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Experten-Antwort

Wie lange Zeit zwischen Zusage und Rehaantritt?

von Gast Gabi26.09.2022 | 16:50
26908 Ansichten
4 Antworten

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Gibt es eine Mindestzeit von der Zusage zur Reha bis zum Rehaantritt oder kann es mir passieren, dass ich eine Zusage bekomme und zwei Tage später in die Rehaklinik gehen muss? Vielen Dank.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.09.2022 | 06:59

Hallo Gast Gabi,

die Aufnahme zur Reha kann u.U. tatsächlich sehr schnell gehen. Insbesondere dann, wenn Ihr Antrag durch die Krankenkasse als Eilfall gekennzeichnet wurde, weil Sie bereits längere Zeit krank sind.

Sollten Sie derzeit nicht arbeitunfähig sein, sondern weiterhin Ihrer Beschäftigung nachgehen oder aber als Hausfrau zuhause sein, dann haben Sie, bei stationären Leistungen, bis zu sechs Monate Zeit die Reha anzutreten. Bei ambulanten Maßnahmen ist die Bewilligung drei Monate lang gültig.

Sobald Sie den Bewilligungsbescheid haben, können Sie sich jederzeit mit der zugeteilten Rehaklinik in Verbindung setzen und den Aufnahmetermin absprechen.

Die Wartezeiten der Kliniken sind individuell und von vielen Faktoren abhängig. Eine allgemeine Auskunft können wir hier nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Ichsagmalsoam 26.09.2022 | 17:01
Da wäre ich sogar froh gewesen wenn es sooo schnell gegangen wäre (lol). Bescheid Ende Juli, antritt Anfang November.... Aber wenn sie wissen in welcher Einrichtung sie sind, am besten anrufen und nachfragen.
Abschlägeam 26.09.2022 | 17:08
Hallo Gabi, nein, sooo schnell wird es vermutlich dann doch nicht gehen... Wenn die Reha bewilligt wird, teilt Ihnen das die DRV mit Bescheid mit und dort drin stünde dann auch, für welche Rehaklinik die Bewilligung erteilt wurde. Den genauen Termin, wann die Reha dann tatsächlich beginnt, erhalten Sie dann von dieser Rehaklinik. Mit diesem Schreiben erhalten Sie dann auch 'Reiseunterlagen', mit denen Sie An- und Abfahrt zur Klinik organisieren können (z.B. DB-Fahrtschein). Falls Ihnen die bewilligte Klinik nicht zusagt (weil es eine andere ist, als Sie ursprünglich gewünscht haben), sollten Sie dann prompt reagieren und mit der zuständigen DRV klären, warum und ob nicht doch... In diesem Fall sollten Sie dann je nach Antwort der DRV der 'ursprünglichen' Klinik mitteilen, dass Sie dort nicht erscheinen. Konkrete Fristen gibt es allerdings nicht, lediglich die Weiterleitung des Antrages zwischen DRV und KK ist geregelt, falls nicht der eine sondern doch der andere Leistungsträger zuständig wäre. Aber das hätten Sie dann wohl bereits schon erfahren. Falls Sie nun einen Urlaub planen sollten (??), sollten Sie dies nur mit allen möglichen Stornierungsrechten tun oder es erst einmal sein lassen, denn das kann dann zu ungewollten Verzögerungen kommen, wenn dann der Bescheid plötzlich im Kasten liegt und mit Ihren Reiseplänen kollidiert. Einer Kurzreise zum bevorstehenden Feiertag steht aber wohl nichts im Wege, denn so schnell 'schießen die Preußen nicht' :-) Alles Gute!
FSam 26.09.2022 | 21:53
Das kann in der Tat sehr schnell gehen. Vor zwei Jahren hatte ich die Genehmigung der DRV am 20.07. im Briefkasten, die Einladung der Einrichtung kam am 03.08. für den 20.08. Es kann also schon schnell gehen. Wobei ja teilweise immer noch der "Corona-Stau" abgearbeitet werden muss.
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