Hallo, Simone,
Sie geben lediglich an, dass Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen.
Dies beinhaltet, dass Sie bzgl. Ihres Leistungsvermögens noch über drei Std., aber nur noch unter 6 Std. täglich arbeiten gehen können. Ob zusätzlich aufgrund Ihres Jahrgangs der sogenannte Berufsschutz bzw. auch eine Berufsunfähigkeit zu berücksichtigen ist, kann hier nicht beantwortet werden.
Prüfen Sie daher die getroffenen Aussagen im Rentenbescheid. Sie können hier ggfs. gerne zusätzlich aufkommende Fragen stellen.
Danke auch für die Hinweise z.B. von „es kommt darauf an“.