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Experten-Antwort

Wie geht es nun weiter??? Erwerbsminderungsrente zugesagt!

von Juri Stern20.12.2016 | 19:45
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kurz meine Geschichte. - Ende 2014 an Krebs erkrankt, - 2015 / 2016 Chemo und OP, Reha- Aufenthalte, - erst Übergangsgeld, - dann Krankengeld, "ausgesteuert", dann Agentur für Arbeit wegen A-Geld. - Kündigung durch AG erhalten, - Schwerbehinderung: 100% "G", - ab 05/2016 ALG 1 - Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, - Antrag EMR wurde zuerst abgelehnt, - auf Raten des SozVerbandes in Widerspruch gegangen, - arbeitsmedizinische Untersuchung durch RV erfolgt, - Resultat: "Sie können nicht mehr arbeiten, EMR erstmal befristet zum ...?" - keine weiteren / genaueren Angaben gemacht. Was nun?? Sobald ich die EMR bekomme, fällt das ALG1 weg, richtig? Ich habe aber nur eine EMR in Höhe von 320 / 360,- €!! Worauf soll ich nun achten? Soll ich was beantragen? Nur wo und was? Erstmal abwarten was genau wird mit der EMR? Schon jetzt was unternehmen? Antrag EMR zurücknehmen ( wenn möglich )? Im Augenblick schreibe ich fleißig Bewerbungen, bis zu 6 Stunden Arbeit am Tag würde ich schaffen. Ab Januar 2017 bin ich in einer Maßnahme vom Arbeitsamt. Man(n) darf ja vieles in Deutschland, nur nicht krank werden... Vielleicht bekomme ich hier ja Tipps? Würde mich freuen. cu Juri

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Juri Stern,

leider kann ich Ihren Angaben nicht entnehmen, ob Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen teilweiser Erwerbsminderung zugesprochen wurde.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (d. h. Sie besitzen ein Leistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich) besteht weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn Sie eine Beschäftigung entsprechend dem Leistungsvermögen bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aufnehmen (also bis 6 Stunden täglich), kann es sein, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt - je nachdem, ob Sie nach der Stundenanzahl der Beschäftigung weiterhin als arbeitslos gelten oder nicht. Sowohl die Zahlung von Arbeitslosengeld I als auch das Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung können sich ggf. auf die Höhe der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auswirken.

Bei einem Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Wenn eine Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von unter 3 Stunden täglich aufgenommen wird, ist dies grundsätzlich unschädlich für den Rentenanspruch an sich. Liegt der Verdienst dann aber über 450 € monatlich, kann dies Auswirkungen auf die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung haben. Sollte Ihnen diese Einnahmen nicht ausreichen, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt beantragen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Bewerbungen!

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5 Antworten

W*lfgangam 20.12.2016 | 20:21
Zitat von Juri Stern anzeigen
Hallo Juri Stern, je nach Art der EMRT erhalten Sie auch weiterhin ALG 1 / anschließend ALG 2 oder Sozialamt/HLU oder GruSi. Warten Sie den Bewilligungsbescheid dazu erst mal ab. Natürlich sollten Sie sich/da Sie sich noch fit für 6 Std. tgl. Arbeit halten, auch weiterhin um eine Beschäftigung bemühen, ggf. auch unabhängig von der Art der bewilligten EMRT ...da der Bescheid dazu noch in der Zukunft liegt, ist es schwer die Auswirkungen - letztendlich auch die finanziellen - einzuschätzen. Arbeit/mehr Einkommen ist immer besser, als nur ergänzende Leistungen zu erhalten - solange man körperlich dazu bereit ist und den Willen hat, mehr zu machen! Gruß w.
Juri Sternam 21.12.2016 | 14:26
Danke für Ihre Antwort! Wie "oben" beschrieben, sagte der arbeitsmedizinische Dienst." Sie können NICHT mehr arbeiten, EMR erstmal befristet zum ...?" - hörte sich so an, als wurde von der vollen Erwerbsminderung gesprochen. Habe aber nicht explizit nachgefragt... Ich glaube, ich warte erstmal den Bescheid ab, dann sehe ich weiter. Was soll man sich 'nen Kopp über ungelegte Eier machen. Schöne Festtage an alle hier!
Ottoam 12.01.2017 | 16:57
Vielen Dank für diese klare Aussage! Heute rief mich der Sozialverband an. Die haben schon einen Bescheid bekommen: volle Erwerbsminderung! Befristet bis 30.06.2018. Leistungsfall eingetreten 12 / 2014. Ich bin gerade in einer Maßnahme vom AA - Bewerben mit Behinderung ( oder so ähnlich ), das ist dann jetzt vorbei, oder? Kein Arbeitslosengeld 1 mehr,... Rente liegt entgegen meiner obigen Aussage bei etwa 650,00 € , langt nicht zum Leben, zum Sterben zuviel.... Also nun auf zum Jobcenter... :-( , oder andere "sozialen Stellen". Ich will wieder arbeiten, 6 Stunden täglich schaffe ich, so denke ich. Der Sozialverband sagte, ich soll die Zeit nutzen, um wieder ganz gesund zu werden. Ach, alles Mist. 2017 fängt toll an!
Juri Sternam 14.01.2017 | 16:45
Moin, Moin, so, ich habe heute Post vom Sozialverband bekommen. Ich kann / darf nur noch leichte Arbeiten unter 3 Stunden täglich arbeiten -> somit Erwerbsminderung bis Mitte 2018 ( zählt ab Datum meiner OP 2014 ). Fragen: - das ist noch kein "richtiger" Bescheid, sondern nur die Antwort auf meinen Widerspruch, oder? - soll ich mit diesem Schreiben zum AA, oder erstmal auf den Bescheid warten? Hier steht ja auch nichts vonwegen der Höhe der EMR. - mit dem Bescheid hat sich dann ja wohl auch meine Teilnahme an der AA- Maßnahme erledigt, oder? - da ich von der Rente nicht leben kann, muss ich ja andere Ämter aufsuchen, oder? - Was kann ich denn alles beantragen? Wohngeld? Hartz4? ?? noch was? Klar ist, ich werde mich weiter bewerben und zwar auf Vollzeit und / oder Teilzeitstellen. 450,- € darf ich ja dazuverdienen..., reicht dann aber immer noch nicht... Jetzt schon mal Danke für Eure Antworten!
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