Wenn Sie den Verdacht haben, dass ihre Reha-Nachsorgeeinrichtung unzulässigerweise Daten weitergibt, können Sie entweder Anzeige erstatten oder sie wechseln zu einer anderen Reha-Nachsorgeeinrichtung.
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Wenn Sie den Verdacht haben, dass ihre Reha-Nachsorgeeinrichtung unzulässigerweise Daten weitergibt, können Sie entweder Anzeige erstatten oder sie wechseln zu einer anderen Reha-Nachsorgeeinrichtung.
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=20334 Wie stelle ich das praktisch an? Die Weitergabe jeglicher Daten von der Nachsorgeeinrichtung an die DRV und weitere Dritte ohne Zustimmung schriftlich verbieten und den Empfang bestätigen lassen? Auf welche Paragraphen berufen? 203 StGB und 100 SGB X? Please help, Sozialrechtler...Dann beantragen Sie in Zukunft keine Reha Maßnahmen mehr und Ihr so wahnsinnig wichtiges Problem löst sich in Luft auf.
=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=20334 Wie stelle ich das praktisch an? Die Weitergabe jeglicher Daten von der Nachsorgeeinrichtung an die DRV und weitere Dritte ohne Zustimmung schriftlich verbieten und den Empfang bestätigen lassen? Auf welche Paragraphen berufen? 203 StGB und 100 SGB X? Please help, Sozialrechtler...Und was sagt ihr Psychiater dazu ?
In dieser Höhle treffen Sie dann KuliAber leider berücksichtigen Sie nicht, dass in diesem Land Krankenkassen und Arbeitsagenturen Menschen dazu zwingen können, Rehamaßnahmen zu beantragen.Dann halten Sie sch doch von KK und AfA fern und leben sie ein Selbstbestimmtes Leben in einer Höhle,ohne Belästigung durch solche Institutionen.
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