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Zur Experten-Antwort springenHallo stic,
letztlich liegt es an der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers. Solange die Rente auf Zeit gewährt wird, müssen Sie sich etwaigen Untersuchungen bzw. Rückfragen Ihrer Rentensachbearbeitung vor Ablauf der Zeitrente stellen.
Hallo stic,
letztlich liegt es an der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers. Solange die Rente auf Zeit gewährt wird, müssen Sie sich etwaigen Untersuchungen bzw. Rückfragen Ihrer Rentensachbearbeitung vor Ablauf der Zeitrente stellen.
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