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Experten-Antwort

Wie wird verschlossener Arbeitsmarkt beurteilt? Letzter Job?

von Herbert 06.08.2021 | 12:31
222 Ansichten
5 Antworten

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Guten Tag. Der berühmte verschlossene Arbeitsmarkt ist ja Voraussetzung für eine Arbeitsmarktrente. Wie wird jedoch ein solcher beurteilt? Mir als kfm Angestellter, konnte kein Arbeitsplatz wegen meinem gesundheitlichen Problemen. Danach erhielt ich die Arbeitsmarktrente. Zählt also der Arbeitsmarkt für einem verschlossen, wenn im kfm. Bereich (Wie Job zuvor) kein Vollzeitjob vermittelt werden kann? Oder, wenn man überhaupt keinen Job (egal was) vermitteln kann? Das interessiert wohl nicht nur mich. Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.08.2021 | 13:50

Hallo Herbert,

die Prüfung, ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist, beschränkt sich nicht auf Ihren letzten oder Ihren erlernten Beruf, sondern bezieht sich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, also auf grundsätzlich alle Tätigkeiten.

In Betracht kommen aber nur Tätigkeiten, die Sie unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und Ihrer Fähigkeiten (noch) ausüben können.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Uschiam 06.08.2021 | 12:45
Wenn Ihnen innerhalb von 12 Monaten kein Teilzeitarbeitsplatz vermittelt werden kann (konnte), dazu zählen alle erdenklichen Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes, welche Sie unter Berücksichtigung Ihrer Gesundheit ausüben könnten.
Herbert am 06.08.2021 | 13:22
Dann würde es reichen, wenn einem Kaufmann eine teilzeitstelle als Wurstfachverkäufer oder Reinigungskraft angeboten wird? Das glaube ich nicht! Es wird sicher die zuvor ausgeübte Tätigkeit (also kfm Beruf) berücksichtigt.
Uschiam 06.08.2021 | 13:46
Natürlich muss die Arbeit physisch und psychisch dem Leistungsvermögen entsprechen. Ein Pianist wird sicher nicht auf den Bau geschickt, ein Nierenkranker nicht ins Kühlhaus. Aber einen Statusschutz(ich habe studiert und soll jetzt Brötchen verkaufen) gibt es nicht. Die Solidargemeinschaft kann erwarten, dass jede Gelegenheit genutzt wird, sich selbst zu versorgen. Berufsschutz besteht nur noch für vor 1961 Geborene, dort führt Berufsunfähigkeit zur Zahlung einer Teilweisen EM-Rente.
Siehe hieram 06.08.2021 | 13:35
Hallo Herbert, auch wenn Sie sich selbst ungern hinter der Wursttheke sehen würden, ist dies tatsächlich so. Es gelten 'alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt'. Die genauen 'Bedingungen' können Sie hiernachlesen, unter Punkt 4.ff https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Aber selbst die Wursttheken sind anscheinend zurzeit rar, weshalb Sie ja die Arbeitsmarktrente bewilligt bekommen haben :-) Alles Gute!
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