Hallo Barbara Eckhardt,
leider ist Ihre Anfrage nicht ganz eindeutig. Ich versuche mal eine Antwort:
Eine Anhörung schreiben nicht Sie, sondern Sie erhalten diese normalerweise von der Stelle, die von Ihnen Geld zurückfordern möchte. Sie können dann als Antwort alles das schreiben, was aus Ihrer Sicht gegen die Rückforderung spricht.
Wenn Ihr Mann einen Betrag an die ARGE zurückzahlen soll, dann müsste die Anhörung aber eigentlich von dort gekommen sein und nicht von der Rentenversicherung. Und Sie müssten dann dorthin antworten.
Wie die anderen User aber schon richtig geschrieben haben, gibt es im Normalfall keine Doppelleistungen für denselben Zeitraum von verschiedenen Trägern (Rentenversicherung und ARGE). Überlicherweise wird bei einer rückwirkenden Rente die Nachzahlung nicht ausgezahlt und der Rentenversicherungsträger rechnet mit der ARGE ab.
Warum in Ihrem Fall eine Rückforderung von der ARGE erfolgt, kann ich ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts leider nicht beurteilen.