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Experten-Antwort

Wie bekomme ich endlich die Grundsicherung statt Hartz4

von Julia03.09.2020 | 15:09
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31 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, Ich wäre sehr dankbar für eure Einschätzung - wie ich in folgender Situation am besten weiter vorgehe: Ich bin seit Jahren Empfängerin von Hartz4 und wurde seitens der medizinischen Gutachter vom Jobcenter immer wieder als erwerbsunfähig eingestuft. Also beantragte das Jobcenter ein Gutachten durch die Rentenversicherung, um mich an das Sozialamt überweisen zu können. Das Gutachten fiel jedoch entgegen allen anderen Einschätzungen so aus, als sei ich erwerbsfähig! Dies wird meiner Situation überhaupt nicht gerecht. Ich bin weiterhin Kundin beim Jobcenter und müsste somit "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen" - was ich allerdings natürlich aufgrund meiner Verfassung auch weiterhin nicht tue^^ Das Gutachten ist bereits 1 Jahr her - es wurde September 2019 erstellt. Kann nun ein erneutes Gutachten durch die Rentenversicherung verlangt werden? Und wenn ja, muss das Jobcenter es veranlassen oder kann ich vielleicht sogar direkt ohne Umwege einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen? Anspruch auf Erwerbsminderungsrente der DRV habe ich nicht. Wenn beides nicht möglich ist - was kann ich alternativ tun? Natürlich wäre es für mich sehr wünschenswert endlich die Grundsicherung zu bekommen um mich voll auf meine Genesung fokussieren zu können,statt mich permanent mit unterschiedlichen Ämtern rumschlagen zu müssen... Vielen Dank an alle im Vorraus, herzliche Grüße, Julia

Antworten vom Expertenteam

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4
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Julia,

der Rentenversicherungsträger prüft leider nur auf Ersuchen des Sozialhilfeträgers, ob volle Erwerbsminderung vorliegt .

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Julia,

grundsätzlich könnte die Erstellung eines neuen Gutachtens veranlasst werden, allerdings muss der zuständige Leistungsträger (Jobcenter oder Sozialmat) die Notwendigkeit hierfür sehen. Sofern sich Ihr gesundheitlicher Zustand seit letzter Begutachtung verändert (verschlechetert) hat, wäre dies angezeigt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Wie haben hier einige unsachliche Einträge gelöscht, bitten dafür um Verständnis und wünschen ein friedvolles Wochenende.

Ihr Admin

Moderation · 4Ihre Vorsorge

LIebe LEser,

wir haben hier einige unsachliche und politische Einträge gelöscht und bitten einige Diskutanten auf weitere Provokationen zu verzichten. Wir müssen sonst den Thread löschen.

