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wie viel Stunden darf man als EU-Rentner arbeiten

von pietsch21.01.2008 | 16:11
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4 Antworten

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hallo, ich bin seit 1994 Erwerbsunfähigkeitsrentner. Also kein Erwerbsminderungsrentner. Nun hat sich in den letzten Jahren viel in meinem Leben verändert, mit der Nebenwirkung das ich immer mehr vereinsame. Trotz gelegentlicher ehrenamtlicher Tätigkeiten. Viel bleibt mir von meiner Rente auch nicht mehr, da ich für 2 Kinder zahle. Wie viele Stunden darf ich denn nun pro Woche/Tag arbeiten, ohne meinen EU-Rentenanspruch zu gefährden? Und gibt es dabei einen Unterschied, wenn ich zum Beispiel einen Arbeitsplatz speziell für kranke Menschen bekomme. Die Diakoni in unserer Stadt bietet solch geschützte Arbeitsplätze an. Allerdings bin ich nicht sehr scharf drauf dort zu arbeiten. Angenommen ich würde zu viele Stunden arbeiten. Wäre dann die EU Rente kömplett weg, oder bekäme ich dann eine Erwerbsminderungsrente? Also ich denke mal letzteres würde eintreffen. LG pietsch

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Diese Thematik ist nicht ganz einfach und das Ergebnis ist auf jeden Fall auch vom Einzelfall abhängig. Pauschal lässt sich dazu nicht allzu viel sagen. Ich will aber versuchen, Ihnen einen kurzen Überblick zu geben. Wenn Sie aber konkret vorhaben, eine Beschäftigung aufzunehmen, sollten Sie sich VORAB unbedingt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und sich über die Auswirkungen speziell für Sie informieren lassen.

Liegt aus medizinischen Gründen Erwerbsunfähigkeit vor, so bedeutet dies, dass Sie - maximal - in Ihrem letzten Beruf und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch über ein unter halbschichtiges Leistungsvermögen (Hälfte der tarifüblichen Arbeitszeit) verfügen.

Nehmen Sie nun eine Beschäftigung auf, die Ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen noch entspricht und erhalten Sie ein Entgelt von MEHR als 355 Euro (im Jahr 2008), sind Sie NICHT mehr erwerbsunfähig. Ggf. wäre dann aber zu prüfen, ob Sie nicht voll erwerbsgemindert im Sinne des seit dem 01.01.2001 geltenden Rechts sind. Üben Sie die Beschäftigung aber auf Kosten Ihrer Gesundheit aus, dürfte Erwerbsunfähigkeit weiterhin vorliegen, auch wenn Sie mehr als 355 Euro verdienen.

Aber noch einmal mein Rat: Informieren Sie sich bitte unbedingt VOR Aufnahme einer Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger über die (Nicht-)Konsequenzen!

3 Antworten

Antoniusam 21.01.2008 | 17:35
Sobald Sie mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, liegt keine vollständige Erwerbsminderung mehr vor. Das heißt, Ihre jetzige Rente könnte um 50 % gekürzt werden. Sollten Sie sogar mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können, entfällt Ihr Rentenanspruch ganz , sofern Sie nicht auf Kosten Ihrer Gesundheit arbeiten. (Was selbstverständlich genau geprüft wird !) MfG
isabellaam 21.01.2008 | 20:25
ich habe in dem Beitrag von pietsch etwas von einem geschützten Arbeitsplatz gelesen. Könnte man mir erklären, um was sich es dabei handelt , was wird da gearbeitet und in wie fern ist man " geschützt"? Danke für Information im voraus isabella
Rosannaam 22.01.2008 | 10:45
Hallo isabella, solche Arbeitsplätze sind speziell für Kranke und Behinderte geschaffen. Bestes Beispiel: Werkstätten für behinderte Menschen. Dort arbeiten - entgegen landläufiger Meinung mancher - nicht nur körperlich oder geistig behinderte, sondern auch "nur" kranke Menschen. Es bestehen dort z.B. nicht die gleichen Streßfaktoren wie bei einem Arbeitgeber in der freien Wirtschaft, sondern auf die Krankheit des Beschäftigten wird besondere Rücksicht genommen. Solche oder ähnliche Arbeitsplätze gibt es auch bei der Diakonie, wie von @pietsch angegeben. Entlohnt wird jedoch meistens nur mit einem "Taschengeld". MfG Rosanna
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