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Experten-Antwort

Wie sieht die Zahlung aus und ab wann?

von Echse13.11.2011 | 21:48
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4 Antworten

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In einem Vergleich vor dem Soz.gericht wurde ein Leistungsanspruch (volle EM-Rente unbefristet) ab 1.6.11 zuerkannt. Mit dem Vorliegen meiner Zustimmung wird dann ein entsprechender Bescheid erstellt. Wann folgt die Zahlung und gibt es eine Nachzahlung? Mir schwant, ich habe dem Vergleich etwas voreilig zugestimmt, wohl aus der Situation heraus, dass ich gesundheitlich jetzt wirklich nicht mehr kann..danke schon mal für Eure hoffentlich hilfreichen Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Echse,

den anderen Forumsteilnehmern ist zuzustimmen. Entscheiden ist, wann wurde der Vergleich geschlossen, und benötigt der Sachbearbeiter aufgrund des Vergleiches eventuell noch weitere Angaben, um den Bewilligungsbescheid erteilen zu können. Daher, am besten kurz mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache halten und nachfragen. Durch einen späteren Beginn der laufenden Zahlung können Ihnen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Sollten Sie Leistungen einer anderen Behörde erhalten, die höher sind, als die zu leistende Rente, dann werden Erstattungsansprüche nur bis zur Höhe der Rente geleistet. Die Differenz wird dann nicht von Ihnen zurückgefordert.

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3 Antworten

Schadeam 13.11.2011 | 22:01
Wer hier soll das wissen? Das müssen Sie schon direkt bei Ihrer DRV erfagen. Ob es eine Nachzahlung für Sie gibt hängt auch davon ab ob die Rente ab Juni mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld verrechnet werden muss - auch das weiß hier niemand. Sie haben doch den Vergleich geschlossen und nicht irgendeiner im Forum.
Alltagsbegleiteram 13.11.2011 | 23:09
Bei einer unbefristeten Rente ab 01.06.2011 steht Ihnen eine Nachzahlung ab Juni zu, die, wie hier bereits erwähnt mit anderen Sozialleistungen, die während dieser Zeit geleistet wurden, verrechnet wird. Eine Wartezeit von drei/vier Monaten bis zur Auszahlung ist üblich. Wenn ihr Versicherungsverlauf geklärt ist, wird es also allmählich Zeit. Kontaktieren Sie die Rentenversicherung, dort wird man Ihnen mitteilen, ob die Sache bereits bearbeitet worden ist.
Rosannaam 13.11.2011 | 23:27
Hallo Echse, wann wurde denn der Vergleich geschlossen? Wenn dies erst aktuell geschehen ist, müssen Sie sich schon ein bißchen gedulden. Weshalb "bereuen" Sie denn jetzt plötzlich der Zustimmung zum Vergleich? Gerade wenn Sie nicht mehr arbeiten können, konnte Ihnen doch nichts besseres passieren!!! Dass sich eine Nachzahlung ergibt, wenn die Rente ab 01.06.2011 beginnt, ist ja wohl logisch. Wir haben jetzt immerhin November! ;-)) Erstattungsansprüche anderer Sozialleistungsträger (Krankenkasse, Arbeitsagentur, Jobcenter etc.) werden aus der Nachzahlung dann selbstverständlich befriedigt. Erkundigen Sie sich am Montag tel. bei der DRV nach dem Stand. Dann wissen Sie es ganz genau. MfG Rosanna.
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