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Experten-Antwort

Wie wirkt sich ein 450€ -Hinzuverdienst auf Altersrente , bei jetziger EM-Rente aus?

von Marion Wagner30.09.2015 | 10:40
2479 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag.Ich erhalte im Moment (zum 2.Mal verlängert volle EM (geb. 1962) 50 Grad Behinderung. Wird die Altersrente niedriger sein? Und wie macht sich jetzt der freiwillige Rentenabzug (!8,00 €) bei 450 € Job auf die Altersrente bemerkbar. Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

leider ist die Antwort von Santander nicht richtig. Man muss vielmehr differenzieren:

a) Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter über die bisherige Befristung hinaus gezahlt wird und die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt, wird Ihre Altersrente mindestens in Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt (sogenannter "Besitzschutz").

b) Ist die "Lücke" zwischen Wegfall der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente hingegen größer, wird die Altersrente unabhängig von der Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente berechnet. Sie kann dann auch niedriger sein.

Aufstockungsbeträge bei vormals versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen wirken sich sehr wohl rentensteigernd bei der Altersrente aus. Konkret in Zahlen: Wenn Sie zur Zeit 450,- Euro monatlich verdienen, erhöht sich Ihre spätere monatliche Altersrente für jedes voll gearbeitete Jahr um ca. 4,51 Euro, ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich die Rente lediglich um ca. 3,62 Euro (Der Betrag von 4,51 Euro / 3,62 Euro erhöht sich im Laufe der Jahre noch durch die jährlichen Rentenanpassungen.) Nehmen Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch, reduziert sich der Betrag allerdings um einen Rentenabschlag. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden aus der Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dann ergibt sich ein (weiterer) Abzug von zur Zeit ca. 10,5 %.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

ich glaube, die Diskussion ist nicht so problematisch, wie es auf den ersten Blick scheint.

Ich schätze die Beiträge von W*lfgang sehr, er hat auf jeden Fall ein sehr gutes Fachwissen im Rentenrecht und ist sehr wertvoll für dieses Forum. Dass es ab und zu mal Diskussionspunkte gibt, ist meines Erachtens nicht tragisch, davon lebt ja letztlich dieses Forum.

Ob Sie nun 20 Jahre oder 18 Jahre und 9 Monate Amortisationszeit zugrunde legen ist wohl nicht so erheblich, denn beide Berechnungen zeigen letztlich, dass die Amortisationszeit sehr lang ist. Man kann sich bei beiden Berechnungen die Frage stellen, ob es sich – im Hinblick auf die Amortisationszeit – für einen persönlich "rentiert", Aufstockungsbeiträge zu zahlen. Es kommt letztlich auch entscheidend darauf an, wie alt man wird – aber genau das weiß man leider nicht.

Verlieren Sie bei der etwas ausgeschweiften Diskussion über die Amortisation aber nicht die übrigen Argumente aus dem Auge, die für oder gegen eine Aufstockung (bzw. bei neuen Minijobs: Befreiung von der Versicherungspflicht) sprechen: z. B. Erwerb zusätzlicher Wartezeitmonate für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente (hier müsste man mal individuell prüfen) oder Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für den Fall, dass Ihre Erwerbsminderungsrente mit Ablauf der derzeitigen Befristung endet.