Viele Grüße

Ihr Admin

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27 Antworten

Juliaam 03.09.2020 | 16:58
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich glaube Sie haben mich ein wenig anders verstanden, als ich meinte. Dass ich selbst bei der Rentenversicherung kein Gutachten beauftragen kann, weiß ich. Mir ist eher wichtig zu wissen: Kann nach 1 Jahr ein erneutes Gutachten veranlasst werden? (Egal ob durch Jobcenter oder Sozialamt) Liebe Grüße, Julia
Fraukeam 03.09.2020 | 17:48
Hallo Julia, Grundsicherung statt Hartz IV wird es gar nicht geben. Wenn Sie für erwerbsunfähig( voll gemindert) beguachtet würden, würde es eine befristete Erwerbsminderungsrente geben. Und wenn Sie da keinen Anspruch haben,landen Sie beim Sozialamt, wenn sie alleinstehend sind, bzw. mit Partner in einer Bedarfsgemeinschaft dann im Sozialgeld. Die Variante mit Partner wäre noch akzeptabel,das mit Abstand schlimmste wäre, berentet zu werden und dann Sozialhilfempfänger zu werden. Denn bei der Sozialhilfe gibt es bis heute eine Zahlungspflicht Angehöriger, also Eltern oder Kinder. Darüber hinaus dürfen sie kaum noch Vermögen behalten. Also so verständlich der Wunsch nach Ruhe ist, aber dass man nicht geschafft hat, sie wegzudrängen vom Hartz IV, ist gut für sie, eindeutig. Sie tun gut daran, nichts zu unternehmen.
KSCam 03.09.2020 | 17:07
Wenn Sozialamt oder JC das anfordern (und bezahlen) macht das die DRV auch......sinnvoll ist das aber nur wenn sich seither auch was an der Gesundheit geändert hat. Ohne Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird wohl wieder das Gleiche herauskommen.
Korianderam 03.09.2020 | 18:57
So viel Quatsch in einem Posting. Befassen Sie sich erst einmal mit dem SGB XII und dann schreiben Sie alles nochmal.
Studentam 03.09.2020 | 19:47
Bitte nicht auf den Beitrag von Frauke achten. Also Sie können theoretisch so viele Anträge auf EM Rente stellen wie Sie wollen, hierfür gibt es keine Fristen wie oft Sie das dürfen oder nicht. In Ihrem Fall wurde vom JC eine volle EM festgestellt. Diese Feststellung ist unabhängig der Entscheidung der DRV für den Bereich des SGB II. Nur weil die DRV sagt, in ihren Augen liegt keine EM vor, negiert das nicht die Feststellungen des JC. Dieses müsste ein erneutes Gutachten erstellen und dort feststellen, um die alte Feststellung zu negieren, das auch keine EM iSd SGB II mehr vorliegt. Das ist häufig ein Problem bei ALG1 und AlG2 nach ausgelaufener befristeter EM Rente. Das Amt sagt dann, obwohl vor der EM Rente durch den eigenen ärztlichen Dienst eine EM festgestellt wurde, dass diese bspw iSd SGB II mit Ende der EM Rente auch für das SGB II ausgelaufen ist. Das stimmt nicht. Es gibt keine Übernahme der Feststellungen der DRV die das Arbeitsamt oder JC bindet. Eine wichtige Frage ob man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Was Sie tun können ist, mit dem alten Feststellungsbescheid des JC über Ihre EM zum Sozialamt gehen und dort einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Von Amts wegen muss dann eine Begutachtung bei der DRV veranlasst werden. Haben Sie einen Arzt an Ihrer Seite der die EM befürwortet?
Olafam 03.09.2020 | 20:05
Zitat von Student anzeigen
Wo soll die Fragestellerin denn so oft EM beantragen, wie sie will? Bei der RV jedenfalls nicht. Sie schrieb ja, dass sie keine Rente von der RV bekommt,wahrscheinlich weil die Versicherungstechnisch en Voraussetzungen fehlen. D. h. die RV würde diese Anträge erst gar nicht bearbeiten. Äzte können natürlich der Meinung sein, daß jemand EM ist. Nur feststellen kann es lediglich der SMD der RV. Man braucht nicht unbedingt einen Arzt im Hintergrund. Hatte ich auch nie, weil die Ursachen und Befunde aus einer Zeit stammten, die kein heutiger Arzt irgendwo festgehalten hat, bz bzw. überhaupt Kenntnis davon hatte. Es braucht einen Gutachter, der zuhören kann, Dinge erkennen kann und der vor allem objektiv urteilen kann. Dort ist einer der entscheidendsten Orte auf dem Weg zur Berentung!!!
W°lfgangam 03.09.2020 | 19:53
Zitat von Julia anzeigen
Hallo Julia, das Gutachten 'veranlassen' kann in Ihrem Fall nur das Jobcenter - nach erneuter Begutachtung/meist über das örtliche Gesundheitsamt. Aktuell wird dort (JC) wohl diese Veranlassung/Ihre Erwerbsfähigkeit gutachterlich zu überprüfen, nicht gesehen, da der letzte Versuch gerade mal 1 Jahr her ist. Vielleicht versuchen die/JC das wieder in einem Jahr ...kenne solche Fälle, wo das in schöner Regelmäßigkeit passiert mit der Folge: es besteht auch (weiterhin) kein EM-Rentenanspruch und das ggf. parallele 'Ersuchen' des Sozialamtes an die DRV wird von dort weiterhin abgeschmettert = die kann noch aus Sicht DRV weiterhin voll/oder teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das Sozialamt ist hier außen vor, solange nicht ein Gutachten via JC vorliegt ...solange gelten Sie weiterhin als erwerbsfähig und sind keine Klientin der Sozialhilfe bzw. Grundsicherung bei dauerhaft voller Erwerbsminderung. Daneben können Sie natürlich selbst einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen – es gibt kein Antragsverbot. Der Antrag ist allerdings erfolglos, da Sie noch vermittlungsfähig beim JC gemeldet sind und schon flattert der Grusi-Ablehnungsbescheid ins Haus. Gruß w.
