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Experten-Antwort

Wie lange darf man nach Bewilligung der Erwerbsminderungsrente noch arbeiten?

von Vinette24.08.2020 | 09:27
493 Ansichten
11 Antworten

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Hallo! Laut Rentenbescheid bin ich seit 04.2020 in der vollen Erwerbsminderungsrente. Zugestellt wurde der Bescheid vor einigen Tagen. Zum 01.09. sollte mein Arbeitsverhältnis also enden. Mein Arbeitgeber bittet mich aber, noch bis zu Jahresende zu bleiben, um eine Nachfolge für meinen Job anzulernen. Geht mir dann evtl. der Anspruch auf die Rente verloren? Ich würde ja noch 4 Monate arbeiten.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 24.08.2020 | 10:33

Guten Tag Vinette,

grundsätzlich muss auch dann ein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente nicht verloren gehen, wenn sie bis zum Ende des Jahres statt nur bis Ende August arbeiten.

Entscheidend ist vielmehr der Umfang Ihrer Arbeit.

Es ist hier eine sogenannte "Hinzuverdienstgrenze" einzuhalten.

Derzeitig liegt die Hinzuverdienstgrenze für Renten wegen voller Erwerbsminderung bei 6300 EUR (Brutto) im Kalenderjahr.

Wenn Sie also beispielsweise einen Minijob mit 450 EUR Verdienst im Monat vom Beginn der Rente bis zum Endes des Jahres ausüben, spricht auch nichts gegen die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses.

Liegt der Verdienst über der Grenze, kann dies zu Auswirkungen auf die Höhe der gezahlten Rente haben.

Sollten Sie spezielle Fragen zur Auswirkung Ihres genauen Verdienstes auf die Rentenzahlung haben, empfiehlt sich eine Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor Ort.

Experten-Antwortam 24.08.2020 | 13:47

Guten Tag AhA,

die Zahlung der Rente ist natürlich auch vom Leistungsvermögen des Versicherten abhängig.

Als volle Erwerbsminderung wird eine Arbeitsfähigkeit von unter drei Stunden täglich definiert.

Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente ist also keinesfalls eine tägliche Arbeit von acht Stunden und mehr möglich.

Ein Indiz hierfür ist jedoch der bereits erwähnte Hinzuverdienst.

Wird dieser überschritten, kann eine Überprüfung der Rente durch den zuständigen Rentenversicherungsträger erfolgen. Sollte sich dabei herausstellen, dass sich der Zustand der/des Versicherten soweit gebessert hat, dass auch eine Arbeit von mehr als drei Stunden täglich wieder möglich ist, kann eine Rente ganz oder teilweise aberkannt werden.

Unbeachtlich dessen führt dies aber nicht zu einer Begrenzung des Arbeitsverhältnisses auf einen bestimmten Zeitpunkt wie in der ursprünglichen Frage formuliert. Im Rahmen des Leistungsvermögens kann auch eine Tätigkeit bis zum Endes des Jahres ausgeübt werden.

Ob allerdings in diesem Zusammenhang die Rente durch den Verdienst nicht beeinflusst wird, kann mit den vorhandenen Angaben nicht genau bestimmt werden.

