Guten Tag Fast-Rentner,
eine Auskunft über die Bearbeitungsdauer kann in diesem Rahmen nicht erteilt werden. Wie in einigen Antworten bereits erwähnt ist dies auch davon abhängig, ob Sie sich für eine Hochrechnung Ihrer Arbeitsentgelte oder für die Meldung der Arbeitsentgelte bis Beschäftigungsende entschieden haben. Bei der zweiten Variante kann der Bescheid erst erstellt werden, wenn die abschließende Meldung des Arbeitgebers eingegangen ist.