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20 Antworten

Santanderam 30.09.2015 | 11:02
Hallo Marion, Ihre Altersrente wird sich gegenüber der EM-Rente nicht verändern. Auch wirkt sich ihr 450 € Job nicht auf ihre zukünftige Rente aus. Ihre EM Rente wurde hochgerechnet als hätten sie bis zum 60. Lebensjahr weiter gearbeitet.
Marion Wagneram 30.09.2015 | 11:11
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aber für was ist denn dann die freiwillige Abgabe von 18€ für die Rentenvorsorge vom 450€ - Job sinnvoll? Da könnte ich das ja auch weglassen und mir ein grooooßes Eis kaufen ;-)))
Marion Wagner am 30.09.2015 | 12:06
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :-)
Herz1952am 30.09.2015 | 15:49
Hallo Marion, hallo Experte, Durch die zusätzliche Zahlung erhöht sich die monatliche Rente nur um -,89 Euro brutto. Dafür zahlen sie im Jahr 216,-- Euro ein. Im Jahr wäre die Rente um 12,-- Euro höher. 0,89 Euro höher durch die Zuzahlung von 18,-- Euro im Monat. 216,-- / 12 = 18. Das wären für jedes Jahr Einzahlung 18 Jahre länger leben. Experte, bitte meine Überlegungen nochmals prüfen. Falls sie sich als richtig erweisen, lieber Eis essen gehen.
Herz1952am 30.09.2015 | 16:28
Korrektur: Die Rente im Jahr wäre nur 10,68/Jahr höher. Differenz 0,89 /Mt. zwischen ohne Einzahlung und mit Einzahlung. Für ein Jahr Einzahlung sind 216,-- Euro fällig. 216,-- div. 10.68 ergibt 20,22 Jahre. Allerdings nicht für "jedes Jahr", oder doch? Denn jedes Jahr bedeutet 20 Jahre Amortisation. Bitte prüfen. Diese Form der Rente ist eigentlich nur rentabel für die Aufrechterhaltung von Erwerbsminderungsansprüchen (z.B. für Frauen, die aus verschiedenen Gründen zeitweise aus dem Erwerbsleben ausscheiden mussten und sich dann für Minijobs entschieden/entscheiden mussten.
Marion wagneram 30.09.2015 | 16:29
Vielen Dank! Das würde also bedeuten....angenommen ich habe jetzt noch ca. 10 Jahre zur EU-Rente einen Minijob, wäre bei einem Eintritt in die Altersrente mit ca. 65 (wegen Behinderung eher) meine Rente monatlich 120€ mehr? 12€ /Jahr x 10 Arbeitsjahre? Und wieso Lebenszeit um 18 Jahre verlängert???
Herz1952am 30.09.2015 | 17:17
Hallo Marion, Sie zahlen doch monatlich 18,-- Euro dazu, das sind 216 Euro im Jahr. Die Zuzahlung bringt Ihnen nur 0,89 Euro mehr Rente pro Monat, das sind 10,68 Euro pro Jahr mehr für Ihre (hohe) Zuzahlung. Um die Zuzahlung von 216 Euro/Jahr herauszubekommen müssten Sie 216 geteilt durch 10.68/Jahr rechnen. Sie bräuchten dann 20 Jahre um diesen Betrag wieder "rauszubekommen". Das spielt sich nach meinen Überlegungen ja für jedes Einzahlungsjahr ab. Sie bekommen doch auch schon ohne Eigenbeteiligung eine monatliche Mehrrente von 3,62 Euro. Durch die eigene Beteiligung erhöht sich die Rente nur um 0,89 € auf 4,52 Euro. Der Experte hat das nicht berücksichtig (die Erhöhung von nur 0,89 Euro monatlich. Er hat es auch nicht durchgerechnet. Falls sich der Experte nicht mehr meldet (vielleicht schreibt auch W*lfgang noch einen Kommentar dazu, der ist zumindest fähig, meine Überlegungen zu überprüfen), rate ich Ihnen, Ihre nächste Rentenberatungsstelle der DRV aufzusuchen um das ganze mal unter Berücksichtigung Ihrer Gesamtsituation überprüfen zu lassen. Ich weis es zumindest aus der Praxis, als ich noch im Personalbüro tätig war. Ich habe auch eine frühere Kollegin, die sich ihre EM-Rentenansprüche erhalten will (im Falle eines Falles, denn Sie hat auch schon einen GdB von 30 oder 40. Aber zum Aufbessern der Altersrente rechnet sich die Zuzahlung nicht. Bei Ihnen ist die Zuzahlung noch relativ gering, denn Sie haben die vollen 450,-- Euro. Wenn jemand weniger verdient, sagen wir mal 200,-- Euro, muss er die Versicherung auf Betragsgrundlage von 450,-- Euro aufstocken. Das ganze stammt auch nicht nur von mir, sondern wurde mehr oder weniger von Fachangestellten der RV bestätigt, dass es sich nicht lohnt wegen der Altersrente die RV-Eigenbeteiligung wahrzunehmen.
