Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem sondern in allen Berufen. Ihr Rentenversicherungsträger prüft das anhand von ärztlichen Gutachten und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest. Je nach dem, wie lange Sie noch arbeiten können, sind Sie gegebenenfalls teiltweise oder voll erwerbsgemindert.
Sie sollten einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem zuständigen RV-Träger stellen damit Ihre Ansprüche geklärt werden können.