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Experten-Antwort

Wie geht's nach LTA Bewilligungsbescheid weiter

von Alexa16.10.2020 | 11:30
3261 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wenn der der LTA Antrag per Bescheid bewilligt wurde und das Beratungsgespräch hat stattgefunden, muss der Antrag zur Weiterbildungsmassnahme schriftlich vom Antragsteller erfolgen oder wickelt das alles der Rehaberater eigwnständig ab. Wie ist der Ablauf? Danke im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexa,

nach dem also klar ist, dass die Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wird, setzt sich Ihr

Rehaberater mit dem Maßnahmenanbieter in Verbindung. „Ein Antrag zur Weiterbildungsmaßnahme schriftlich vom Antragsteller“, ist nicht notwendig.

Damit aber wirklich nichts schief läuft, könnten Sie sich aber auch noch einmal kurz direkt mit Ihrem Rehaberater in Verbindung setzten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

LTAam 17.10.2020 | 07:51
Zitat von Alexa anzeigenausblenden
Und Sie glauben ein offenes Forum kann individuell bessere Antworten liefern als Ihr Rehafachberater? Wie naiv muss man eigentlich sein? Wenn Ihre Weiterbildung abgelehnt wird können Sie Widerspruch einlegen. Bis über diesen entschieden ist können mehrere Wochen bis zu Monaten vergehen. Dagegen können Sie dann vor dem Sozialgericht klagen, was schon mal 6 bis 12 Monate dauern kann, bis dann eine gerichtliche Entscheidung vorliegt. Genauer kann Ihnen das nur ein Hellseher sagen, den Sie hier im Forum leider nicht finden werden,
Alexaam 17.10.2020 | 06:30
Danke. Und wenn die Weiterbildung abgelehnt wird, müsste ich Widerspruch einlegen. Wie lange kann sich sowas dauern/hinauszögern, mit wie vielen Monaten müsste ich hier ungefähr rechnen? Schreiben Sie bitte nicht das muss ich mit dem Rehaberater besprechen. Mit ihm besoreche ich nichts mehr. Muss jetzt alles schriftlich einreichen, weil er.sagt Dinge, die irreführend sind, nicht handfest sind usw. Das macht keinen Sinn, wenn er was sagt und es stimmt anschließend nicht.
KSCam 17.10.2020 | 11:14
.....und wenn Sie kein Vertrauen zu Ihrem Rehafachberater haben oder dem grundsätzlich "eh nichts glauben", dann hat der einen Vorgesetzten an den Sie sich wenden können. Wer im Forum soll hier Konkretes sagen können? - zumal die internen Verfahren bei jedem RV Träger variieren können. In diesem Bereich arbeitet die DRV BaWü vielleicht anders als die Kollegen in Augsburg, Leipzig oder Berlin.
Nemoam 17.10.2020 | 14:31
Wenn Ihr Reha-Fachberater die von Ihnen gewünschte Maßnahme nicht befürwortet, ist es sinnvoll, einen entsprechenden Antrag schriftlich zu stellen, um einen ausführlich begründeten Bescheid und um Mitteilung der in Frage kommenden Alternativen zu bitten. Ob Sie dagegen Widerspruch und ggf. auch Klage einlegen, müssen Sie dann entscheiden. Reha-Fachberater lehnen kaum etwas ab, nur um den Antragsteller zu ärgern. Sie sollten also Ihren Wunsch, die Argumente für die Ablehnung und die angebotenen Alternativen gründlich bedenken und auch mit anderen/neutralen Personen darüber reden. Z.B., falls Ihre Wunschweiterbildung aus gesundheitlchen Gründen nicht bewilligt wird, mit Ihrem Arzt. Sollte es nochmal zu einem Beratungsgespräch kommen, gibt es durchaus Möglichkeiten, mit denen Sie sicherstellen können, dass das Besprochene auch am Ende gilt. 1. Nehmen Sie eine Begleitperson mit. 2. Schreiben Sie die wichtigsten Punkte/Aussagen/Vereinbarungen nach dem Gepräch zusammen, schicken Sie sie an die DRV und bitten Sie um Bestätigung. 3. Fordern Sie den Gesprächsvermerk des Reha-Fachberaters an. Sollten Sie da nicht alles wichtige darin finden, können Sie selbst dazu Stellung nehmen und Klarstellung bzw. Ergänzung verlangen. Ist teilweise mühselig, hilft aber, später böse Überraschungen zu vermeiden.
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