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Experten-Antwort

Wie wird eine Ausbildung auf die Witwenrente/Halbweisenrente angerchnet

von Hausmaus14.05.2020 | 23:05
1354 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bekomme die große Witwenrente und habe 2 minderjährige Kinder die beide Halbweisenrente bekommen. Nun fängt eines meiner Kinder im August eine Ausbildung an und wird im Oktober 18.Jahre alt. Wird das Ausbildungsgehalt auf die Halbweisenrente oder meiner Witwenrente angerechnet? Was muss ich bei der RV einreichen? Mfg

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Hausmaus,

Waisenrenten werden grds. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Sie werden darüber hinaus geleistet, sofern sich die Waise in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet, längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Die Weitergewährung der Waisenrente erfolgt auf Antrag. Tatsächlich wird Ihr Sohn kurz vor Vollendung seines 18. Lebensjahres von der Deutschen Rentenversicherung ein Schreiben erhalten. Spätestens dann sollte die Weitergewährung beantragt werden.

Diesen Antrag können Sie auch online stellen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

Auf die Halbwaisenrente findet keine Einkommensanrechnung statt, d.h. das Ausbildungsgehalt Ihres Sohnes wird nicht auf seine Hinterbliebenenrente angerechnet.

Für den Bezug Ihrer eigenen Witwenrente hat die Vollendung des 18. Lebensjahres Ihres Sohnes und die Aufnahme der beruflichen Ausbildung keine Auswirkung. Sollte die berufliche Ausbildung Ihres Sohnes jedoch enden und damit die Waisenrentenberechtigung entfallen, könnte dies Auswirkung auf Ihre Witwenrente haben, da sich dann der Freibetrag in Ihrer Witwenrente mindert.

Weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden Broschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Schadeam 15.05.2020 | 08:08
Ergänzung: das Kind wird kurz vor der Volljährigkeit angeschrieben und soll dann einen Nachweis über die Berufsausbildung einreichen (Kopie Lehrvertrag, Besch. des AG, o.ä.) Dann erhält er/sie die Waisenrente weiter. Auf die Witwenrente hat es keinen Einfluss dass Ihr Kind eine Ausbildungsvergütung bekommt.
DaViam 15.05.2020 | 07:43
Hallo, es wird keine Einkommensanrechnung bei einer Halbwaisenrente vorgenommen. Insofern ändert sich bei Ihnen nichts.
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