Siehe hieram 03.09.2020 | 22:13
Zitat von Student anzeigen
Bitte den Beitrag von @Student nicht beachten. Da Ihnen seitens der DRV bereits mitgeteilt wurde, dass Sie keinen Anspruch auf eine EM-Rente haben (und dies wohl nicht - nur - wegen der Gesundheit, sondern vermutlich auch aufgrund nicht erfüllter anderer Voraussetzungen), sind die von @Student gemachten Aussagen für Ihren Fall irrelevant. Denn auch wenn das JC meint, Sie seien erwerbsgemindert, führt dies nicht zu einem EM-Rentenanspruch. Auch ein weiterer Antrag auf EM-Rente wird also wieder negativ beschieden, denn mit jahrelangem Hartz-IV-Bezug erfüllen Sie auch weiterhin die Voraussetzungen auf eine EM-Rente nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, mit den Ihnen vorliegenden Unterlagen sich dennoch beim Amt für Grundsicherung beraten zu lassen und dort vermutlich 'handfestere' Informationen erhalten, unter welchen Konditionen Sie genau Ansprüche dort oder von anderen Stellen haben als Ihnen mit 'Halbwissen' in einem Rentenforum mitgeteilt werden kann.
Fraukeam 04.09.2020 | 10:16
Sie haben soweit recht, dass ich die Gesetzesänderung zum Januar 2020 hätte konkreter fassen müssen. Richtig ist, im Kapitel 3 gibt es seit kurzem auch erst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige ab 1000 000 Euro Bruttojahreseinkommen. Wovon es allerdings immer noch Ausnahmen gibt, z. B. bei geschiedenen Ehepartnern und bei Schwerbehinderung. Ich hätte weiter auch keine Lust auf die Bürokratie wegen Krankenversicherung und Versicherungen und auf Sachleistungen statt Geld. Insgesamt gilt sehr wohl weiter,dass Soziahilfe, Kapitel 3, mehr Nerven kostet als Grundsicherung. Im übrigen aber ist hier doch die eigentliche Kernfrage der große Unterschied zwischen Hartz IV und SGB 12. Gerade wer finanziell zu kämpfen hat, sollte froh sein über das viel höhere Schonvermögen im Hartz IV. Und nur in SGB 12 werden Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwirkend mit berücksichtigt. Die 100 000 Euro klingen für den Normalmensch entspannt, aber da muss nur ein Häuschen mit im Spiel sein... Also man kann doch niemand, der keinen Rentenanspruch hat, all die Schwierigkeiten des SGB 12 empfehlen, nur damit keine Termine mehr zwecks Wiedereingliederung stattfinden.
Ach jaam 04.09.2020 | 10:24
Zitat von Frauke anzeigen
So viel Quatsch in einem Posting. Befassen Sie sich erst einmal mit dem SGB XII und dann schreiben Sie alles nochmal.
Sie haben soweit recht, dass ich die Gesetzesänderung zum Januar 2020 hätte konkreter fassen müssen. Richtig ist, im Kapitel 3 gibt es seit kurzem auch erst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige ab 1000 000 Euro Bruttojahreseinkommen. Wovon es allerdings immer noch Ausnahmen gibt, z. B. bei geschiedenen Ehepartnern und bei Schwerbehinderung. Ich hätte weiter auch keine Lust auf die Bürokratie wegen Krankenversicherung und Versicherungen und auf Sachleistungen statt Geld. Insgesamt gilt sehr wohl weiter,dass Soziahilfe, Kapitel 3, mehr Nerven kostet als Grundsicherung. Im übrigen aber ist hier doch die eigentliche Kernfrage der große Unterschied zwischen Hartz IV und SGB 12. Gerade wer finanziell zu kämpfen hat, sollte froh sein über das viel höhere Schonvermögen im Hartz IV. Und nur in SGB 12 werden Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwirkend mit berücksichtigt. Die 100 000 Euro klingen für den Normalmensch entspannt, aber da muss nur ein Häuschen mit im Spiel sein... Also man kann doch niemand, der keinen Rentenanspruch hat, all die Schwierigkeiten des SGB 12 empfehlen, nur damit keine Termine mehr zwecks Wiedereingliederung stattfinden.
Sehr interessant. Dies ist aber ein Rentenforum und kein Forum des Jobcenters oder des Sozial- oder Grundsicherungsamtes. Daher gehört schon die Fragestellung eigentlich nicht in dieses Forum.
Interessentam 04.09.2020 | 20:18
Zitat von Frauke anzeigen
So viel Quatsch in einem Posting. Befassen Sie sich erst einmal mit dem SGB XII und dann schreiben Sie alles nochmal.
Sie haben soweit recht, dass ich die Gesetzesänderung zum Januar 2020 hätte konkreter fassen müssen. Richtig ist, im Kapitel 3 gibt es seit kurzem auch erst Unterhaltsansprüche gegen Angehörige ab 1000 000 Euro Bruttojahreseinkommen. Wovon es allerdings immer noch Ausnahmen gibt, z. B. bei geschiedenen Ehepartnern und bei Schwerbehinderung. Ich hätte weiter auch keine Lust auf die Bürokratie wegen Krankenversicherung und Versicherungen und auf Sachleistungen statt Geld. Insgesamt gilt sehr wohl weiter,dass Soziahilfe, Kapitel 3, mehr Nerven kostet als Grundsicherung. Im übrigen aber ist hier doch die eigentliche Kernfrage der große Unterschied zwischen Hartz IV und SGB 12. Gerade wer finanziell zu kämpfen hat, sollte froh sein über das viel höhere Schonvermögen im Hartz IV. Und nur in SGB 12 werden Schenkungen der letzten 10 Jahre rückwirkend mit berücksichtigt. Die 100 000 Euro klingen für den Normalmensch entspannt, aber da muss nur ein Häuschen mit im Spiel sein... Also man kann doch niemand, der keinen Rentenanspruch hat, all die Schwierigkeiten des SGB 12 empfehlen, nur damit keine Termine mehr zwecks Wiedereingliederung stattfinden.
