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Wie gehts nach der Reha weiter???

von berndi29.04.2008 | 14:24
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4 Antworten

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hallo ihr lieben, meine reha ende in 2 wochen. zuvor war ich vom hausarzt krankgeschrieben. diagnose: somotoforme schmerzzustände ich werde wohl von der rehaklinik arbeitsunfähig entlassen. die rehaklinik drängt auf eine sofortige wiedereingliederung. ich selbst fühle mich körperlich wie seelisch schlechter als vor der reha. deshalb traue ich mir direkt nach der reha noch keine wiedereingliederung zu. ich muß das ganze erst mal mit meinem therapeuten zuhause verdauen. meine frage: wer entscheidet eigentlich, wann ich wieder arbeitsfähig bin? -rehaklinik? -hausarzt/psychotherapeut? -ich selbst? ich traue mir das ganze noch nicht zu. möchte das erlernet in der klinik erstmals mit meinem therapeuten verarbeiten und ausprobieren. außerdem hat sich mein rheuma in den letzten wochen sehr verschlechtert. habe große angst, dass ich gleich wieder rückfällig werde, wenn ich gleich nach der reha wieder zur arbeit gehe. selbst eine wiedereingliederung traue ich mir noch nicht zu. bin im büro beschäftigt. wer kann mir hier bitte tips geben? danke berndi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo berndi,

bitte setzen Sie sich nach Beendigung Ihrer medizin. Reha umgehend mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und vereinbaren einen Termin beim Reha-Berater. Dieser wird mit Ihnen zusammen überlegen und erörtern, welche weiteren Maßnahmen der Rehabilitation für Sie in Betracht kommen könnten. Sofern Sie arbeitsunfähig aus der Kur entlassen werden, setzen Sie sich bitte ausserdem direkt mit Ihrer Krankenkasse zwecks Weitergewährung des Krankengeldes in Verbindung.

3 Antworten

Realistam 29.04.2008 | 14:49
Auch wenn Sie Ihr Hausarzt weiter krankschreiben sollte, darf Ihre Krankenkasse über den MDK (den medizinischen Dienst der Krankenkassen) feststellen lassen, ob Sie tatsächlich noch arbeitsunfähig sind. Sofern Sie nicht selbst tätig werden, wird man Sie dann ggf. dazu auffordern, bei Ihrem Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. (Wiedereingliederungsmaßnahme, etc.)
Nixam 29.04.2008 | 14:35
Ob Sie rehafähig für eine anschliessende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben etc. sind, entscheiden in erster Linie SIE SELBST NACH RÜCKSPRACHE MIT IHREM HAUSARZT. Sie könne - aus der Reha rauskommend - direkt Ihren Hausarzt konsultieren und sich dort untersuchen lassen. Schreibt er Sie krank, legen Sie diese AU-Meldung Ihrer Krankenkasse vor bzw. Ihrem Arbeitgeber. Dann sind Sie erstmal krankgeschrieben. Alles weitere besprechen Sie mit Ihrem Hausarzt nach Auswertung des Entlassungsberichts. Ferndiagnosen kann ich von hier leider auch nicht stellen. Viel Erfolg und Gesundheit! Nix
randiam 01.05.2008 | 12:59
direkt beim hausartz/fachartz weiter krankschreiben bis Sie sich gut fühlen. Rehaberatung ist genauso stressig wir Arbeitgeber. wenn Teihabe am AL empfohlen wurde haben Sie Anspruch auf weiterzahlung von Übergangsgeld falls von der KKasse ausgesteuert. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Viel Erfolg
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