Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Yvonne,
die medizinische Beurteilung, ob und welche Erwerbsminderung vorliegt, wird vom sozialärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung vorgenommen. Hierzu ziehen die dortigen Ärzte die eingereichten oder von Ihren Ärzten angeforderten medizinischen Unterlagen heran. Sollten diese bereits vorhandenen Unterlagen nicht zur Entscheidung ausreichen, werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.
Die Sachbearbeitung prüft, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Rente vorliegen, auf die ärztliche Entscheidung hat die Sachbearbeitung keinen Einfluss.
5 Monate vor dem Ende der befristeten Rente wegen Erwerbsminderung erhalten Sie ein Schreiben, das Sie über den Rentenwegfall informiert; dieses Schreiben enthält auch einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente wegen Erwerbsminderung.
Mit freundlichen Grüßen
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