Ja, das ist nun die Frage, wie die Frau denn bekommen würde, im Falle des Falles. Sie sind der Ansicht, dass sie statt der Grundsicherung die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen würde? Bei dieser ist es wirklich kompliziert, bei der regulären Grundsicherung besteht jedoch ein Schonvermögen von 5000€ + ggf. angemessener Immobilie. Wobei hier sowieso die Frage ist, ob überhaupt noch nennenswertes Vermögen vorhanden ist...
Siehe hieram 04.09.2020 | 20:54
In Ihren ganzen Antworten ignorieren Sie, dass die Fragestellerin geschrieben hatte 'einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente der DRV habe ich nicht'. Insofern dürfte es ziemlich irrelevant sein, dass es ein Erstantrag ist, denn ein Anspruch scheint nicht zu bestehen (vielleicht, weil die 5 Jahre Beitragszeit nicht erfüllt wurden und nun schon jahrelang von ALGII gelebt wird - das nur zwischen 2005 und 2010 als Bezugszeit für die Rentenversicherung galt ). Dies allerdings könnte die Fragestellerin auch noch mal 'aufklären', bevor hier weiter über Geldleistungen andere Stellen gesprochen wird, die es ohne 'Erwerbsminderungsrente der DRV' gar nicht gibt. Dass das Jobcenter die Arbeitsfähigkeit anders einschätzt, hat sicherlich Auswirkungen auf die Vermittlungsmöglichkeiten, aber auch von einer 'Wiedereingliederung', die Sie hier in Vorbeiträgen sich haben einfallen lassen, war in der ursprünglichen Frage nicht die Rede. 'Wiedereingliederung' erfolgt üblicherweise nach langer Krankheit in einen vorhandenen Arbeitsplatz. Den hat die Fragestellerin aber nicht. Also sollten Sie doch bitte nur für die Fragestellerin realisierbare Vorschläge bringen und das sinnvollerweise auch mit nachlesbaren Texten (Quellenangaben). So wie Sie selbst die einzelnen Vorschriften durcheinanderbringen, bringen Sie doch noch mehr Unsicherheit in die ohnehin schwierige Situation der Fragestellerin.
Fraukeam 04.09.2020 | 20:29
Ja, nicht Grundsicherung nach Kapitel 4, sondern es würde Kapitel 3 sprich Sozialhilfe. Soviel ist klar, denn Grundsicherung gibt es nur bei unbefristeter Erwerbsminderungsrente. Das ist bei Erstantrag so gut wie ausgeschlossen.
Zwingelam 05.09.2020 | 08:10
Zitat von Interessent anzeigen
Siehe hier: Nein, es geht doch genau darum, mit Hilfe der Feststellung einer Erwerbsminderung rauszukommen aus Hartz IV, ohne einen Rentenanspruch zu haben. Und das würde ja auch funktionieren. Dass bei Erstantrag und Erstbewilligung von EM-Rente grundsätzlich befristet wird, ist hier sehr relevant, da eben bei Befristung Sozialhilfe greift und ohne Befristung Grundsicherung( ob dann ein Rentenanspruch besteht, ist dafür also egal). Wiedereingliederung in Hartz IV, also SGB 2, meint nicht in einen noch bestehenden Arbeitsplatz, sondern umfasst eine große Menge an Vorschriften. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und eben dies wird von der Fragestellerin als sehr belastend empfunden, darum will sie raus aus dem Hartz IV hin zur Grundsicherung, wo es logischerweise wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter gar keine zwangsweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt. Verzeihung, aber die Situation der Fragestellerin ist eine sehr häufige Konstellation bei erkrankten Menschen, so bekannt und tägliches Thema, dass man da kaum was verwechseln kann. Der einzig sinnvolle Rat ist auch völlig klar, nämlich sich auf keinen Fall freiwillig abdrängen lassen in die Erwerbsminderung. Die Jobcenter probieren üblicherweise immer wieder, nicht vermittelbare Kunden loszuwerden mit Feststellung der Erwerbsminderung. Aber wer keine Rente zu erwarten hat oder eine so geringe, dass er ergänzende Leistungen braucht vom Sozialamt, sollte alles tun, um diesen Schritt zu verhindern. Weil die Rahmenbedingungen in Hartz IV deutlich besser sind als im SGB 12.
Ich dachte, dass EM-Renten nur in Ausnahmefällen befristet würden... so wie sich das anhört, ist das skandalös...wie oft soll es denn vorkommen, dass ein EM-Rente plötzlich wieder kerngesund ist?! Dann ist es wirklich besser in Hartz IV zu bleiben. Aber wie sieht es dann aus, wenn man keinen Rentenanspruch hat? Dann geht es ja nicht um eine Rente, aber kann es trotzdem befristet werden?
EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.
Interessentam 04.09.2020 | 22:52
Sind Sie sich da sicher? Soweit nur eine teilweise Erwerbsminderung festgestellt würde, wäre eh das Jobcenter weiter zuständig... Und hier liegt sowieso kein Rentenanspruch vor...
Interessentam 05.09.2020 | 01:32
Zitat von Frauke anzeigen
Frauke schrieb

