Hallo Berta,
der MDK kann gar nicht entscheiden, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Diese Entscheidung trifft allein der Rentenversicherungsträger, sofern Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. In diesem Falle würden Sie auch bis zu einer Entscheidung über die Erwerbsminderung von der Arbeitsagentur ALG I erhalten (sog. Nahtlosigkeitsregelung).
Bezüglich der Selbständigkeit kann ich Ihnen natürlich keinen Rat geben - ich würde aber den Bedenken von Koulchen zustimmen. Das Aufbauen eines "Geschäfts" oder "Gewerbes" ist sicher mit nicht wenig Druck verbunden...