-am 30.09.2015 | 17:53
Hallo Herz1952, die Korrektur ist korrekt, bei Einzahlung für ein Jahr wird die Rente 10,68 Euro pro Jahr höher. Die Aufstockungsbeträge liegen derzeit (2015) jedoch nur bei 16,65 Euro monatlich und nicht bei 18 Euro, da der Beitragssatz zum 01.01. auf 18,7 % gesunken ist (bis 31.12.2014: 18,9 %). Somit ergibt sich derzeit bei Aufstockung ein jährlicher Beitragsmehraufwand von (16,65 Euro x 12 =) 199,80 Euro. 199,80 Euro geteilt durch 10,68 Euro = 18,7 Jahre (18 Jahre + 9 Monate) Der Beitragsmehraufwand amortisiert sich somit erst nach 18 Jahren und 9 Monaten (ohne Rentenanpassungen). Oder anders ausgedrückt: man erhält erst mit 18 Jahren und 9 Monaten Rentenbezug seine Beiträge "zurück". Noch ein wichtiger Hinweis: Wer versicherungsfrei geringfügig beschäftigt ist, kann zwar "freiwillig" aufstocken, allerdings danach nicht mehr zurück. Denn wenn man einmal aufgestockt hat, bleibt es bei dieser Beschäftigung bis zu deren Ende dabei. Geringfügige Beschäftigungen, die nach dem 31.12.2012 erstmals aufgenommen werden, sind nicht mehr versicherungsfrei sondern grundsätzlich versicherungspflichtig, d .h. hier wird grundsätzlich immer der volle Beitrag gezahlt. Allerdings hat man hier die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Schauen Sie doch noch mal genau auf meine Antwort: "... erhöht sich Ihre spätere monatliche Altersrente für jedes voll gearbeitete Jahr um ca. 4,51 Euro, ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich die Rente lediglich um ca. 3,62 Euro. (...)" Ich bin lediglich davon ausgegangen, dass man die Differenz zwischen 4,51 Euro und 3,62 Euro = 0,89 Euro schnell selbst berechnen kann. Sorry! :-)
W*lfgangam 30.09.2015 | 20:35
Hallo Herz1952, nicht richtig, Mindestbemessungsgrundlage ist 175 EUR, der RV-Gesamtbeitrag daher mind. 32,73 EUR. Erst bei noch geringerem Monatsbetrag erhöht sich der 'Aufstockungsbetrag', da der Arbeitgeber nur 15 % (bzw. 5 % bei Haushaltsjobs) vom tatsächlichen Entgelt zu zahlen hat. Das Andere stimmt so schon, ich habe es nur überflogen ... mag keine langen Texte, es sei denn, es sind meine eigenen *hüstel Das mit den 20 Jahren Amortisation stimmt auch. Experte/in lag knapp drunter, vergaß die KV/PV-Beiträge abzuziehen. Diese 20-Jahre-Regel gilt aber allgemein für jede Art und Höhe der Beitragszahlung ...naja, von Besonderheiten abgesehen, die den Gesamtleistungswert oder einen früheren Rentenzugang ermöglichen. Ein versicherungspflichtiger Minijob bei einer Zeitrente weit vor den Altersgrenzen ist gar nicht so unsinnig (bis auf die Rendite). Zeitrente wird vielleicht mal nicht weiterbewilligt - *zack laufen Pflichtbeiträge weiter / EM-Schutz weiter gegeben / 35 Versicherungsjahre möglich = AR ab 63. Muss im Einzelfall aber geprüft werden. Gruß w.
Herz1952am 30.09.2015 | 22:08
W*lfgang Danke. Ich bin von 450,-- Euro ausgegangen, da Monatsbeitrag 18,-- Euro (sah aus wie 8 Euro, weil vorer "Ausrufezeichen" und 8. Ich habe deshalb auch empfohlen, Beratungsstelle aufsuchen, weil z.Zt. befristete EM und Zukunft unsicher.
Marion Wagneram 30.09.2015 | 23:00