Siehe hier:

Nein, es geht doch genau darum, mit Hilfe der Feststellung einer Erwerbsminderung rauszukommen aus Hartz IV, ohne einen Rentenanspruch zu haben. Und das würde ja auch funktionieren. Dass bei Erstantrag und Erstbewilligung von EM-Rente grundsätzlich befristet wird, ist hier sehr relevant, da eben bei Befristung Sozialhilfe greift und ohne Befristung Grundsicherung( ob dann ein Rentenanspruch besteht, ist dafür also egal).

Wiedereingliederung in Hartz IV, also SGB 2, meint nicht in einen noch bestehenden Arbeitsplatz, sondern umfasst eine große Menge an Vorschriften. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und eben dies wird von der Fragestellerin als sehr belastend empfunden, darum will sie raus aus dem Hartz IV hin zur Grundsicherung, wo es logischerweise wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter gar keine zwangsweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt.

Verzeihung, aber die Situation der Fragestellerin ist eine sehr häufige Konstellation bei erkrankten Menschen, so bekannt und tägliches Thema, dass man da kaum was verwechseln kann. Der einzig sinnvolle Rat ist auch völlig klar, nämlich sich auf keinen Fall freiwillig abdrängen lassen in die Erwerbsminderung. Die Jobcenter probieren üblicherweise immer wieder, nicht vermittelbare Kunden loszuwerden mit Feststellung der Erwerbsminderung. Aber wer keine Rente zu erwarten hat oder eine so geringe, dass er ergänzende Leistungen braucht vom Sozialamt, sollte alles tun, um diesen Schritt zu verhindern. Weil die Rahmenbedingungen in Hartz IV deutlich besser sind als im SGB 12.

Ich dachte, dass EM-Renten nur in Ausnahmefällen befristet würden... so wie sich das anhört, ist das skandalös...wie oft soll es denn vorkommen, dass ein EM-Rente plötzlich wieder kerngesund ist?! Dann ist es wirklich besser in Hartz IV zu bleiben. Aber wie sieht es dann aus, wenn man keinen Rentenanspruch hat? Dann geht es ja nicht um eine Rente, aber kann es trotzdem befristet werden?
Frauke am 04.09.2020 | 23:14
Siehe hier: Nein, es geht doch genau darum, mit Hilfe der Feststellung einer Erwerbsminderung rauszukommen aus Hartz IV, ohne einen Rentenanspruch zu haben. Und das würde ja auch funktionieren. Dass bei Erstantrag und Erstbewilligung von EM-Rente grundsätzlich befristet wird, ist hier sehr relevant, da eben bei Befristung Sozialhilfe greift und ohne Befristung Grundsicherung( ob dann ein Rentenanspruch besteht, ist dafür also egal). Wiedereingliederung in Hartz IV, also SGB 2, meint nicht in einen noch bestehenden Arbeitsplatz, sondern umfasst eine große Menge an Vorschriften. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und eben dies wird von der Fragestellerin als sehr belastend empfunden, darum will sie raus aus dem Hartz IV hin zur Grundsicherung, wo es logischerweise wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter gar keine zwangsweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt. Verzeihung, aber die Situation der Fragestellerin ist eine sehr häufige Konstellation bei erkrankten Menschen, so bekannt und tägliches Thema, dass man da kaum was verwechseln kann. Der einzig sinnvolle Rat ist auch völlig klar, nämlich sich auf keinen Fall freiwillig abdrängen lassen in die Erwerbsminderung. Die Jobcenter probieren üblicherweise immer wieder, nicht vermittelbare Kunden loszuwerden mit Feststellung der Erwerbsminderung. Aber wer keine Rente zu erwarten hat oder eine so geringe, dass er ergänzende Leistungen braucht vom Sozialamt, sollte alles tun, um diesen Schritt zu verhindern. Weil die Rahmenbedingungen in Hartz IV deutlich besser sind als im SGB 12.
Fraukeam 05.09.2020 | 09:14
Zitat von Zwingel anzeigen
Zwingel schrieb

Siehe hier:

Nein, es geht doch genau darum, mit Hilfe der Feststellung einer Erwerbsminderung rauszukommen aus Hartz IV, ohne einen Rentenanspruch zu haben. Und das würde ja auch funktionieren. Dass bei Erstantrag und Erstbewilligung von EM-Rente grundsätzlich befristet wird, ist hier sehr relevant, da eben bei Befristung Sozialhilfe greift und ohne Befristung Grundsicherung( ob dann ein Rentenanspruch besteht, ist dafür also egal).

Wiedereingliederung in Hartz IV, also SGB 2, meint nicht in einen noch bestehenden Arbeitsplatz, sondern umfasst eine große Menge an Vorschriften. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, und eben dies wird von der Fragestellerin als sehr belastend empfunden, darum will sie raus aus dem Hartz IV hin zur Grundsicherung, wo es logischerweise wegen Erwerbsunfähigkeit oder Alter gar keine zwangsweisen Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt.

