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Wie hoch ist das monatliches Mindesteinkommen das bei Witwenrente anerkannt wird?

von Muschel27.05.2010 | 16:07
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Hallo, habe mal eine merkwürdige Frage. Ich beziehe schon seit 1993 Witwenrente und beim letzten Bescheid wurde mein jährliches Einkommen nur durch 4 Monate geteilt, anstatt wie sonst durch 12 Monate. Als Begründung wurde mir am Telefon gesagt, das ich auf Grund meiner Erkrankung ja schon seit April vergangenen Jahres Krankengeld bezog und ich ja daher nur 4 Monate Gehalt bekommen habe. Ich erklärte, dass das so aber auch nicht stimmt, denn ich habe im April und Mai noch Bonuszahlungen und im Dezember Weihnachtsgeld bekommen. Lediglich in den Monaten Juni - November habe ich mtl. nur ca. 50.- Euro netto Krankengeldzuschuss erhalten. Nun meine Frage...wie hoch muß denn das mtl. Arbeitsentgelt sein, um von der Rentenkasse als vollständiger Monat zu gelten? Und zählt denn nicht auch das Bruto-Krankengeld und das Übergangsgeld dazu? Und was macht man jetzt? Und ich habe noch eine weitere Frage, die indirekt damit zu tun hat. Stimmt es, das die Witwenrente, bei einer Erwerbsminderungsrente als Einkommen mit angerechnet wird? Und wenn ja, wie hoch ist da der Freibetrag? Liebe Grüße Muschel

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "???".

Zusatz: Der Freibetrag beträgt netto 718,08 EUR.

4 Antworten

???am 27.05.2010 | 16:34
Das Entgelt wird durch die Monate geteilt, in denen Sie gearbeitet haben, in Ihrem Fall nur 4 Monate. Sollten Sie das volle Weihnachtsgeld erhalten haben, erhöht das Ihr Einkommen natürlich mehr als wenn es auf ein ganzes Jahr aufgeteilt wird. Sobald Sie Sozialleistungen (z.B. Krankengeld) beziehen, ist es sinnvoll eine Überprüfung des Ruhenesbetrages wegen Einkommensminderung zu beantragen. Sollte Ihr aktuelles Einkommen mindestens 10% unter dem angerechneten Einkommen liegen, würde sich der Ruhensbetrag vermindern und damit die Witwenrente erhöhen. Da es hier Pauschalabzüge gibt, sollte man diesen Antrag immer stellen. Die konkrete Berechnung nimmt die DRV vor. Die Witwenrente wird nicht auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet, sondern umgekehrt.
muschelam 28.05.2010 | 14:43
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht hab ich mich auch ein bisschen umständlich ausgedrückt...aber meine Hauptfrage ist eigentlich...ob es denn richtig ist, das man den Lohn,(der auf der Lohnsteuerbescheinigung draufsteht)und der natürlich vom 1.1.-31.12. ( also 12 Monate) geht, einfach nur durch 4 Monate teilt,( weil man ab April Krankengeld bezog)?.Das macht ja schon einen ganz deutlichen Unterschied, ob ich 8000.- durch 4 Monate teile und dann auf ein mtl.Entgelt von 2000.-kommt oder ob dieser Betrag durch 12 Monate teilt und dann ein mtl. Entgelt von 666,66 hat, verstehen Sie? Dann wäre ich nämlich nicht über meinem Freibetrag. Mir erscheint das einfach als ungerecht...wenn das so erlaubt ist, dann müßte man ja dann auch eigentlich nur die 4 Monate berücksichtigen, in denen man gearbeitet hat. Das wären dann brutto ca.6500 abzügl.40% und dann geteilt durch 4 Monate und dann wäre es okay. Ich wäre dann zwar auch drüber ( hab ja noch Kinderfreibbetrag) aber dann würden mir ca.50.- abgezogen und nicht wie jetzt 150.- verstehen Sie? Hab ich da jetzt einen Denkfehler oder ist das wirklich so ungerecht? Liebe Grüße
???am 29.05.2010 | 11:43
Das Entgelt wird durch die Monate geteilt, in denen Sie gearbeitet haben, in Ihrem Fall nur 4 Monate. Sollten Sie das volle Weihnachtsgeld erhalten haben, erhöht das Ihr Einkommen natürlich mehr als wenn es auf ein ganzes Jahr aufgeteilt wird. Eine Aufteilung durch 12 Monate wäre wohl kaum gerecht, da Sie ja auch in den übrigen Monaten ein Einkommen hatten (Krankengeld), das nicht zu berücksichtigen ist.
Muschelam 29.05.2010 | 19:49
Hallo ??? vielen Dank für die Erklärung...ich verstehe jetzt, was Sie meinen. Ich hab noch eine kleine Frage. Sie schreiben das, das Krankengeld nicht angerechnet wird? Bzw. eventuell auch das Übergangsgeld(von der Rehamaßnahme)...wirklich? Und kann man eigentlich jederzeit um eine Neuberechnung bitten, wenn sich beim Einkommen massive Einschnitte ergeben, d.h.wesentlich weniger ist? Muschel ;o)
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