Hallo Georg!
In Ihrer Antwort geben Sie an, dass Ihnen im Abschlussgespräch mitgeteilt wurde, dass Sie von der Reha als krankgeschrieben entlassen werden. Wir gehen davon aus, dass Sie "arbeitsunfähig" durch die Reha-Klinik entlassen werden. Hierbei handelt es sich um eine Empfehlung der Reha-Klinik an Ihren behandelnden Arzt am Wohnort. Diese ist nicht gleichzusetzen mit der "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber", die der behandelnde Arzt ausstellt. Insofern müssen Sie umgehend Ihren behandelnden Arzt / Hausarzt am Wohnort aufsuchen und sich dort eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Bezüglich der wirtschaftlichen Absicherung (Krankengeld oder Verletztengeld) sollten Sie sich umgehend nach Ihrer Rückkehr mit der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.
Im Übrigen schließen wir uns den Ausführungen von "-_-" an.
Ihr Experte