Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenBei einer Beschäftigung in den Jahren 2008 und 2009 kam die Deutsche Rentenversicherung (DRV) vermutlich im Jahr 2012 auf den Verein wegen einer Betriebsprüfung zu.
Sofern diese durchgeführt, und keine weiteren Personen gemeldet wurden, erfolgt auch keine neue Betriebsprüfung durch die DRV.
Wenn doch noch eine weitere Betriebsprüfung angekündigt wurde/wird, dann soll sich der Verein direkt mit dem im Ankündigungsschreiben genannten Prüfer/in in Verbindung setzen.
Es sollte geklärt werden welcher Sachverhalt die Prüfung der DRV ausgelöst hat, denn es besteht die Möglichkeit den Verein in unserem (DRV) Bestand dann auch still legen.
Natürlich können wir nur für die Deutsche Rentenversicherung eine Aussage treffen.
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