Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wie gesetzlich absichern gegen Berufsunfähigkeit

von Berliner02.11.2018 | 15:58
105 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe psychische Vorerkrankungen und es ist nicht sonderlich wahrscheinlich das ich es bis zum regulären Rentenalter schaffe. Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen diesen Fall abzusichern.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Berliner, Fakt ist, dass wenn Sie vor dem 02.01.61 geboren sind, kein Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Nach der Diagnose einer psychischen Erkrankung dürfte es fast unmöglich sein, einen Versicherungsschutz für diese Erkrankung zu erhalten. Leider reicht manchmal schon der Besuch eines entsprechenden Facharztes, um von der Versicherung abgelehnt zu werden. Ein bezahlbares Produkt werden Sie wohl nur finden, wenn es keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz bietet. Es gibt Produkte, die nur beim Vorliegen schwerer Erkrankungen zahlen (zBsp. Krebs oder Herzinfarkt). Diese nennen sich Dread-Disease Versicherung. Vielleicht besser als nichts.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

DRVam 02.11.2018 | 16:17
Für den Fall, dass Sie nach 1960 geboren sind, können Sie eine Berufsunfähigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern, da gibt es nur die volle oder teilweise Erwerbsminderung, die sich aber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht und Ihren Beruf nicht berücksichtigt. Es bleibt Ihnen somit nur der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hannesam 02.11.2018 | 17:53
Es gibt eine Versicherung ( der große Anbieter mit G am Anfang und li am Ende), die bieten eine private Erwerbsminderungsrentenvetsicherung an ohne gesundheitsfragen, stattdessen mit 5 Jahren Wartezeit.
DRVam 02.11.2018 | 17:54
Für den Fall, dass Sie nach 1960 geboren sind, können Sie eine Berufsunfähigkeit nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung absichern, da gibt es nur die volle oder teilweise Erwerbsminderung, die sich aber auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezieht und Ihren Beruf nicht berücksichtigt. Es bleibt Ihnen somit nur der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Habe ich schon versucht aber man bietet es mir nicht mal mit Risikozuschlag an.
Traurig, aber die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen da nicht helfen. Eine private BU-Versicherung mit einer Krankheit abzuschließen, dürfte ebenfalls nicht möglich oder sehr teuer sein. An eine derartige Versicherung muss man denken, wenn man noch gesund ist. Eine Haftpflichtversicherung schließt man auch nicht erst ab, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Kaiseram 02.11.2018 | 19:00
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Habe ich schon versucht aber man bietet es mir nicht mal mit Risikozuschlag an.
Traurig, aber die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen da nicht helfen. Eine private BU-Versicherung mit einer Krankheit abzuschließen, dürfte ebenfalls nicht möglich oder sehr teuer sein. An eine derartige Versicherung muss man denken, wenn man noch gesund ist. Eine Haftpflichtversicherung schließt man auch nicht erst ab, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Was ist das denn für ein Vergleich? Wenn dann bitte richtig. Hier ist noch kein Schadensfall eingetreten, weil der Mann offensichtlich noch nicht berufsunfähig ist. Er gehört lediglich zur Risikogruppe und wie es der Begriff schon sagt, hat ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden. Selbstverständlich möchte man sich da versichern, auch wenn es höhere Prämien bedeutet. Welcher Sinn hat eine Versicherung, die ausschließlich risikoarme Gruppen versichert und die Leute, die es wirklich benötigen, bleiben außen vor. Vielleicht sollten sie versuchen ihm zu helfen, anstatt als Moralapostel hier zu versagen.
HotRodam 02.11.2018 | 19:17
Der korrekte Weg wäre: Krankfeiern, Reha beantragen, EU-Rente beantragen ! Private BU-Versicherungen sind viel zu teuer und überflüsig, da die Zahlungen von der Grundsicherung wieder abgezogen werden ! Die allermeisten EU-/BU-Rentner sind nämlich auf GRUSI-Leistungen angewiesen ! Alternativ können Sie auch sofort GRUSI beantragen !
Berlineram 02.11.2018 | 19:59
Zitat von HotRod anzeigenausblenden
Ich habe psychische Vorerkrankungen und es ist nicht sonderlich wahrscheinlich das ich es bis zum regulären Rentenalter schaffe. Welche Möglichkeiten habe ich, mich gegen diesen Fall abzusichern.
