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Experten-Antwort

Wie ist die Mütterrente in Rentenberechnung erkennbar und bezeichnet

von Foxi21.06.2024 | 09:12
659 Ansichten
23 Antworten

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Wo finde ich in der ausführlichen Rentenberechnung die sog. Mütterrente? Wird da einfach 1 Rentenpunkt irgendwo hinuzgefügt ohne Bezeichnung? Wie lautet die genaue Bezeichnung dafür?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Foxi,

 

mit "Mütterrente" ist die Erweiterung der Kindererziehungszeiten gemeint. Und für die zusätzlichen Kindererziehungszeiten gibt es dann auch Entgeltpunkte. Im Zweifel können Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

 

Homepage | Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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22 Antworten

Praxisam 21.06.2024 | 09:29
Kommt darauf an, wann die Rente begonnen hat. Bei Bestandsrentnern, die bei Einführung der sogenannten Mütterrente schon Rente bezogen, gab es Entgeltpunkte dazu. Ist in dem entsprechenden Bescheid ausführlich erläutert. Bei Neurentnern gibt es längere Kindererziehungszeiten. Sind in der Anlage "Versicherungsverlauf" ersichtlich. Das einzige was es tatsächlich nicht gibt, ist eine "Mütterrente".
Foxiam 21.06.2024 | 09:33
Zitat von Praxis anzeigenausblenden
Wieso längere Kindererziehungzeiten? Ich denke, es gibt Rentenpunkte zusätzlich? Längere Kindererziehungszeiten habe ich nicht, sondern genau 10 Jahre für 1 Kind und Rentenbeginn 2023. Zur Mütterrente oder ob es zusätzliche Punnkte gibt, steht gar nichts in der Berechnung.
Praxisam 21.06.2024 | 09:47
Sie haben keine 10 Jahre Kindererziehungszeit, sondern entweder 1 Jahr, 2 Jahre, oder 2,5 Jahre (je nach Rentenbeginn) oder 3 Jahre, falls das Kind nach 1991 geboren ist. Was Sie meinen ist die Kinderberücksichtigungszeit. Die hat aber nichts mit der sogenannten Mütterrente zu tun. Wie gesagt, es gibt keine Mütterrente, deshalb finden Sie dazu auch nichts im Bescheid. Der Begriff Mütterrente ist ein Kampfbegriff der SPD und der Medien, die ihn dankbar weiterverbreitet haben. Was Sie als Mütterrente kennen sind entweder zusätzliche Pauschalentgeltpunkte oder verlängerte Kindererziehungszeiten.
Na undam 21.06.2024 | 10:33
Beide in einen Sack und feste mit dem Knüppel drauf, triffst immer den Richtigen!
Schadeam 21.06.2024 | 10:35
Wer den Begriff Mütterrente erstmals ins Spiel gebracht hat, spielt doch heute überhaupt keine Rolle mehr. Ob das nun Union, SPD oder sonstwer war - warum darüber streiten? Das Bündnis Wagenknecht war es sicher nicht, denn den Begriff gabs schon vor deren "Vereinsgründung", grins
Mimimiam 21.06.2024 | 11:01
Die Mütterrente wird doch sowieso dreist wieder abgezogen und noch viel mehr, wenn Frau sich erlaubt "schon" mit 63 in Rente zu gehen, was früher ganz normal war. Alles Augenwischerei.
Fliederam 21.06.2024 | 11:19
Dass die sogenannte "Mütterrente" bei Ihnen berücksichtigt wurde, erkennen Sie daran, dass je Kind 3 Jahre "Kindererziehungszeiten" und 10 Jahre "Kinderberücksichtigungszeiten" in ihrem Versicherungsverlauf berücksichtigt wurde. Die zusätzlichen Rentenpunkte, die bei Bestandsrentnerinnen veranschlagt wurden, rühren daher, dass 1 Jahr Kindererziehungszeit 0,9996 Entgeltpunkten (0,0833 Entgeltpunkte/Monat) entspricht. Das wurde bei den Bestandsrentnerinnen aufgerundet.
Fliederam 21.06.2024 | 11:29
Irgendwie mangelt es mir bei solchen Kommentaren an grundlegendem Verständnis. Wo und wie sollte da denn die "Mütterrente" abgezogen werden? Eigentlich sollte es auch eher "Kindererziehungsrente" heißen, aber dieses Kind ist in den Brunnen gefallen.
Mimimiam 21.06.2024 | 11:37
Was gibts da nicht zu verstehen? Angenommen Frau hat 30 Endgeldpnkte. Davon sind 2,5 EP Kindererziehung. Geht sie nun "schon mit 63" in Rente, dann hat sie 10,8 % Abzug für 36 Monate früher. 10,8 % Abzug von EP sind 3,24 EP Abzug. Also ist der Abzug höher als die Punkte für Kindererziehung! Und die Vorgeneration war schon mit 60 in Altersrente! Pure Augenwischerei. Man kann auch sagen Hütchenspiel!
Praxisam 21.06.2024 | 11:53
Stimmt, hab ich verwechselt. Die SPD war anfangs sogar gegen die Erhöhung der Renten für Mütter.
Mimimiam 21.06.2024 | 11:56
Laut: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__307d.html
Braunam 21.06.2024 | 12:12
Na und, bei Ihnen ist offensichtlich nicht nur die Unterhose innen kack-braun.
Na undam 21.06.2024 | 12:48
Braun? Habe ich was verpasst? Gibt es jetzt eine Partei, die andere Parteien verbieten will? Und Krieg führen? Konzentrationslager bauen? Juden vergasen? Rassisch Minderwertige sterilisieren? Wie heißt diese braune Partei, die das alles möchte?
Mumumuam 21.06.2024 | 13:29
Dann lese Deine eigenen Beiträge, die sind an Dummheit und Komik kaum noch zu überbieten.😂
meyeram 13.05.2025 | 13:38
mir fehlen 7 monate an 45 jahren habe zwei kinder wenn jetzt die mütterrente drei kommt bekomm ich dann 12 monate dazu.
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