Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie gehts nun weiter

von Georg5126.08.2010 | 20:30
2044 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo beende nun morgen meine Reha - nach 4 Wochen. Im Abschluss-Gespräch wurde mir mitgeteilt das ich von der Reha als Krankgeschrieben entlassen werde. Erhalte ich nun wieder Verletztengeld(Arbeitsunfall) oder bekomme ich Krankengeld oder muss ich einen Rentenantrag stellen? Bin Jahrgang 1951. Danke im vorraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Georg!

In Ihrer Antwort geben Sie an, dass Ihnen im Abschlussgespräch mitgeteilt wurde, dass Sie von der Reha als krankgeschrieben entlassen werden. Wir gehen davon aus, dass Sie "arbeitsunfähig" durch die Reha-Klinik entlassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung der Reha-Klinik an Ihren behandelnden Arzt am Wohnort. Diese ist nicht gleichzusetzen mit der "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber", die der behandelnde Arzt ausstellt. Insofern müssen Sie umgehend Ihren behandelnden Arzt / Hausarzt am Wohnort aufsuchen und sich dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

Bezüglich der wirtschaftlichen Absicherung (Krankengeld oder Verletztengeld) sollten Sie sich umgehend nach Ihrer Rückkehr mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von "-_-" an.

Ihr Experte

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 26.08.2010 | 22:16
Ob Sie Verletztengeld oder Krankengeld erhalten, ist von der Ursache der Arbeitsunfähigkeit abhängig, für Sie aber vermutlich nicht entscheidend. Ist der Anspruch auf diese Leistung noch nicht erschöpft, erhalten Sie wieder Verletzten- bzw. Krankengeld. Werden Sie arbeitsunfähig aus einer durch die gesetzlliche Rentenversicherung erfolgten Reha entlassen, gilt der Reha-Antrag nach § 116 SGB VI jedoch möglicherweise als Rentenantrag. Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Sollte das der Fall sein, erhalten Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine schriftliche Aufforderung, den formularmäßigen Rentenantrag noch nachzureichen. Ein Dispositionsrecht (eine Wahlmöglichkeit) haben Sie nur, wenn Sie den Reha-Antrag ohne Aufforderung der Krankenkasse gestellt hatten. Das Dispositionsrecht kann von der Krankenkasse jedoch auch noch nachträglich eingeschränkt werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026