Verzeihung, aber die Situation der Fragestellerin ist eine sehr häufige Konstellation bei erkrankten Menschen, so bekannt und tägliches Thema, dass man da kaum was verwechseln kann. Der einzig sinnvolle Rat ist auch völlig klar, nämlich sich auf keinen Fall freiwillig abdrängen lassen in die Erwerbsminderung. Die Jobcenter probieren üblicherweise immer wieder, nicht vermittelbare Kunden loszuwerden mit Feststellung der Erwerbsminderung. Aber wer keine Rente zu erwarten hat oder eine so geringe, dass er ergänzende Leistungen braucht vom Sozialamt, sollte alles tun, um diesen Schritt zu verhindern. Weil die Rahmenbedingungen in Hartz IV deutlich besser sind als im SGB 12. [/quote]

Ich dachte, dass EM-Renten nur in Ausnahmefällen befristet würden...

so wie sich das anhört, ist das skandalös...wie oft soll es denn vorkommen, dass ein EM-Rente plötzlich wieder kerngesund ist?!

Dann ist es wirklich besser in Hartz IV zu bleiben.

Aber wie sieht es dann aus, wenn man keinen Rentenanspruch hat? Dann geht es ja nicht um eine Rente, aber kann es trotzdem befristet werden?[/quote]

EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt.

Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger.

Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.

