Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

wie kommt übergangsgeld während reha?davor/danach krankengeld

von herrmeier23.10.2011 | 20:16
3628 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten abend. ich 40 bin auf reha. Zuvor krankengeld und nach reha (wenn au) auch wieder krankengeld. antrag auf übergangsgeld wurde vor rehabeginn gestellt. Was muss ich nun tun? KOMME IN EINER WOCHE AUS REHA ZURÜCK. Einfach gleich nach reha rententräger bescheidgeben? Und: Was tun wenn im rehabericht lta empfehlung steht? Antrag zur lta liegt rententräger schon vor. Hatte damals med. Reah und lta antrag gestellt. Bekomme während der zeit bis lta genehmigt wird krankengeld oder übergangsgeld? Habe keinen job und beziehe ja krankengeld vom letzten job. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2011 | 13:37

Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung, da der Zeitpunkt der Auszahlung des Übergangsgeldes bei den einzelnen Rentenversicherungsträgern unterschiedlich geregelt ist.

3 Antworten

Useram 24.10.2011 | 06:43
Rufen Sie einfach bei Ihrer Rentenversicherung an und fragen Sie nach dem Sachstand Ihres Übergangsgeldes. Normalerweise wird das ausbezahlt, sobald die Aufnahme in der Klinik bekannt ist und alle Unterlagen vorliegen. Vielleicht sind noch Ermittlungen notwendig? Einfach kurz telefonisch nachfragen. Wenn SIe schon einen LTA-Antrag gestellt haben, brauchen Sie vorerst nichts machen. Der Rententräger wird dann nach Erhalt des Entlassungsberichtes der Rehaklinik Ihren LTA-Antrag überprüfen und Ihnen Bescheid geben. Bis über die LTA entschieden wird, sollten Sie Krankengeld bekommen, sofern Sie weiterhin krank geschrieben sind. Setzen Sie sich dann mit der Krankenkasse in Verbindung.
Nixam 25.10.2011 | 08:01
Hallo Herr Meier! Das Übergangsgeld wird grundsätzlich erst ausgezahlt, nachdem die Entlassungsmitteilung der Rehaklinik vorliegt. Wenn Sie selbst eine Entlassungsmitteilung erhalten haben - wenn Sie entlassen werden - dann sollten Sie diese schnellstmöglich an den RV-Träger senden. Dann wird das Übergangsgeld ausgezahlt. Viele Grüße Nix
Useram 25.10.2011 | 10:49
@Nix: Ob das Übergangsgeld erst nach Erhalt der Entlassungsmeldung ausbezahlt wird oder schon vorher, ist aber auch von RV-Träger zu RV-Träger unterschiedlich.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026