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Experten-Antwort

Wie lange dauert Feststellung der Erwerbstätigkeit bei DRV Westfalen (von AfA veranlasst)?

von Mechaniker23.06.2025 | 16:48
376 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, wie lange darf eine Feststellung der Erwerbsfähigkeit bei der DRV Westfalen dauern? Ich bin seit über 2 Jahren durchgehend arbeitsunfähig, wurde zum 01.10.24 wurde ich krankheitsbedingt ausgesteuert und die Agentur für Arbeit hat festgestellt, dass ich weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Meine Unterlagen wurden in 11-2024 von der AfA an die DRV Westfalen weitergegeben, diese hat von mir Ende 01-2025 eine Einwilligung zur Schweigepflichtentbindung angefordert, welche ich Anfang 02-2025 per Einschreiben unterzeichnet zurückgeschickt habe. Seit dem habe ich nichts mehr von der DRV gehört, auch bei meinen Ärzten wurde nichts angefordert. Herzliche Grüße, Jörg

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2025 | 05:06

Leider können wir Ihr Anliegen in diesem Forum nicht lösen.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeitung bei der DRV Westfalen in Verbindung setzen.

13 Antworten

Mechanikeram 23.06.2025 | 17:01
Entschuldigt bitte den Fehler in der Überschrift (es muss auch dort natürlich ErwerbsFÄHIGKEIT heißen.)
KSCam 23.06.2025 | 17:03
Das kann Ihnen keiner im Forum beantworten, wir kennen den Vorgang nicht.
Na jaam 23.06.2025 | 17:14
So ganz verstehe ich Ihre Fragestellung jetzt ehrlich gesagt nicht. Die AfA hat Ihre Unterlagen an die DRV weitergegeben - und das geschah zu welchem Zweck? Denn "normalerweise" wird man, so man aus dem Krankengeldbezug ausgesteuert ist und sich deshalb bei der AfA meldet bzgl. Nahtlosigkeits-ALG meldet, von der AfA innerhalb einer gewissen Frist zur Antragstellung eines Reha-Antrages bzw. eines EMR-Antrages aufgefordert. Und eben diesen EMR-Antrag muss man "eigentlich" selbst stellen; dass das die AfA für einen erledigt habe ich noch nie gehört. Aber wie auch immer: wie wäre es mit einer DIREKTEN Anfrage bei der DRV Westfalen? Sollten Sie - wobei das allerdings aus Ihrem Schreiben nicht ersichtlich ist - doch selbst in 11/2024 einen EMR-Antrag gestellt haben, könnten sie mittlerweile durchaus bereits eine Untätigkeitsklage erheben; könnte die Angelegenheit durchaus etwas "beschleunigen" 😉...
Dat läuft vielleicht schiefam 23.06.2025 | 17:51
Bei der DRV nachfragen, ob es überhaupt einen Vorgang gibt und falls (wahrscheinlich) nicht, noch mal mit den behandelnden Ärzten verständigen und Antrag auf EM-Rente stellen. Es funktioniert auf keinen Fall so, dass die AfA Sie für erwerbsgemindert hält, die Unterlagen an die DRV sendet und Sie daraufhin eine Rente erhalten. Das Gutachten von der AfA ist für die DRV nämlich nicht bindend, diese ermittelt in der Regel selbst über Ihren Gesundheitszustand und dabei ist einiges denkbar, zum Beispiel eine vorgeschaltene Reha oder gar keine Erwerbsminderung, egal was die AfA sagt.
Fliederam 23.06.2025 | 20:05
Das größte Problem sind die Gutachter, je nach Krankheitsbild kann das lange Wartezeiten bedeuten. Rufen Sie wirklich mal an und erkundigen sich nach dem Sachstand.
Mechanikeram 23.06.2025 | 20:32
Die AfA schrieb mir am 12.11.24: „… Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 145 Absatz 2 Satz 1 SGB III). Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular. …“ Das „beiligende Formular“ habe ich ausgefüllt und unterschrieben zur AfA geschickt, die den Vorgang auch an die DRV weitergegeben hat, denn: Die medizinische Reha wurde mit Schreiben vom 16.01.25 von der DRV Westfalen abgelehnt (wg. Reha Anfang 2024). Mit Schreiben der DRV vom 21.01.25 teilte die DRV mit: „… Um entscheiden zu können, ob Sie weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, benötigt die Agentur für Arbeit vom Rentenversicherungsträger eine Feststellung Ihrer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. … Es sind weitere medizinische Ermittlungen erforderlich. … Bitte unterschreiben Sie die beigefügte Einwilligungserklärung…“ Beide Schreiben sind am gleichen Tag, 24.01.25, bei mir eingegangen. Die Einwilligungserklärung zur Schweigepflichtentbindung habe ich der DRV zurückgesandt mit dem zusätzlichen Vermerk „Ich bitte um Prüfung, ob Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann“. Zu dem Vermerk hatte eine Anwältin bei einem Beratungsgespräch geraten (quasi zur Sicherheit, damit keine Unklarheiten aufkommen). Ich hatte bisher keinen Zweifel daran, dass der Antrag auf EM-Rente damit gestellt wurde, allerdings finde ich es sonderbar, dass sich DRV und AfA nicht mehr gemeldet haben. Auch nicht bei meinen Ärzten. @Na Ja – danke für den Hinweis mit der Untätigkeitsklage, davon hatte ich noch nie gehört. Bisher war mir nur bekannt, dass Anträge auf EM-Rente teilweise eine ziemlich lange Bearbeitungszeit haben, daher wollte ich niemanden nerven und geduldig sein. Ich werde also die DRV mal anrufen und nachfragen.
Schadeam 23.06.2025 | 21:21
Zitat von Mechaniker anzeigen
Mechaniker schrieb

