Hallo Echse,
den anderen Forumsteilnehmern ist zuzustimmen. Entscheiden ist, wann wurde der Vergleich geschlossen, und benötigt der Sachbearbeiter aufgrund des Vergleiches eventuell noch weitere Angaben, um den Bewilligungsbescheid erteilen zu können. Daher, am besten kurz mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache halten und nachfragen. Durch einen späteren Beginn der laufenden Zahlung können Ihnen grundsätzlich keine Nachteile entstehen. Sollten Sie Leistungen einer anderen Behörde erhalten, die höher sind, als die zu leistende Rente, dann werden Erstattungsansprüche nur bis zur Höhe der Rente geleistet. Die Differenz wird dann nicht von Ihnen zurückgefordert.