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Experten-Antwort

Wie wird Kindererziehung berücksichtigt?

von Linax01.09.2015 | 14:40
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4 Antworten

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Guten Tag, ab Oktober 2015 besteht erstmalig – wegen Aufnahme eines Studiums – Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Im Konto der verstorbenen Mutter werden die Kindererziehungszeiten für fünf Kinder (alle vor 1992 geboren) berücksichtigt. Aus dem Konto der Versicherten wird bereits seit März 2014 eine Witwerrente gezahlt. In der Witwerrente wird entsprechend ein Zuschlag nach § 307 d SGB VI berücksichtigt. Wird in der Waisenrente auch der Zuschlag berücksichtigt, oder auf Grund des Rentenbeginns Oktober 2015, 24 Monate KEZ für jedes Kind? Danke!

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Berechnung der Waisenrente sind keine Zuschläge nach § 307d SGB VI und auch keine zusätzlichen Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen; also nur 12 Monate pro Kind. Die Anrechnung der zusätzlichen Kindererziehungszeiten ist nach § 249 Abs. 8 S. 1 SGB VI ausgeschlossen, weil bei der Witwerrente (Bestandsrente) - also aus dem gleichen Versicherungskonto - für dieselben Kinder bereits Zuschläge an persönlichen Entgeltpunkten nach § 307d SGB VI zu berücksichtigen sind.

Die Zahlung von Zuschlägen nach § 307d SGB VI ist in der Waisenrente ausgeschlossen, weil am 30.06.2014 kein Anspruch auf diese Rente bestand.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn die Witwerrente wegen Wiederheirat wegfällt, können bei der Waisenrente die zusätzlichen Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden. Ruht die Witwerrente infolge der Einkommensanrechnung, ist die Berücksichtigung der zusätzlichen Kindererziehungszeiten bei der Waisenrente weiterhin ausgeschlossen.

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2 Antworten

Linaxam 01.09.2015 | 16:30
Danke für Ihre Antwort! Noch eine ergänzende Frage: Angenommen die Witwerrente fällt - z.B. wegen Wiederheirat - weg, würde dann die Halbwaisenrente für die Zukunft unter Berücksichtigung von 24 Monate KEZ pro Kind gezahlt werden? Falls ja, würde es auch ausreichen, wenn die Witwerrente auf Grund der Einkommensanrechnung nicht mehr gezahlt werden sollte?
Schlaubi123am 01.09.2015 | 20:16
Auch ein Wegfall der Witwerrente hätte keinen Einfluss auf die Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Entscheidend ist, dass bereits ein Zuschlag gezahlt wurde. Dies schließt die Anrechnung der Kindererziehungszeiten mit 24 Monat für alle Zeiten aus.
Deutsche Rentenversicherung
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