Vielen Dank an die zahlreichen Antworten!!! Das ist wirklich sehr nett!!! Ich hatte erst kürzlich einen längeren Beratungstermin bei der RV. Aber so richtig klar konnte sie mir auch nichts sagen. Außer der Aussage eben, dass nich viel dabei "rum" kommt. Hmmmm so richtig weiss ich nun auch nciht, was ich machen soll. ich hatte einen Jahresvertrag bis Ende Oktober. Ich hoffe, dass ein Anschlussjob folgt. Aber bis dahin muss ich eben wisssen, was ich mit den 16€ nun mache .... Wahrscheinlich werde ich es doch bei einem Eis mit meinem Enkel ausgeben.... Meine Rente ist ohnehin nur so hoch, dass ich höchstwahrscheinlich auch später mal was zusätzlich beantragen muss. mit dem 450€ Job konnte ich das bisher ausgleichen.... Meine Rente beträgt im Moment 820 € Ich dachte eben auch, dass ich mit den "zusätzlichen" Beitragszeiten was retten könnte. (Ein versicherungspflichtiger Minijob bei einer Zeitrente weit vor den Altersgrenzen ist gar nicht so unsinnig (bis auf die Rendite). Zeitrente wird vielleicht mal nicht weiterbewilligt - *zack laufen Pflichtbeiträge weiter / EM-Schutz weiter gegeben / 35 Versicherungsjahre möglich = AR ab 63. Muss im Einzelfall aber geprüft werden.) Nochmals vielen Dank und einen schönen Abend!
MFGam 01.10.2015 | 08:01
Zitat von W*lfgang anzeigen
Soso, der Experte „vergaß“ also, die KV-/PV-Beiträge abzuziehen. Dumm nur, dass wohl keine KV-PV-Pflicht eintritt: Wenn jemand auf 450,- Euro-Basis beschäftigt ist, ist er in dieser Beschäftigung nicht KV-/PV-pflichtig. Marion selbst hat angesprochen, dass Sie noch zehn Jahre auf 450,- Euro-Basis arbeiten möchte, die EM-Rente nur befristet gezahlt wird, also (zunächst mal) nur für max. 3 Jahre. Wenn ich das mal kurz überschlage, wird es unter diesen Voraussetzungen nicht klappen, die 9/1o-Belegung für die Versicherungspflicht in der KVdR bei der Altersrente zu erreichen. (Von einer Verlängerung der EM-Rente kann ich nicht ohne weiteres ausgehen, man weiß aber im Übrigen auch nicht, ob bei dieser KVdR-Pflicht besteht). Es ist also durchaus in Ordnung, dass der Experte bei der Amortisationsberechnung die KV-/PV-Beiträge weggelassen hat, weil nach den vorliegenden Daten wohl keine KV-/PV-Pflicht bei der Altersrente bestehen wird. Im Übrigen ist eine seriöse Berechnung mit KV-PV-Pflichtbeiträgen gar nicht möglich, da keiner weiß, wie hoch in 10 Jahren (oder wann immer Marion in Altersrente geht) und in den dann folgenden 20 Jahren mit Rentenbezug die KV-/PV-Beiträge sein werden. Aber vielleicht hat hier jemand hellseherische Fähigkeiten – dann möge er sich bitte melden und sich als neuer „Super-Experte“ registrieren lassen. :-) Und was ist, wenn sich Marion nach allem privat krankenversichert, weil sie nicht in die KVdR kommt? Dann erhält sie einen Beitragszuschuss zur Rente! Dadurch kommen wir mit einer Amortisationsberechnung ggf. sogar unter die Berechnungswerte des Experten, weil Marions Beiträge bei der „Rückzahlung“ sogar bezuschusst werden. Die von W*olfgang so hochstilisierten „pauschalen“ 20 Jahre sind dann offensichtlich weit an der Realität vorbeigerechnet. Unterm Strich liegt der Experte also mit seinem „Durchschnittswert“ wohl am besten. Mein Fazit für W*olfgang: Wer die Beiträge der anderen nur „überfliegt“, hat schlechte Chancen, ein „Überflieger“ zu werden ;-) MfG MFG
Marion wagneram 01.10.2015 | 09:51
Ohjeh..... Ganz schön durcheinander ;-)) Also ich gehe davon aus, dass ich bis zum Renteneintritt die EM bekomme. Meine Behinderung ist lebenslänglich. Ich bin freiwillig pflichtversichert bei der KV und muss meine Beiträge selbst abführen von den 450€ bzw. eben dann vom Sozialamt weil die EM von 820€ nicht reicht. Erhalte aber derzeit von der RV 70€ Zuschuss zur Krankenkasse. Das ist deshalb, weil wohl nicht genügend Arbeitsjahre in der zweiten Arbeitslebenshälfte zusammen gekommen sind. Es fehlte noch ein Jahr :-( Ich hoffe, ich konnte damit noch etwas aufklären..... Bitte nicht streiten wegen mir ;-)
W*lfgangam 01.10.2015 | 20:43
Zitat von MFG anzeigen
MFG schrieb

