste in Widerspruch gehen gegenüber der DRV. So lange die DRV keine Erwerbsminderung festgestellt hat, gilt der Arbeitsuchende als Erwerbsfähig und hat Anspruch auf ALG II. In welchen Ämtern das Klientel sich von dem der anderen Ämter unterscheidet, ändert ja nichts an der Rechtslage. Und wichtiger ist ja wohl, dass die Sachbearbeiter dort sich mit dieser auskennen. Dass Sie @Frauke aufgrund Ihrer engagierten Tätigkeiten im Bereich behinderte/erwerbsgeminderte Personen zu begleiten/unterstützen, andere Erfahrungen gemacht und sich daraus eine persönliche Meinung gebildet haben, ist für die Fragestellerin wenig zielführend. Denn die hat ja vielleicht gar kein Problem damit, mit welchem Klientel auch immer im Wartesaal zu sitzen und auf die ihr zustehende Beratung zu warten. Und auch das Amt für Grundsicherung ist zur Beratung verpflichtet. Da die Fragestellerin ‚Julia‘ meint, dass Sie lieber in den Bezug einer Grundsicherung kommen würde als weiter die Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters wahrnehmen zu müssen, was sie nach ihrer persönlichen Einschätzung über ihre Gesundheit nicht kann, müsste sie also darauf hinwirken, dass ein neues Gutachten der DRV veranlasst wird. Dies ist ja, wie der Experte bestätigt hat, jederzeit möglich, muss aber vom Jobcenter oder vom Amt für Grundsicherung veranlasst werden. Für die Mitleser wie z.B. @Interessent, hier ein paar weiterführende Links: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grun… https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015898.pdf https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweis… https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.So ist es. Mit dem kleinen Zusatz, dass leider nicht nur der Gutachter der DRV entscheidet. Es gibt auch kranke Menschen, die vom Jobcenter-Gutachter für erwerbsunfähig begutachtet werden, vom DRV-Gutachter für erwerbsfähig, und das kann dann trotz theoretischem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Gang zum Sozialamt für Alleinstehende bedeuten. Das Jobcenter ist keineswegs gebunden an den DRV-Gutachter und darf selbständig wegschicken. Trotzdem muss man es ja nicht selber heraufbeschwören. Hier wird vermutlich sowieso in absehbarer Zeit, wenn die Fragestellerin nicht teilnimmt an Eingliederungsmaßnahmen, das Jobcenter keine Lust mehr haben und weiterschieben ins SGB 12. Nur sollte man nicht davon ausgehen, das würde komfortabler. Erstens sind die Bedingungen für Sozialhilfebezug härter. Und zweitens ist meiner Erfahrung nach der Gang auf ein Sozialamt nicht gerade stressfreier, die dortige Klientel ist eine andere.
Wenn man unbedingt will, kann man zu jeder Sozialleistung eine Verbindung ziehen, deshalb ist es trotzdem kein ureigenes Thema eines Rentenforums.Die „Sozialexperten“ machen dieses Forum zu einem Diskussionsforum über den Sinn und Unsinn von Alogeld 2- Bezug und Grundischerung. Dieses Forum entwickelt sich durch einige User die glauben, Sie müssten zu jedem Thema Ihren Beitrag beisteuern, immer mehr zu einer Farce und eher in Richtung eines allgemeinen Forum für angeblich Hilfsbedürftige. Es handelt sich aber, so zumindest in der Überschrift um ein Forum der Altersvorsorge, speziell Rente. Gerade die User, die glauben Sie müssten zu jedem Thema Ihren Senf beisteuern, sollten sich mal mehr auf den Kern dieses Forums beschränken.'Grundsicherung' ist eindeutig ein Thema, das in den Bereich der Rentenansprüche fällt, denn die Grundsicherung gibt es nur für Alters-/und Voll-Erwerbsminderungsrentner, sofern die Höhe der Rente nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nachlesen können Sie dies hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grun… Insofern ist es durchaus berechtigt, der Fragestellerin mitzuteilen, unter welchen Umständen Sie Anspruch darauf hat.
Dann sollten Sie sich mal den Unterschied zwischen informieren, helfen und beraten schlau machen. Bei Ihrem unbändigen Mitteilungswillen ist der Unterschied bei Ihnen letztendlich aber gleichgültig. Wenn Sie das brauchen, dann bitte!Wenn man unbedingt will, kann man zu jeder Sozialleistung eine Verbindung ziehen, deshalb ist es trotzdem kein ureigenes Thema eines Rentenforums.Das sieht das BMAS aber völlig anders als Sie Zitat "Außerdem sind auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung auf Grundsicherung – insbesondere durch Weiterleitung von Anträgen an den für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger – zu helfen." Zitatende Ihnen bleibt also nur, die Beiträge, die Sie nicht interessieren, kommentarlos zu überlesen. Eine entspannte Woche!
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