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wie volle Erwerbsminderungsrente statt nur halbe?

von Sandvogel22.10.2007 | 12:34
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6 Antworten

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Hallo, ich hoffe, dass es auf meine Frage eine Antwort gibt. Ich bin 02/1949 geboren und weiblich. Im September 2003 musste ich mich einer schweren HüftOp unterziehen. Seit 1996 bis zum Beginn der "halben" Erwerbsminde-rungsrente in Höhe von ca. 500 € ab 01.10.2003 habe ich Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe bezogen. Im Entlassungsbericht aus der Rehaklink ist wohl unter "Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung" angeführt, dass ich nur unter 3 Stunden tätig sein kann, - bei der Untersuchung durch den Arzt der BFA wurde dies aber nicht berücksichtigt, mit der Begründung, das würde sich ja nur auf meine letzte Tätigkeit beziehen. Einerseits, bei der Höhe meiner halben Rente lag ich zum ALG Satz höher, anderseits habe ich nunmehr alle meine Ersparnisse aufgebraucht und weiß nicht mehr wie ich weiterleben kann. Nun finde ich auf ihrer Seite über die Erwerbsminderungs-rente, dass, wenn man drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, (halbe Erwerbsminderungsrente) und keinen Teilzeitarbeitsplatz findet, man dann die volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Zur Information, ich habe immer wieder das Arbeitsamt angeschrieben, und mitgeteilt, dass ich als arbeitssuchend geführt werden möchte. Habe ich eine, und wenn ja welche Möglichkeit, auch evtl. unter Abzügen, die volle Rente zu erhalten. Welche Angaben müsste ich hier noch angeben?Ich hoffe, jemand im Forum kann mir helfen und danke für die Mühe.

6 Antworten

uam 22.10.2007 | 12:52
Wenn Ihr jetziges Einkommen, halbe Erwerbsminderungsrente, niedriger als der ALGII Satz ist, müssen Sie ALG II beantragen. Wenn Ihr ALG 1 Anspruch nicht erschöpft ist, haben Sie auch dort Ansprüche. Zur >Entscheidung der BfA (heute DRV) sollten Sie Widerspruch einlegen Viel Erfolg
Antoniusam 22.10.2007 | 13:27
Da Sie noch dazu in der Lage sind, mindestens 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein, besteht KEIN Anspruch auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente. MfG
Sandvogelam 22.10.2007 | 13:08
Danke für die schnelle Antwort, In meinem Rentenbescheid steht " Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung" auf der Vorderseite, auf der Seite 2 dann: " Sie haben Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, weil Sie berufunfähig sind. Einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung besteht nicht, weil Sie nach unsereren Feststellungen eine Erwerbstätigkeit noch von mindestens 6 Stunden täglich ausüben können. .. Maßgeblich die medizinische Sachaufklärung. ( wiobei wie schon genannt, im Gutachten der Reha von unter 3 Std. angekreuzt wurde) Reichen diese Angaben, oder soll ich den gesamten Text übermitteln ? Danke für die Hilfe
no nameam 22.10.2007 | 13:31
Warum denn gleich wieder Widerspruch einlegen? Ich habe Sandvogel's Angaben so verstanden, dass das Reha-Gutachten aussagt, dass sie IN IHREM BERUF unter drei Stunden täglich arbeiten kann. Die damalige BfA hat das erkannt und auf das gesamte Restleistungsvermögen geprüft. Bei dieser Prüfung kam raus, dass "Sandvogel" auf dem allg. Arbeitsmarkt noch über 6 Std. täglich arbeiten kann. Ein Widerspruch scheint mir hier unangebracht. Kostet nur Zeit und Nerven und ist wohl aussichtslos. lg PS: Ich frage mich eigentlich, warum JEDEM, der hier im Unklaren über eine Entscheidung ist, gleich geraten wird, Widerspruch einzulegen??
fam 22.10.2007 | 13:34
"eine Erwerbstätigkeit noch von mindestens 6 Stunden täglich ausüben können. ." Das ist der Schlüssel: Sie sollten Anfragen, wie der med. Dienst der DRV zu diesem Ergebnis der med. Sachaufklärung gelangt ist und die , wenn es so nicht stimmt, korrigieren lassen
uam 22.10.2007 | 13:38
Ob dieses das REHA Gutachten so sagt, iat nicht ganz eindeutig geworden. Weitere Gutachten in der Klärung sind offensichtlich nicht erfolgt. Also sollte man dies prüfen.
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