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Wie groß ist der Betragsunterschied, wenn ich abschlagsfrei mit 65 J. in Rente gehe im Vgl. zu meinem Rentenbescheid (67 J.)?

von InezMaria28.10.2018 | 08:58
127 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

In meinem Rentenscheid stehen Beträge, die für mein Regelaltersrente (bis 67 J.) gelten. Was ist denn, wenn ich als besonders langj. Versicherte mit 65 J. in Rente gehe? Wie hoch ist dann meine Rente? Wird der Beitrag um 2 J. gekürzt?

4 Antworten

Klugpuperam 28.10.2018 | 10:17
Sie beziehen sich sicher auf Renteninformation bzw. Rentenauskunft. Diese stellen aber keine Bescheide dar. Aber grundsätzlich können Sie die Werte verwenden. Sie müssen nur den letzten Jahresverdienst aus dem Versicherungsverlauf entnehmen, durch das Durchschnittsentgelt teilen (für 2018 37.873 Euro) und mit dem aktuellen Rentenwert multiplizieren. Das Ergebnis mal zwei und dann von der Summe für die hochgerechnete Rente abziehen. Dann haben Sie ein Brutto, das Sie noch selbst in ein Netto umrechnen müssen. Nebenbei, diese Rechnung basiert auf einer Hochrechnung, die nur hinkommt, wenn Ihr weiteres Versicherungsleben exakt so verläuft wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre. Wenn in den letzten 5 Jahren irgendwelche Besonderheiten waren (Gehaltsveränderungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld), dann kommt die Hochrechnung schon nicht mehr hin.
InezMariaam 28.10.2018 | 11:13
Vielen Dank, Klugpuper. Etwas kompliziert und nutzt mir jetzt noch nichts, weil ich noch zu jung bin und das praktisch jetzt nichts bringt.... leider. Fakt ist jedoch: die Rente wird um 2 J.-Beiträge gekürzt!!
Jonnyam 28.10.2018 | 12:36
Nein, sie wird nicht um zwei Jahre gekürzt. Sie berechnet sich aus allen Zeiten bis zum 65. Lebensjahr. Und da sin die zwei Jahre eben noch nicht vorhanden und dafür auch keine Beiträge gezahlt!
-am 29.10.2018 | 11:39
Hallo InezMaria, Ihre Rente wird dann aus allen Beiträgen berechnet, die Sie bis zum 65. Lebensjahr gezahlt haben. Eine Kürzung erfolgt nicht, sondern es sind dann lediglich 2 Jahre weniger mit Beiträgen zurückgelegt, als wenn Sie bis 67 arbeiten. @Klugpuper hat aber Recht, wenn man sich auf die hochgerechneten Rentenbeträge in den jährlichen Renteninformationen bezieht. Bei diesen Hochrechnungen wird immer davon ausgegangen, dass Sie bis zum Erreichen der Regelaltersrente Beiträge zahlen. Wenn Sie also eine hochgerechnete Rente als Anhaltspunkt für die zu erwartende Rente mit 65 Jahren nehmen wollen, müssen Sie aus dem hochgerechneten Rentenbetrag noch 2 Jahre mit Beiträgen herausrechnen.
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