Der korrekte Weg wäre: Krankfeiern, Reha beantragen, EU-Rente beantragen ! Private BU-Versicherungen sind viel zu teuer und überflüsig, da die Zahlungen von der Grundsicherung wieder abgezogen werden ! Die allermeisten EU-/BU-Rentner sind nämlich auf GRUSI-Leistungen angewiesen ! Alternativ können Sie auch sofort GRUSI beantragen !
Meine EM-Rente würde vermutlich irgendwo zwischen 800-1.000€ liegen. Abfeiern könnte ich auf keinen Fall, denn arbeiten möchte ich so lange wie möglich. Nun kann man sich das aber nicht immer aussuchen. Selbst wenn ich nur 250€ extra versichern könnte und dann bei 1.050€-1.300€ liegen würde, könnte ich schon ein Stück besser schlafen. Machbar ist es aber nicht so richtig.
Hannesam 02.11.2018 | 20:14
Hast du meinen Beitrag überlesen?
Berlineram 02.11.2018 | 20:51
Nein Hannes, habe bereits geguckt. Allerdings schreckt mich die 5 Jahre Wartezeit etwas ab. In der Zeit kann viel passieren aber es ist als Notschirm besser als gar nichts.
Hannesam 03.11.2018 | 07:12
Aber es ist doch besser als nichts? Du bekommst sogar die Beiträge wieder, sollte die Erwerbsminderungsrente früher eintreffen.
Kaiseram 03.11.2018 | 11:09
Habe ich schon versucht aber man bietet es mir nicht mal mit Risikozuschlag an.
Traurig, aber die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen da nicht helfen. Eine private BU-Versicherung mit einer Krankheit abzuschließen, dürfte ebenfalls nicht möglich oder sehr teuer sein. An eine derartige Versicherung muss man denken, wenn man noch gesund ist. Eine Haftpflichtversicherung schließt man auch nicht erst ab, wenn ein Schadensfall eingetreten ist.
Was ist das denn für ein Vergleich? Wenn dann bitte richtig. Hier ist noch kein Schadensfall eingetreten, weil der Mann offensichtlich noch nicht berufsunfähig ist. Er gehört lediglich zur Risikogruppe und wie es der Begriff schon sagt, hat ein höheres Risiko berufsunfähig zu werden. Selbstverständlich möchte man sich da versichern, auch wenn es höhere Prämien bedeutet. Welcher Sinn hat eine Versicherung, die ausschließlich risikoarme Gruppen versichert und die Leute, die es wirklich benötigen, bleiben außen vor. Vielleicht sollten sie versuchen ihm zu helfen, anstatt als Moralapostel hier zu versagen.
Schön dass Du fremde Namen nutzt, um darunter Deinen Unsinn zu verbreiten. Kannst ja mal versuchen, Dich mit einer entsprechenden Krankheit privat gegen BU abzusichern. Wirst auch Du weder bezahlen wollen, noch können. Daher ist es völlig korrekt. Versicherungen sollte man abschließen, bevor der Schadens- oder Leistungsfall eintritt. Hier liegt mit der Erkrankung schon ein entscheidendes Hemmnis vor. Statt andere als Moralapostel zu bezeichnen, nur weil Sie die Wahrheit sagen, solltest Du besser hinterfragen, inwieweit Du jemandem mit Deinem Beitrag geholfen hast. Niemandem!
Ich entschuldige mich nochmal, denn ich bin zweifelsfrei nicht in der Lage einen Schadens- oder Leistungsfall von einer Risikogruppe zu unterscheiden. Auch habe ich nicht verstanden das selbst Risikogruppen versichert werden aber es eben drauf ankommt, was konkret vorliegt. Anstatt jetzt noch weiter mich meiner Schizophrenie zuzuwenden, versuche ich Ihnen zu helfen. Sie können versuchen, soweit sie noch nicht das 45. Lebensjahr erreicht haben, eventuell freiwillige Beiträge für entsprechende Zeiträume nachzuzahlen. In Betracht kommt zb das 16.-17. Lebensjahr oder Schulzeiten die keine Anrechnungszeiten sind. Dafür benötigen sie allerdings auch etwas Kleingeld. Vorzugsweise sollten sie erst „Lücken“ füllen anstatt das 16.-17. Lebensjahr. Damit erhöhen Sie die Bewertungsgrundlage für Ihre Zurechnungszeit und somit ihre EM-Rente. Das ist natürlich immer vom konkreten Einzelfall abhängig und sie kommen nicht um eine DRV Beratung rum. Klugscheißer, Nichtsnutze und Moralapostel haben wir leider zu viele in dem Forum und ich entschuldige mich dafür.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026