Wenn jemand auf 450,- Euro-Basis beschäftigt ist, ist er in dieser Beschäftigung nicht KV-/PV-pflichtig.[/quote]Erkenntnisgewinn für MFG:

Zunächst richtig/nicht GKV-pflichtig über Minijob.

Da sie aber aktuell GKV/freiwillig ist, kommt Sie da auch nicht mehr raus. Egal, ob Sie dann ohne Rente nur die 450/Monat hat ...die freiwillige GKV läuft zwingend weiter (Krankenkassenzwang seit 2007/9 im jeweiligen System, ging wohl an Ihnen vorbei) und damit wird künftig die 9/10 Belegung erreicht.

Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen ;-)

Ansonsten sind Sie mit guten/fundierten Ratschlägen im Sinne aller Nachfragenden gern willkommen - jede/r Einzelne trägt aus seinem Bereich/Wissen dazu bei, dass die 'dummen' Versicherten hier nicht verhungern :-)

Gruß

w.

[/quote]

ich habe hier gerade ein Deja Vu im Hinblick auf einen "überfliegenden W*lfgang":

1. Die Info über den freiwilligen Beiträgen kam erst nach meinem Beitrag. Im Gegensatz zu Ihnen besitze ich aber leider keine hellseherischen Fähigkeiten.

2. Ihre Aussage, dass die 9/10-Belegung zukünftig erreicht wird, ist genauso spelulativ wie Ihre vormalige Annahme zur KV-Pflicht. Frau Wagner fehlte bei der EM-Rente bereits ein ganzes Jahr für die 9/10-Belegung. Niemand weiß, ob sie das in den nächsten 10 Jahren ausgleichen kann. Wissen Sie, wann Frau Wagner erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat? Wissen Sie, wie lange der maßgebende Zeitraum für die 9/10-Belegung ist? Wissen Sie, ob die bisherigen Lücken herausfallen?

Ach ja, jetzt hätte ich fast vergessen, dass Sie herseherische Fähigkeiten haben...

3. Wenn Sie wenigstens schreiben würden, dass "wahrscheinlich" oder "vielleicht" die 9/10-Belegung erreicht wird. Aber so gehen die "dummen" Versicherten davon aus, dass Ihre starken Behauptungen richtig sind und erleben hinterher die böse Überraschung.

Und da fordern ausgerechnet Sie "gute" und "fundierte" Ratschläge ein?

4. Die Aussage "dumme" Versicherte finde ich sehr nett von Ihnen. Das zeigt viel über Ihren Charakter als "Überflieger".

5. Nach allem konnten Sie leider nicht zu einem "Erkennisgewinn für MFG" beitragen.

6. Bei einer Aussage stimme ich Ihnen aber völlig zu: "Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen", lieber W*lfgang.

Ich würde lediglich das Wort "Crachtestdummy" durch "Crashtest-Dummy" ersetzen.

MfG

MFG

Hallo MFG, köstlich, schon klar, die PKV-Beiträge gibt es ja auch für lau - da bleibt ja so was vom DRV-Zuschuss von übrig *manreichemirkonfetti Experte/in sieht es richtig, ob 15/18/20/25 Jahre, bis es sich rechnet/lohnt nicht, völlig egal - der tiefere Blick ins Versicherungskonto gehört zwingend dazu. Insbesonders, da Sie die geringe Rentenhöhe genannt hat - wo auch künftig/bei Altersrente ergänzende Sozialleistungen helfen müssen. Da könnte eine 'Aufstockung' auch ganz verpuffen. > Hmmmm so richtig weiss ich nun auch nciht, was ich machen soll. ich hatte einen Jahresvertrag bis Ende Oktober. Blöde Situation, Marion. Wenn Sie mit Ihrer Rente später mal noch in die Grundsicherung/vorher Sozialhilfe reinfallen, erhalten Sie auch noch die 'GEZ'-Befreiung, reicht es 'nur' für Wohngeld/Rente zu hoch für Grundsicherung/Sozialhilfe, entfällt die Rundfunkgebühren-Befreiung. Vielleicht haben Sie örtlich ein Versicherungsamt im Rathaus, das die kurzen Informationswege nutzen kann, um das für Sie zu ermitteln - aber, Stand heute eben! > KVdR: Es fehlte noch ein Jahr Dürfte beim nächsten Rentenfall kein Problem, die freiwillige GKV zählt mit. Und im übrigen ist die Beitragslast bei 820 EUR Rente kaum höher, als wären Sie pflichtversichert in der GKV/KVdR. Gruß w.
W*lfgangam 01.10.2015 | 21:52
Zitat von MFG anzeigen
MFG schrieb

Wenn jemand auf 450,- Euro-Basis beschäftigt ist, ist er in dieser Beschäftigung nicht KV-/PV-pflichtig.[/quote]Erkenntnisgewinn für MFG:

Zunächst richtig/nicht GKV-pflichtig über Minijob.

