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Experten-Antwort

wie soll es weiter gehen

von Hartmut28.07.2011 | 19:24
1894 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 59Jahre alt 40% schwerbehindert, seit 3Monaten krank und kann meine schwere körperliche Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben Attest von Hausarzt liegt vor. Da meine Erkrankung mit dem Kopf zu tun hat, vor Jahren Anarysma im Kopf und jetzt kleine Mikroblutungen im Kopf und beginnende Demenz und der Rücken durch die körperliche Arbeit kaputt ist, und eine Gefäßerkrankung vorliegt ( Stent im Bauch) Diabetes, bin ich bei der Agentur nicht mehr vermittelbar. Erhöhung des GdB beim Versorgungsamt läuft, ich habe 44Jahre immer voll gearbeitet, bestehen eventuell Chancen auf Erwerbsninderungsrente , für hilfreiche Antworten wäre ich dankbar Hartmut

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem sondern in allen Berufen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand von ärztlichen Gutachten und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nach dem, wie lange Sie noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teiltweise oder voll erwerbsgemindert.

Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem zuständigen RV-Träger stellen damit Ihre Ansprüche geklärt werden können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hubertam 28.07.2011 | 20:04
Welche Aussichten bestehen, kann Ihnen hier niemand sagen.Das muss durch ärztliche Untersuchungen herausgefunden werden Beantragen Sie einfach die EU-Rente und warten Sie ab was dabei heraus kommt. Bei Ablehnung gibt es dann noch den Weg des Widerspruchs und der Klage. Hilfreich könnte dann dabei die Mitgliedschaft in einem Sozial Verein wie VdK etc.sein.
-_-am 28.07.2011 | 20:26
Die Prüfung des Anspruchs erfolgt im Rahmen eines antragspflichtigen Rentenfeststellungsverfahren. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bzw. einen Termin zur Antragsaufnahme. Den Termin können Sie hier selbst buchen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigati…
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