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Wie könnte Bearbeitsungsablauf aussehen?Reha-Rente?

von franzi14.06.2011 | 14:23
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3 Antworten
Guten Tag. Ich (40) werde einen "Antrag auf teilhabe am Arbeitsleben" beim Rententräger abgeben. Habe 60%GdB (Rheuma) und bin zur Zeit im Krankengeld. Job würde vor 2 Monaten während Krankheit gekündigt. Ich wurde nun von der Kasse aufgefordert einen Renten/Rehaantrag zu stellen. Meine Frage: Wie könnte (ich weiß, keiner ist Hellseher) der Bearbeitungsablauf aussehen? Wie lange könnte die Bearbeitungszeit dauern? -Zuerst wird doch geprüft, ob mir eine berufliche Reha helfen könnte (Reha vor Rente). -Oder müßte ich evtl. sogar zur med. Reha (hatte ich vor 2 Jahren erfolglos)? -Ich wäre mit einer halben EM-Rente zufrieden. Vollzeit arbeiten kann ich lt. Attest nicht mehr. Wie lange könnte die Bearbeitungszeit ca. dauern? Hätte noch 1 Jahr Krankengeld. (8 Monate ALG1 + 25 Jahre in Rentenkasse einbezahlt!) Danke franzi

3 Antworten

???am 14.06.2011 | 15:12
Wenn Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen, wird auch erstmal über diesen Antrag entschieden. Sollte sich dabei herausstellen, dass zuerst eine medizinische Maßnahme nötig ist, werden Sie deshalb angeschrieben und Ihr Einverständnis eingeholt. Das gleiche geschieht, sollte festgestellt werden, dass Sie bereits die Voraussetzungen für eine Rente erfüllen. Wenn Ihnen berufsfördernde Maßnahmen bewilligt werden, erhalten Sie in der Regel ein Beratungsgespräch, in dem die konkrete Leistung festgelegt wird. Diese ist abhängig von Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang, Ihren gesundheitlichen Einschränkungen ... Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind nicht nur Umschulungen, sondern vieles mehr. Viel Glück dabei!
Nixam 14.06.2011 | 15:01
Hallo Franzi! Innerhalb von 4 Wochen könnten Sie einen Bewilligungsbescheid über die medizinische Reha bekommen. Wann der Einberufungstermin ist, steht in meiner Glaskugel nicht.Nach der medizinischen Reha, wann auch immer diese beginnt...in aller Regel innerhalb von 6 Monaten wird die Reha durchgeführt, dann dürfte es noch 4 Wochen dauern, bis der Entlassungsbericht dem RV-Träger übersandt wurde. Angenommen, es würden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angeregt werden, dürften noch weitere 2 Monate ins Land ziehen, bis Sie ein Beratungsgespräch bekommen. Anschließend würden Sie eine Umschulung bewilligt bekommen. Auch das dürfte dann so etwa 6 bis 8 Wochen nach Beratungsgepräch dauern. Wann dann die Umschulung beginnt, ist abhängig von den Schulen/Berufsförderungswerken. Ob bei Ihnen unbedingt eine medizinische Reha durchgeführt werden muß oder von vornherein eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, kann man von hier aus nicht sagen. Mit dem GdB 60% hat das jedenfalls überhaupt nichts zu tun. Viele Grüße Nix
-am 14.06.2011 | 15:32
Es ist schwierig, zu Ihrem Anliegen in kurzer Art und Weise zu antworten. Die Vorgehensweise ist davon abhängig, ob Sie selber den Willen zu einer Rehabilitationsmaßnahme haben und in welcher Höhe die Rente wegen Erwerbsminderung ausfallen würde. Bei Unklarheit ist ein Termin in der Auskunfts- und Beratungstelle unumgänglich. In den meisten Fällen bedeutet der Rentenbezug, monatlich weniger Geld zur Verfügung zu haben. Hier wäre es sinnvoll, den Rentenantrag so lange wie möglich hinauszuzögern, ggf. auch mit einem Reha-Antrag. Das fängt damit an, die 10 Wochenfrist der Krankenkasse (§ 51 SGB V) auch wirklich auszuschöpfen. Die Krankenkasse hat Ihnen das Datum sicher schriftlich mitgeteilt. Ob Sie dann einen Antrag auf medizinische Rehabilitation oder Leistungen zur Teilhabe stellen, hängt davon ab, worin Sie bzw. Ihre Ärzte mehr Sinn sehen, sie wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern bzw. halten zu können. Es ist auch gleich ein Rentenantrag möglich, jedoch ist dieser nicht zwingend notwendig, da die Krankenkasse nur zum Reha-Antrag auffordern darf. Sie können sicher sein, dass der Grundsatz "Reha vor Rente" immer geprüft wird. Sollte aus dem Reha-Antrag später ein Rentenverfahren werden, so wird das Antragsdatum des Reha-Antrages für den Rentenbeginn maßgebend sein. Zu der Bearbeitungszeit kann man nichts Genaues sagen, da diese sehr unterschiedlich ist. Dies hängt auch im Wesentlichen von dem Umfang und der Dauer der ärztlichen Ermittlungen ab. Es ist unter Berücksichtigung aller Diagnosen zu prüfen, wie viele Stunden Sie täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (bei Geburt ab 02.01.1961) noch arbeiten können. Dazu gehören auch Verweisungstätigkeiten. Bitte achten Sie auch auf die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die für jeden Versicherten unterschiedlich ist. Hier ist das Einkommen der letzten drei Kalenderjahre vor Rentenbeginn ausschlaggebend.
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