Die AfA schrieb mir am 12.11.24:

„… Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 145 Absatz 2 Satz 1 SGB III). Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular. …“

Das „beiligende Formular“ habe ich ausgefüllt und unterschrieben zur AfA geschickt, die den Vorgang auch an die DRV weitergegeben hat, denn:

Die medizinische Reha wurde mit Schreiben vom 16.01.25 von der DRV Westfalen abgelehnt (wg. Reha Anfang 2024).

Mit Schreiben der DRV vom 21.01.25 teilte die DRV mit: „… Um entscheiden zu können, ob Sie weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, benötigt die Agentur für Arbeit vom Rentenversicherungsträger eine Feststellung Ihrer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. … Es sind weitere medizinische Ermittlungen erforderlich. … Bitte unterschreiben Sie die beigefügte Einwilligungserklärung…“

Beide Schreiben sind am gleichen Tag, 24.01.25, bei mir eingegangen.

Die Einwilligungserklärung zur Schweigepflichtentbindung habe ich der DRV zurückgesandt mit dem zusätzlichen Vermerk „Ich bitte um Prüfung, ob Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann“. Zu dem Vermerk hatte eine Anwältin bei einem Beratungsgespräch geraten (quasi zur Sicherheit, damit keine Unklarheiten aufkommen).

Ich hatte bisher keinen Zweifel daran, dass der Antrag auf EM-Rente damit gestellt wurde, allerdings finde ich es sonderbar, dass sich DRV und AfA nicht mehr gemeldet haben. Auch nicht bei meinen Ärzten.

@Na Ja – danke für den Hinweis mit der Untätigkeitsklage, davon hatte ich noch nie gehört.

Bisher war mir nur bekannt, dass Anträge auf EM-Rente teilweise eine ziemlich lange Bearbeitungszeit haben, daher wollte ich niemanden nerven und geduldig sein.

Ich werde also die DRV mal anrufen und nachfragen.

Die Anwältin hätte Ihnen besser raten sollen, die EM Rente gleich formell mit dem R0100 zu beantragen. PS das können Sie auch jetzt noch nachholen……wäre sooo einfach gewesen, wenn man Rente will, …..
Berndam 24.06.2025 | 01:30
Wenn man die zeitlichen Ankerpunkte betrachtet, könnte es sein, dass die Rentenversicherung bei dir eine Leistung zur Teilhabe an Arbeit vermeiden möchte und dich durch die sozialen Sicherungssysteme schickt. Wenn du schlau bist, berate dich mit deinem Anwalt und halte einfach still. Dann kommst du irgendwann in die Sozialhilfe ( kein ALG zwei, da du ja krank bist). Dann musst du noch ein halbes Jahr durchhalten und die Sozialhilfe deiner Stadt fordert dich zur Renten Antragstellung auf. Also wenn du etwas Geld in der Hinterhand hast, dann halte einfach die Zeit durch und dann kann die Rentenversicherung nicht mehr anders und gib dir eine Rente. Tue einfach so als ob du Die Rente nicht haben willst und dann bekommst du sie. Ist nur eine Frage der Zeit. Die Leute da in Münster die haben so ihre Taktik. Ich wollte das ganze nicht, aber bei mir ist es so passiert. Die sich selbsterfüllende Prophezeiung. Denkmal in den kommenden Monaten über mich nach. Und dann überleg mal ob du es durchziehen möchtest. Du brauchst halt einfach nur Zeit und Geld auf dem Konto und die DRV macht den Rest. Sie denken, Sie sitzen es aus, aber du kannst es genauso gut aussitzen. Also rechne einfach nach, ob die Rente in der Höhe für dich reicht und dann setze es aus. Dann können die dir eine Leistung für dich vermeiden wollen einfach zahlen (aber sie machen es ja nicht von ihrem eigenen Geld).
!am 24.06.2025 | 04:39
Richtig. Nach Möglichkeit sollte man es vermeiden, Reha oder Rente über die AfA oder das JC zu beantragen, auch wenn es auf den ersten Blick nach weniger Antragsgedöns aussieht. So bekommt aber immer zuerst die Behörde, die den Antrag angeregt hat, Bescheid.
Vwam 24.06.2025 | 04:55
Zitat von Bernd anzeigen
Die Zuständigkeit liegt dann trotzdem beim JC , weil ALG II bzw. Bürgergeld so lange bewilligt werden (müssen), bis die DRV rechtskrftig festgestellt hat, dass keine eine DAUERHAFTE EM vorliegt
Märchenstunde am 24.06.2025 | 05:44
Zitat von Bernd anzeigen
Da erzählt mal wieder ein gefrusteter Versicherter seine abenteuerliche Geschichte, die, wenn sie denn überhaupt stimmt, zwar von ihm so wahrgenommen wird, aber nichts davon muss so bei anderen zutreffen.
Na jaam 24.06.2025 | 07:15
Zitat von Mechaniker anzeigen
Mechaniker schrieb