So ist es. Mit dem kleinen Zusatz, dass leider nicht nur der Gutachter der DRV entscheidet. Es gibt auch kranke Menschen, die vom Jobcenter-Gutachter für erwerbsunfähig begutachtet werden, vom DRV-Gutachter für erwerbsfähig, und das kann dann trotz theoretischem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Gang zum Sozialamt für Alleinstehende bedeuten. Das Jobcenter ist keineswegs gebunden an den DRV-Gutachter und darf selbständig wegschicken. Trotzdem muss man es ja nicht selber heraufbeschwören. Hier wird vermutlich sowieso in absehbarer Zeit, wenn die Fragestellerin nicht teilnimmt an Eingliederungsmaßnahmen, das Jobcenter keine Lust mehr haben und weiterschieben ins SGB 12. Nur sollte man nicht davon ausgehen, das würde komfortabler. Erstens sind die Bedingungen für Sozialhilfebezug härter. Und zweitens ist meiner Erfahrung nach der Gang auf ein Sozialamt nicht gerade stressfreier, die dortige Klientel ist eine andere.
Klausam 05.09.2020 | 11:00
Zitat von Frauke anzeigen
EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.
So ist es. Mit dem kleinen Zusatz, dass leider nicht nur der Gutachter der DRV entscheidet. Es gibt auch kranke Menschen, die vom Jobcenter-Gutachter für erwerbsunfähig begutachtet werden, vom DRV-Gutachter für erwerbsfähig, und das kann dann trotz theoretischem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Gang zum Sozialamt für Alleinstehende bedeuten. Das Jobcenter ist keineswegs gebunden an den DRV-Gutachter und darf selbständig wegschicken. Trotzdem muss man es ja nicht selber heraufbeschwören. Hier wird vermutlich sowieso in absehbarer Zeit, wenn die Fragestellerin nicht teilnimmt an Eingliederungsmaßnahmen, das Jobcenter keine Lust mehr haben und weiterschieben ins SGB 12. Nur sollte man nicht davon ausgehen, das würde komfortabler. Erstens sind die Bedingungen für Sozialhilfebezug härter. Und zweitens ist meiner Erfahrung nach der Gang auf ein Sozialamt nicht gerade stressfreier, die dortige Klientel ist eine andere.
Es wird halt angenommen, dass man Leistungen stressfreier erhält und man keine Bewerbungen mehr schreiben muss. Wichtig könnte auch die Frage sein, wie lebt die FS? Alleine? BG? Wie ist der Status des Partners? Es gibt auch Leistungen, bspw. Sozialgeld, da verbleibt es beim Jobcenter.
Siehe hieram 05.09.2020 | 11:58
Zitat von Frauke anzeigen
EM-Renten werden nur im Ausnahmefall unbefristet gewährt. Ob es besser ist, in Hartz IV zu bleiben oder in die Grundsicherung zu kommen ist irrelevant, denn wir leben nicht in einer Welt vom Typ "Wünsch dir was"! Der Hilfebedürftige entscheidet nichts, sondern nur der sozialmedizinische Gutachter der DRV und das bindend für alle Sozialleistungsträger. Gesetz ist halt Gesetz, da gibt es nichts zu rütteln.
So ist es. Mit dem kleinen Zusatz, dass leider nicht nur der Gutachter der DRV entscheidet. Es gibt auch kranke Menschen, die vom Jobcenter-Gutachter für erwerbsunfähig begutachtet werden, vom DRV-Gutachter für erwerbsfähig, und das kann dann trotz theoretischem Anspruch auf Erwerbsminderungsrente den Gang zum Sozialamt für Alleinstehende bedeuten. Das Jobcenter ist keineswegs gebunden an den DRV-Gutachter und darf selbständig wegschicken. Trotzdem muss man es ja nicht selber heraufbeschwören. Hier wird vermutlich sowieso in absehbarer Zeit, wenn die Fragestellerin nicht teilnimmt an Eingliederungsmaßnahmen, das Jobcenter keine Lust mehr haben und weiterschieben ins SGB 12. Nur sollte man nicht davon ausgehen, das würde komfortabler. Erstens sind die Bedingungen für Sozialhilfebezug härter. Und zweitens ist meiner Erfahrung nach der Gang auf ein Sozialamt nicht gerade stressfreier, die dortige Klientel ist eine andere.
Ganz so einfach ist dieses ‚abschieben‘ aber nicht. „Sozialhilfe“ Grundsicherung gibt es im Alter oder bei festgestellter voller Erwerbsminderung. Und das Jobcenter kann nicht einfach ein Gutachten der DRV übergehen, sondern müsste in Widerspruch gehen gegenüber der DRV. So lange die DRV keine Erwerbsminderung festgestellt hat, gilt der Arbeitsuchende als Erwerbsfähig und hat Anspruch auf ALG II. In welchen Ämtern das Klientel sich von dem der anderen Ämter unterscheidet, ändert ja nichts an der Rechtslage. Und wichtiger ist ja wohl, dass die Sachbearbeiter dort sich mit dieser auskennen. Dass Sie @Frauke aufgrund Ihrer engagierten Tätigkeiten im Bereich behinderte/erwerbsgeminderte Personen zu begleiten/unterstützen, andere Erfahrungen gemacht und sich daraus eine persönliche Meinung gebildet haben, ist für die Fragestellerin wenig zielführend. Denn die hat ja vielleicht gar kein Problem damit, mit welchem Klientel auch immer im Wartesaal zu sitzen und auf die ihr zustehende Beratung zu warten. Und auch das Amt für Grundsicherung ist zur Beratung verpflichtet. Da die Fragestellerin ‚Julia‘ meint, dass Sie lieber in den Bezug einer Grundsicherung kommen würde als weiter die Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters wahrnehmen zu müssen, was sie nach ihrer persönlichen Einschätzung über ihre Gesundheit nicht kann, müsste sie also darauf hinwirken, dass ein neues Gutachten der DRV veranlasst wird. Dies ist ja, wie der Experte bestätigt hat, jederzeit möglich, muss aber vom Jobcenter oder vom Amt für Grundsicherung veranlasst werden. Für die Mitleser wie z.B. @Interessent, hier ein paar weiterführende Links: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grun… https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015898.pdf https://www.harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweis… https://harald-thome.de/sgb-ii-hinweise/
Fraukeam 05.09.2020 | 12:39