9 Antworten

AhAam 24.08.2020 | 10:57
Spielen hier also, trotz Feststellung einer Erwerbsminderung, zeitliche Umfänge gar keine Rolle mehr? Kann man also trotz Erwerbsminderung 8 Stunden am Tag arbeiten gehen bis der Nachfolger eingearbeitet ist? Warum geht der Experte hier nicht auf zeitliche Umfänge ein, oder spielen die keinerlei Rolle?
Max4.0am 24.08.2020 | 13:12
Ja, man könnte meinen, die bis zu unter 3-Stunden-Regelung tägl. Arbeit bei Bezug einer vollen EM spielten keine Rolle mehr (außer, man ist geneigt, aus dem Erhalt von 450,00-Euro daraus zu schließen).
Maxelam 24.08.2020 | 13:39
Ist auch sonst etwas mysteriös, natürlich gibt es Fälle, wo trotz Vollzeitstelle die Erwerbsminderung besteht und die Rentenzahlung ruht. Aber so an sich, die meisten EM-Rentner können i. d. R. ihren Job nicht mehr ausüben, da die Leistungsfähigkeit ja unter 3 Stunden gesunken ist,was dann für alle Tätigkeiten gilt. Hier ist jemand erwerbsgemindert, möchte aber wohl vollumfänglich weiter arbeiten, als wäre nichts passiert. Unter 3 Stunden und Anrechnung des Verdienstes sind eigentlich angezeigt. Es sei denn blind, taub, Rolli...
Riekeam 24.08.2020 | 16:59
Wieso denkt man überhaupt daran noch weiterzuarbeiten? Man müsste doch sehr froh sein und jeder Tag eine Qual. Warum will man sich das aufbürden und riskieren die Rente wegen erwiesener Arbeitskraft zu verlieren? Der Arbeitgeber wird es einem nicht danken. Ich kann mir nur zwei Szenarien hier vorstellen: entweder kann derjenige nicht NEIN sagen oder er ist schlicht voll arbeitsfähig.
W°lfgangam 24.08.2020 | 20:27
Hallo Vinette, hier ist bereits alles zu dieser Frage beantwortet /was darf ich/ist möglich /wie wirkt sich Hinzuverdienst aus: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/archiv/detail/em-rent… Folgen Sie einfach den Links am Ende des Beitrags, damit ist alles gesagt - außer der HIER nicht individuellen Beurteilung der eigenen Rechts- und Möglichkeitslage, darüber entscheidet Ihre DRV allein ;-) Gruß w.
Paulam 25.08.2020 | 07:01
Erwerbsminderungsrente beziehen und weiterarbeiten? Eins geht ja nur....entweder man kann arbeiten oder man ist erwerbsgemindert. Natürlich kann dir keiner verbieten, weiter zu arbeiten. Aber die Rente bist du dann wieder los.
Max4.0am 25.08.2020 | 11:36
Hallo! Laut Rentenbescheid bin ich seit 04.2020 in der vollen Erwerbsminderungsrente. Zugestellt wurde der Bescheid vor einigen Tagen. Zum 01.09. sollte mein Arbeitsverhältnis also enden. Mein Arbeitgeber bittet mich aber, noch bis zu Jahresende zu bleiben, um eine Nachfolge für meinen Job anzulernen. Geht mir dann evtl. der Anspruch auf die Rente verloren? Ich würde ja noch 4 Monate arbeiten.
Erwerbsminderungsrente beziehen und weiterarbeiten? Eins geht ja nur....entweder man kann arbeiten oder man ist erwerbsgemindert. Natürlich kann dir keiner verbieten, weiter zu arbeiten. Aber die Rente bist du dann wieder los.
Was für ein hirnverbrannter Quatsch. Lesen Sie sich mal die Gesetze dazu durch. Jeder Erwerbsgeminderte darf arbeiten, so er sich dann dazu in der Lage fühlt. Es geht schon immer BEIDES. Auf der anderen Seite darf der Kostenträger immer überprüfen, ob seiner Meinung nach noch eine Erwerbsminderung vorliegt, egal, ob man gar nicht arbeitet, ein- oder mehrmals die Woche, nur bis zu unter 3 oder bei einer tlw. EM bis zu unter 6 Std.
Paulam 25.08.2020 | 12:34
Aber in diesen Beitrag ging es darum, das der voll erwerbsgeminderte noch Vollzeit in seinen vorherigen Beruf weiter arbeiten wollte. Das ist ja wohl nicht grad im Sinne des Erfinders.
Max4.0am 25.08.2020 | 12:48
Das müsste der/die Fragesteller/in selbst beantworten, ob er oder sein Arbeitgeber Vollzeit im Auge hatten. So naiv kann man als EM-Rentner/in ja eigentlich nicht sein, dass man meint, es ginge Vollzeit wie bisher. Es war zunächst die Rede davon, wie lange man überhaupt nach Beginn des Bezuges einer EM arbeiten kann - und das ist hinreichend beantwortet worden.
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