Hallo, Ludowika,
befasst sich der beauftragte Gutachter (Mediziner) mit Ihrem gesundheitlichen Zustand. Nach Prüfung der vorhandenen medizinischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen legt er fest, seit wann Sie aus seiner Sicht als erwerbsgemindert einzustufen sind. Sie haben allerdings selbst bei Ihrer kurzen Schilderung nicht genannt, ab wann Leistungsfall vorliegt.
Zur Info: es muss nicht immer der früheste Zeitpunkt sein, zu dem eine Krankheit vorgelegen hat. Im vorliegenden Widerspruchsverfahren besteht auch die Möglichkeit, dass die Entscheidung nicht mehr für die Vergangenheit getroffen wurde, sondern für die Gegenwart. Es ist für uns allerdings ohne Aktenkenntnis schwer beurteilen zu können, was den Entscheider dazu bewogen hat in der Form zu entscheiden. Scheuen Sie sich nicht bei der zuständigen Sachbearbeitung konkret nachzufragen.