Hallo,
leider ist die Antwort von Santander nicht richtig. Man muss vielmehr differenzieren:
a) Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter über die bisherige Befristung hinaus gezahlt wird und die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt, wird Ihre Altersrente mindestens in Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt (sogenannter "Besitzschutz").
b) Ist die "Lücke" zwischen Wegfall der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente hingegen größer, wird die Altersrente unabhängig von der Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente berechnet. Sie kann dann auch niedriger sein.
Aufstockungsbeträge bei vormals versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen wirken sich sehr wohl rentensteigernd bei der Altersrente aus. Konkret in Zahlen: Wenn Sie zur Zeit 450,- Euro monatlich verdienen, erhöht sich Ihre spätere monatliche Altersrente für jedes voll gearbeitete Jahr um ca. 4,51 Euro, ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich die Rente lediglich um ca. 3,62 Euro (Der Betrag von 4,51 Euro / 3,62 Euro erhöht sich im Laufe der Jahre noch durch die jährlichen Rentenanpassungen.) Nehmen Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch, reduziert sich der Betrag allerdings um einen Rentenabschlag. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden aus der Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dann ergibt sich ein (weiterer) Abzug von zur Zeit ca. 10,5 %.