Da sie aber aktuell GKV/freiwillig ist, kommt Sie da auch nicht mehr raus. Egal, ob Sie dann ohne Rente nur die 450/Monat hat ...die freiwillige GKV läuft zwingend weiter (Krankenkassenzwang seit 2007/9 im jeweiligen System, ging wohl an Ihnen vorbei) und damit wird künftig die 9/10 Belegung erreicht.

Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen ;-)

Ansonsten sind Sie mit guten/fundierten Ratschlägen im Sinne aller Nachfragenden gern willkommen - jede/r Einzelne trägt aus seinem Bereich/Wissen dazu bei, dass die 'dummen' Versicherten hier nicht verhungern :-)

Gruß

w.

[/quote]

ich habe hier gerade ein Deja Vu im Hinblick auf einen "überfliegenden W*lfgang":

1. Die Info über den freiwilligen Beiträgen kam erst nach meinem Beitrag. Im Gegensatz zu Ihnen besitze ich aber leider keine hellseherischen Fähigkeiten.

2. Ihre Aussage, dass die 9/10-Belegung zukünftig erreicht wird, ist genauso spelulativ wie Ihre vormalige Annahme zur KV-Pflicht. Frau Wagner fehlte bei der EM-Rente bereits ein ganzes Jahr für die 9/10-Belegung. Niemand weiß, ob sie das in den nächsten 10 Jahren ausgleichen kann. Wissen Sie, wann Frau Wagner erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat? Wissen Sie, wie lange der maßgebende Zeitraum für die 9/10-Belegung ist? Wissen Sie, ob die bisherigen Lücken herausfallen?

Ach ja, jetzt hätte ich fast vergessen, dass Sie herseherische Fähigkeiten haben...

3. Wenn Sie wenigstens schreiben würden, dass "wahrscheinlich" oder "vielleicht" die 9/10-Belegung erreicht wird. Aber so gehen die "dummen" Versicherten davon aus, dass Ihre starken Behauptungen richtig sind und erleben hinterher die böse Überraschung.

Und da fordern ausgerechnet Sie "gute" und "fundierte" Ratschläge ein?

4. Die Aussage "dumme" Versicherte finde ich sehr nett von Ihnen. Das zeigt viel über Ihren Charakter als "Überflieger".

5. Nach allem konnten Sie leider nicht zu einem "Erkennisgewinn für MFG" beitragen.

6. Bei einer Aussage stimme ich Ihnen aber völlig zu: "Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen", lieber W*lfgang.

Ich würde lediglich das Wort "Crachtestdummy" durch "Crashtest-Dummy" ersetzen.

