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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Frank,
wie aus Ihrem Eintrag zu entnehmen ist, haben Sie bereits einen Reha-Antrag gestellt, über den jedoch noch nicht endgültig entschieden ist.
Im Rahmen der Reha-Antragstellung haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit einen Wunsch hinsichtlich der von Ihnen bevorzugten Reha-Einrichtung (Klinik) zu äußern. Dies ist selbstverständlich auch noch nach Antragstellung möglich. Insofern raten wir Ihnen sich bereits jetzt telefonisch mit dem zuständigen Reha-Träger in Verbindung zu setzen. Der zuständige Reha-Träger ist gesetzlich verpflichtet berechtigte Wünsche des Versicherten zu berücksichtigen.
Sollte die von Ihnen angegebene Klinik entsprechend Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen geeignet sein und wird diese Klinik durch den zuständigen Reha-Träger belegt, steht einer entsprechenden Durchführung der Rehabilitationsleistung in Ihrer Wunschklinik nichts mehr im Wege. Voraussetzung ist natürlich, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erfüllt sind.
Bezüglich einer Verschiebung des Beginntermins der Rehabilitationsleistung ist eine Entscheidung im Einzelfall durch den zuständigen Reha-Träger erforderlich. Insofern sollten Sie sich diesbezüglich ebenfalls an den zuständigen Reha-Träger wenden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für die Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
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