Die AfA schrieb mir am 12.11.24:

„… Bitte stellen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Schreibens einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 145 Absatz 2 Satz 1 SGB III). Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular. …“

Das „beiligende Formular“ habe ich ausgefüllt und unterschrieben zur AfA geschickt, die den Vorgang auch an die DRV weitergegeben hat, denn:

Die medizinische Reha wurde mit Schreiben vom 16.01.25 von der DRV Westfalen abgelehnt (wg. Reha Anfang 2024).

Mit Schreiben der DRV vom 21.01.25 teilte die DRV mit: „… Um entscheiden zu können, ob Sie weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, benötigt die Agentur für Arbeit vom Rentenversicherungsträger eine Feststellung Ihrer Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. … Es sind weitere medizinische Ermittlungen erforderlich. … Bitte unterschreiben Sie die beigefügte Einwilligungserklärung…“

Beide Schreiben sind am gleichen Tag, 24.01.25, bei mir eingegangen.

Die Einwilligungserklärung zur Schweigepflichtentbindung habe ich der DRV zurückgesandt mit dem zusätzlichen Vermerk „Ich bitte um Prüfung, ob Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann“. Zu dem Vermerk hatte eine Anwältin bei einem Beratungsgespräch geraten (quasi zur Sicherheit, damit keine Unklarheiten aufkommen).

Ich hatte bisher keinen Zweifel daran, dass der Antrag auf EM-Rente damit gestellt wurde, allerdings finde ich es sonderbar, dass sich DRV und AfA nicht mehr gemeldet haben. Auch nicht bei meinen Ärzten.

@Na Ja – danke für den Hinweis mit der Untätigkeitsklage, davon hatte ich noch nie gehört.

Bisher war mir nur bekannt, dass Anträge auf EM-Rente teilweise eine ziemlich lange Bearbeitungszeit haben, daher wollte ich niemanden nerven und geduldig sein.

Ich werde also die DRV mal anrufen und nachfragen.

Mir scheint, dass Sie - warum auch immer - in so eine Art "Verschiebebahnhof" zwischen den verschiedenen Leistungsträgern (GKV, AfA, DRV...) geraten sind. An Ihrer Stelle würde ich mich keinesfalls auf das Schreiben der AfA vom 12.11.24 verlassen-> "Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Sie können ihn bei der Deutschen Rentenversicherung oder bei der Agentur für Arbeit stellen. Bitte verwenden Sie das beiliegende Formular. …“ Den Tipp Ihrer Anwältin bzgl. des Vermerkes „Ich bitte um Prüfung, ob Erwerbsminderungsrente gewährt werden kann“ finde ich nicht schlecht; aber ob das im Zweifelsfall tatsächlich genügen würde um zu dokumentieren dass Sie soz. offiziell einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben (denn rein technisch haben Sie das ja eigentlich gerade nicht getan), also ich wäre da skeptisch. Was ich persönlich an Ihrer Stelle nun tun würde: per Einschreiben mit Rückschein mit der DRV schriftlich in Kontakt treten und ausführen wann/was/weshalb bereits "passiert" ist. Man möge Ihnen bestätigen, dass dieses AfA-Formular soz. als "Antrag auf EMR" gewertet wird und Sie dringend auf einen Bescheid bestehen (setzen Sie hier eine Frist von 2-3 Wochen), ansonsten werden Sie zeitnah vor dem Sozialgericht XYZ Untätigkeitsklage erheben. Und dann mal abwarten... Gutes Gelingen!
Oh weh!am 24.06.2025 | 07:58
Zitat von Na ja anzeigen
Einschreiben mit Rückschein und das in Zeiten der Digitalisierung (Stichwort Formblatt S8003)? Nur soviel zu Ihrem doch sehr theoretischen Beitrag. Sie scheinen zur Praxis gar keinen Bezug zu haben.
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