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Experten-Antwort

Wie ist das als "Rentenantragsteller" mit dem Krankenkassenbeitrag und dem Einkommen des Partners?

von Alma Müller29.07.2017 | 12:38
1296 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, ich bin seit langem arbeitsunfähig, von der Krankenkasse "ausgesteuert" und habe einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt. Dies ist schon einige Zeit her, aber bisher ist noch keine Entscheidung über meinen Antrag getroffen worden. Die Krankenkasse führt mich als „Rentenantragsteller“ und möchte bis zu einer Entscheidung über meinen EM-Rentenantrag von mir nun den Krankenkassenbeitrag beziehen. Jedoch soll ich auf einem Fragebogen auch angeben, was mein Mann (privat krankenversichert) verdient und den gemeinsamen Steuerbescheid abgeben. Dies aber dies möchte ich nicht. Was mein Mann verdient, geht doch die Krankenkasse nur etwas an, wenn ich dort freiwillig versichert bin?! Das wäre aber doch nur dann der Fall, wenn die EM-Rente abgelehnt wird, (was wegen meiner Krankheit kaum möglich sein wird). Wie kann ich verhindern, dass die Krankenkasse zum jetzigen Zeipunkt berechnen bzw. in Erfahrung bringen will, was mein Mann verdient? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.07.2017 | 09:09

Fragen zum Krankenversicherungsrecht, können durch die Rentenversicherung nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

5 Antworten

Mitgliedam 29.07.2017 | 12:51
Die Hälfte des Ehegatteneinkommes wird Ihnen zugerechnet und davon wird dann der Beitrag für Ihre Mitgliedschaft in der Krankenversicherung berechnet. Eine Ausnahme wäre gegeben, wenn Sie noch über ALG I oder ALG II krankenversichert sind. Ist doch klar, dass das Ehegatteneinkommen berücksichtigt wird, oder? Und wenn die Rente bewilligt werden sollte, werden zu viel gezahlte Beiträge zur GKV zurückgezahlt. Und sonst natürlich nicht. Und weigern Sie sich, das Einkommen des Gatten anzugeben, wird einfach der Höchstsatz angenommen. Von daher wäre es für Sie sinnvoll, das Gatteneinkommen ehrlich anzugeben. Warum sind Sie eigentlich mit einer Frage zur Kranenkasse in einem Rentenforum?
Fortitude oneam 29.07.2017 | 13:10
Hallo Alma Müller, sehr mutig von Ihnen. Sie wissen jetzt schon, dass aufgrund Ihrer Krankkeit die EMR nicht abgelehnt wird. Von Mitglied bezüglich KK haben Sie alles wichtige erhalten. Mfg
Rechtsfreundam 29.07.2017 | 15:04
Hallo Frau Müller, es ist richtig, Sie sind mit der Rentenantragstellung Mitglied der KVdR. Da aber noch nicht bekannt ist, ob und von welchem Zeitpunkt an ein Rentenanspruch besteht, müssen Sie die Beiträge für die KVdR zunächst selbst zahlen. Sobald Ihrem Rentenantrag stattgegeben wird, erhalten Sie die Beiträge zurück, die Sie ab Rentenbeginn verauslagt haben. Richtig ist auch, dass Sie hier NICHT mit angeben müssen, was Ihr Ehegatte verdient. Gegen die Unterstellung, Sie hätten eine freiwillige Krankenversicherung beantragt, können Sie sich wehren. Melden Sie dies auch dem Rentenversicherungsträger, der für die KVdR zuständig ist. Rechtsfreund
KPJMKam 29.07.2017 | 16:48
Hallo. Zum Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Steuerbescheid schon richtig würde ich sagen. Die Einnahmen ihres Ehemannes sollten nicht berücksichtigt werden. Siehe hier unter §2.4 Ausnahme 3 . Das sind die Grundsätze der GKV für alle selbszahlenden Mitglieder. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversich…
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