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Wie hoch ist die Altersrente nach voherigem 34 jährigen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente

von Christiane196128.01.2009 | 04:37
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5 Antworten

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Hallo und guten Tag, wenn jemand 34 Jahre EU-Rente beozogen hat und mit 65 Jahren die Altersrente beantragt...wieviel mehr wird dann seine Rente sein im Verhältnis zur vorher erhaltenen EU-Rente?????? Werden die Zeiten in denen EU-Rente bezogen wurde....in der Berechnung der Altersrente... "positiv berücksichtigt"....???? Gibt es für diese Berechnungs- formel...einen bestimmten Namen ???????? vielen DANK cHRISTIANE

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Christiane,

diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Das einzige, was man mit Sicherheit sagen kann ist: Die Altersrente wird nicht geringer als die Erwerbsminderungsrente. Im Übrigen möchte ich auch auf die zutreffenden Erwägungen von "Hase" und "Brille" verweisen.

4 Antworten

Haseam 28.01.2009 | 07:22
Vermutlich wird sich bei der Höhe der Rente nichts ändern. Die Zurechnungszeit wegen Ihrer Erwerbsminderung wird als Anrechnungszeit wg. Rentenbezug ähnlich bewertet und andere Berechnungsgrundlagen wie Anrechnunszeiten wegen Alo usw. werden nicht mehr bewertet. Sollten Sie weiblich sein und während der kinderberücksichtigungszei gearbeitet haben, besteht eine Chance auf etwas mehr rente.
Brilleam 28.01.2009 | 07:52
Hallo Christiane1961, die Frage läßt sich nicht pauschal beantworten. In den letzten 34 Jahren hat sich im Rentenrecht einiges positiv und vieles zum Schlechteren verändert. - Wurde die Rente 1992 neu festgestellt (erreichen von 420 Monaten - Rente nach Mindesteinkommen)? - Weibliche Versicherte, bei der bislang Kindererziehung noch nicht mitgezählt hat (erst 1986 eingeführt, 1992 verbessert)? Zum Trost: es bleibt mindestens beim bisherigen Zahlbetrag - u.U. wird es (etwas) mehr! Nachsatz: Warum wurde die Umwandlung nicht schon zum 60.Lj. in Erwägung gezogen?
Christiane1961am 29.01.2009 | 08:09
hallo BRILLE;
Christiane 1961am 31.01.2009 | 11:01
Hallo und guten Tag, an jeden USER DER MIR BISHER GEANTWORTET hat. Ich habe Ihre ANTWORTEN gelesen und es mag wohl so sein, dass meine RENTE mit 65 JAHREN....nicht wesentlich höher ausfällt. Ich habe eigentlich angenommen, dass unsere Politik für einen sog. Nachteilsausgleich im System der BERECHNUNG VON ALTERSRENTEN....einen "Wert" EINBEZIEHEN MÜSSE SODASS DEMJENIGEN DER AUFGRUND VON KRANKHEIT NICHT ZU UNSEREM BRUTTO- SOZIALPRODUKT BEITRAGEN KONNTE...am Ende des Bezugs einer EU-RENTE...eine "An- passung oder ein sog. Nachteils- ausgleich..gewährleistet werden müsse/sollte. Warum stelle sich nicht alle EU-Rentner dieser FRAGE und stellen eine PETITION an die Bundesregierung?? DIES wäre meines Erachtens der BEGINN::FÜR MEHR SOZIALE GERECHTIGKEIT. GRUSS Christiane
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