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Zur Experten-Antwort springenDer LTA Antrag wurde laut Ihren Angaben abgelehnt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt.
Im Widerspruchsverfahren hat Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Ablehnung des LTA-Antrages überprüft. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Ablehnung rechtmäßig und somit korrekt war. Demzufolge müsste man Ihnen einen Widerspruchsbescheid erteilt haben. Wenn der Sachverhalt so zutrifft, dann gibt es nur noch die letzte rechtliche Möglichkeit, d. h. sie müssten ein Klageverfahren gegen Ihren Rentenversicherungsträger führen. Der Ausgang ist dabei auch ungewiss. Brauchbare Hinweise und Erfahrungen kann ich nicht anbieten. Sie sollten aber auf jedem Fall mal eine persönlichen Rentenberatung bei einer Auskunfts–und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Man soll Ihnen dort nochmals –wenn der Sachverhalt klar ist- die rechtliche Seite erläutern. Vielleicht gibt es dann auch brauchbare Hinweise.
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