"Siehe hier": Nun hat sich aber die Fragestellerin bisher nicht wieder gemeldet. Der normale Bürger weiss nur, dass es eine Grundsicherung gibt für die, die ncht mehr arbeiten können. Klingt fein. Dass die Praxis weit komplizierter ist, dass es ja nach persönlichen Vorbedingungen um dramatische Verluste an Vermögen gehen kann für Menschen, die eh schon wenig haben, das wissen die allerwenigsten. Insofern ist hier offen, ob die Fragestellerin tatsächlich den Gang auf ein Sozialamt in Kauf nehmen möchte, ich habe nämlich nichts derartiges heraus gelesen. Wobei der Vorschreiber Klaus zu recht anmerkt, dass ohne Kenntnis der Familienverhältnissse sowie Vorhandenseins von z. B. Häuschen, Lebensversicherung, gar nicht gesagt werden kann, wie hoch real der Verlust werden könnte im SGB 12. Richtig ist, dass das Jobcenter rechtlich nicht einfach so wegschieben kann ins SGB 12. Aber was meiner Beobachtung nach Bürger am allermeisten ins Entsetzen treibt, ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Jeder will die Kosten auf die nächste Instanz abwälzen, so gehen dann muntere Verschiebespielchen los, selbstverständlich mit Widerspruch, mit Aufbau von Psychodruck seitens der Jobcenter, mit Sanktionen. Das zieht sich oft über Jahre hin und ist viel nervenaufreibender als ein Minimum an Mitarbeit zu leisten, im Hartz IV zu bleiben, und keine Sozialhilfe fürchten zu müssen. Nein, ich glaube hier eher nicht, dass die Fragestellerin sich das vorgestellt hat unter der erwünschten Grundsicherung. Sie dachte an Ruhe und Sicherheit bei genauso viel Geld. "Siehe hier", es ist wichtig, sich die Praxis klarzumachen und nicht nur Paragraphen. Gibt schon genug Verbitterte, die mit dem Dschungel nicht mehr klar kommen.
Forum „ad absurdum“am 05.09.2020 | 13:25
Die „Sozialexperten“ machen dieses Forum zu einem Diskussionsforum über den Sinn und Unsinn von Alogeld 2- Bezug und Grundischerung. Dieses Forum entwickelt sich durch einige User die glauben, Sie müssten zu jedem Thema Ihren Beitrag beisteuern, immer mehr zu einer Farce und eher in Richtung eines allgemeinen Forum für angeblich Hilfsbedürftige. Es handelt sich aber, so zumindest in der Überschrift um ein Forum der Altersvorsorge, speziell Rente. Gerade die User, die glauben Sie müssten zu jedem Thema Ihren Senf beisteuern, sollten sich mal mehr auf den Kern dieses Forums beschränken.
Siehe hieram 05.09.2020 | 13:56
Zitat von Forum „ad absurdum“ anzeigen
'Grundsicherung' ist eindeutig ein Thema, das in den Bereich der Rentenansprüche fällt, denn die Grundsicherung gibt es nur für Alters-/und Voll-Erwerbsminderungsrentner, sofern die Höhe der Rente nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nachlesen können Sie dies hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grun… Insofern ist es durchaus berechtigt, der Fragestellerin mitzuteilen, unter welchen Umständen Sie Anspruch darauf hat.
Siehe hieram 05.09.2020 | 13:19
@ Frauke: ja, und wir schlagen uns hier den sonnigen Samstag um die Ohren, ohne zu wissen, ob 'Julia' hier noch mal nachliest ;-) Ich habe großen Respekt auch vor Ihrem (lt. Ihrer anderen Beiträge wohl auch aus der Praxis stammende) Wissen und Engagement! Aber ich tendiere selbst mehr dazu, auch mal mit §§ fundierte, Anregungen zu geben die weniger das worst-case-szenario darstellen, dafür aber auch 'Ansprüche' (z.B. auf Beratung) hervorheben. Der größte Stress für die Fragestellerin würde ja wohl sein, wenn sie nirgendwoher mehr Gelder zum Leben erhält und auch keinen Partner hat, der sie unterstützt und da müsste sie dann aber dennoch den Ämterstress erst mal noch 'durchziehen', um das für sich zu klären. So denke ich also, dass 'Julia', so denn sie hier noch mal reinschaut, auch von unseren 'Zwischenfragen' profitieren wird, oder auch andere Mitleser, die dieses Thema interessieren könnte. Für alle also ein entspanntes, sonniges Wochenende!
ad absurdumam 07.09.2020 | 08:00
Zitat von Siehe hier anzeigen
Die „Sozialexperten“ machen dieses Forum zu einem Diskussionsforum über den Sinn und Unsinn von Alogeld 2- Bezug und Grundischerung. Dieses Forum entwickelt sich durch einige User die glauben, Sie müssten zu jedem Thema Ihren Beitrag beisteuern, immer mehr zu einer Farce und eher in Richtung eines allgemeinen Forum für angeblich Hilfsbedürftige. Es handelt sich aber, so zumindest in der Überschrift um ein Forum der Altersvorsorge, speziell Rente. Gerade die User, die glauben Sie müssten zu jedem Thema Ihren Senf beisteuern, sollten sich mal mehr auf den Kern dieses Forums beschränken.
'Grundsicherung' ist eindeutig ein Thema, das in den Bereich der Rentenansprüche fällt, denn die Grundsicherung gibt es nur für Alters-/und Voll-Erwerbsminderungsrentner, sofern die Höhe der Rente nicht ausreicht, um damit den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Nachlesen können Sie dies hier: https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilfe/grun… Insofern ist es durchaus berechtigt, der Fragestellerin mitzuteilen, unter welchen Umständen Sie Anspruch darauf hat.
Wenn man unbedingt will, kann man zu jeder Sozialleistung eine Verbindung ziehen, deshalb ist es trotzdem kein ureigenes Thema eines Rentenforums.
Siehe hieram 07.09.2020 | 13:50
Zitat von ad absurdum anzeigen
Das sieht das BMAS aber völlig anders als Sie Zitat "Außerdem sind auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung auf Grundsicherung – insbesondere durch Weiterleitung von Anträgen an den für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger – zu helfen." Zitatende Ihnen bleibt also nur, die Beiträge, die Sie nicht interessieren, kommentarlos zu überlesen. Eine entspannte Woche!
da absurdumam 07.09.2020 | 15:06
Zitat von Siehe hier anzeigen
Wenn man unbedingt will, kann man zu jeder Sozialleistung eine Verbindung ziehen, deshalb ist es trotzdem kein ureigenes Thema eines Rentenforums.
Das sieht das BMAS aber völlig anders als Sie Zitat "Außerdem sind auch die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen zu informieren und bei der Antragstellung auf Grundsicherung – insbesondere durch Weiterleitung von Anträgen an den für die Ausführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zuständigen Träger – zu helfen." Zitatende Ihnen bleibt also nur, die Beiträge, die Sie nicht interessieren, kommentarlos zu überlesen. Eine entspannte Woche!
Dann sollten Sie sich mal den Unterschied zwischen informieren, helfen und beraten schlau machen. Bei Ihrem unbändigen Mitteilungswillen ist der Unterschied bei Ihnen letztendlich aber gleichgültig. Wenn Sie das brauchen, dann bitte!
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