MfG

MFG

Erkenntnisgewinn für MFG: Zunächst richtig/nicht GKV-pflichtig über Minijob. Da sie aber aktuell GKV/freiwillig ist, kommt Sie da auch nicht mehr raus. Egal, ob Sie dann ohne Rente nur die 450/Monat hat ...die freiwillige GKV läuft zwingend weiter (Krankenkassenzwang seit 2007/9 im jeweiligen System, ging wohl an Ihnen vorbei) und damit wird künftig die 9/10 Belegung erreicht. Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen ;-) Ansonsten sind Sie mit guten/fundierten Ratschlägen im Sinne aller Nachfragenden gern willkommen - jede/r Einzelne trägt aus seinem Bereich/Wissen dazu bei, dass die 'dummen' Versicherten hier nicht verhungern :-) Gruß w.
Marion Wagner am 01.10.2015 | 22:26
Vielen lieben Dank Herr W*olfgang!!! Was meinen Sie denn mit nächstem Rentenfall? Man hat mir bei der KV gesagt, das ich dann bei der Altersrente wieder "normal" gesetzlich Rentenversicherung ist. Ist schon eine crux das Ganze.... Immer gearbeitet (teilweise 3 Jobs), zwei Berufe erlernt und studiert, zwei Kinder allein groß gezogen und man steht nun mit nix da....
W*lfgangam 01.10.2015 | 23:15
Zitat von Marion Wagner anzeigen
Die Altersrente, oder eine erneute EM-Rente, falls die aktuelle nach Zeitablauf nicht weitergezahlt werden können, später erneut bewilligt werden würde. > Man hat mir bei der KV gesagt, das ich dann bei der Altersrente wieder "normal" gesetzlich Rentenversicherung ist. So wird es sein! Obwohl, es gibt auch in der KV kein 'unnormal' versichert - der Status wird sich ändern/von bisher freiwillig versichert in pflichtversichert. Machen Sie sich deswegen keine großen Sorgen, Ihr Einkommensniveau bis zur Altersrente und danach wird in etwa gleich bleiben. Gruß w.
Marion Wagneram 01.10.2015 | 23:33
Dankeschön, sehr lieb!! Gute Nacht Marion :-)
MFGam 02.10.2015 | 19:31
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo W*lfgang, Sie sind ja wirklich ein Scherzbold. Die PKV-Beiträge fallen so oder so an. Das lässt sich nicht vermeiden, wenn man nicht mehr in die gesetzliche KV kommt. Die haben also überhaupt nichts mit der Amortisationsberechnung zu tun, um die es hier ging. Allerdings spielt der Zuschuss schon eine Rolle, denn der Zuschuss hängt auch von der Rentenhöhe ab. Ich kann mit zusätzlichen Beiträgen meine Rentenhöhe beeinflussen und dadurch die Zuschusshöhe. Somit werden die Beiträge bezuschusst, was Auswirkungen auf die Amortisationsberechnung hat. Na, nun geschnaggelt? Lassen Sie sich neben dem Konfetti auf jeden Fall auch eine rote Pappnase reichen ...
MFGam 02.10.2015 | 20:28
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn jemand auf 450,- Euro-Basis beschäftigt ist, ist er in dieser Beschäftigung nicht KV-/PV-pflichtig.
Erkenntnisgewinn für MFG: Zunächst richtig/nicht GKV-pflichtig über Minijob. Da sie aber aktuell GKV/freiwillig ist, kommt Sie da auch nicht mehr raus. Egal, ob Sie dann ohne Rente nur die 450/Monat hat ...die freiwillige GKV läuft zwingend weiter (Krankenkassenzwang seit 2007/9 im jeweiligen System, ging wohl an Ihnen vorbei) und damit wird künftig die 9/10 Belegung erreicht. Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen ;-) Ansonsten sind Sie mit guten/fundierten Ratschlägen im Sinne aller Nachfragenden gern willkommen - jede/r Einzelne trägt aus seinem Bereich/Wissen dazu bei, dass die 'dummen' Versicherten hier nicht verhungern :-) Gruß w.
ich habe hier gerade ein Deja Vu im Hinblick auf einen "überfliegenden W*lfgang": 1. Die Info über den freiwilligen Beiträgen kam erst nach meinem Beitrag. Im Gegensatz zu Ihnen besitze ich aber leider keine hellseherischen Fähigkeiten. 2. Ihre Aussage, dass die 9/10-Belegung zukünftig erreicht wird, ist genauso spelulativ wie Ihre vormalige Annahme zur KV-Pflicht. Frau Wagner fehlte bei der EM-Rente bereits ein ganzes Jahr für die 9/10-Belegung. Niemand weiß, ob sie das in den nächsten 10 Jahren ausgleichen kann. Wissen Sie, wann Frau Wagner erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat? Wissen Sie, wie lange der maßgebende Zeitraum für die 9/10-Belegung ist? Wissen Sie, ob die bisherigen Lücken herausfallen? Ach ja, jetzt hätte ich fast vergessen, dass Sie herseherische Fähigkeiten haben... 3. Wenn Sie wenigstens schreiben würden, dass "wahrscheinlich" oder "vielleicht" die 9/10-Belegung erreicht wird. Aber so gehen die "dummen" Versicherten davon aus, dass Ihre starken Behauptungen richtig sind und erleben hinterher die böse Überraschung. Und da fordern ausgerechnet Sie "gute" und "fundierte" Ratschläge ein? 4. Die Aussage "dumme" Versicherte finde ich sehr nett von Ihnen. Das zeigt viel über Ihren Charakter als "Überflieger". 5. Nach allem konnten Sie leider nicht zu einem "Erkennisgewinn für MFG" beitragen. 6. Bei einer Aussage stimme ich Ihnen aber völlig zu: "Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen", lieber W*lfgang. Ich würde lediglich das Wort "Crachtestdummy" durch "Crashtest-Dummy" ersetzen. MfG MFG
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