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Zur Experten-Antwort springenHallo Marion,
ich glaube, die Diskussion ist nicht so problematisch, wie es auf den ersten Blick scheint.
Ich schätze die Beiträge von W*lfgang sehr, er hat auf jeden Fall ein sehr gutes Fachwissen im Rentenrecht und ist sehr wertvoll für dieses Forum. Dass es ab und zu mal Diskussionspunkte gibt, ist meines Erachtens nicht tragisch, davon lebt ja letztlich dieses Forum.
Ob Sie nun 20 Jahre oder 18 Jahre und 9 Monate Amortisationszeit zugrunde legen ist wohl nicht so erheblich, denn beide Berechnungen zeigen letztlich, dass die Amortisationszeit sehr lang ist. Man kann sich bei beiden Berechnungen die Frage stellen, ob es sich – im Hinblick auf die Amortisationszeit – für einen persönlich "rentiert", Aufstockungsbeiträge zu zahlen. Es kommt letztlich auch entscheidend darauf an, wie alt man wird – aber genau das weiß man leider nicht.
Verlieren Sie bei der etwas ausgeschweiften Diskussion über die Amortisation aber nicht die übrigen Argumente aus dem Auge, die für oder gegen eine Aufstockung (bzw. bei neuen Minijobs: Befreiung von der Versicherungspflicht) sprechen: z. B. Erwerb zusätzlicher Wartezeitmonate für den Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente (hier müsste man mal individuell prüfen) oder Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes für den Fall, dass Ihre Erwerbsminderungsrente mit Ablauf der derzeitigen Befristung endet.
Hallo,
leider ist die Antwort von Santander nicht richtig. Man muss vielmehr differenzieren:
a) Wenn die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter über die bisherige Befristung hinaus gezahlt wird und die Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt, wird Ihre Altersrente mindestens in Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt (sogenannter "Besitzschutz").
b) Ist die "Lücke" zwischen Wegfall der Erwerbsminderungsrente und dem Beginn der Altersrente hingegen größer, wird die Altersrente unabhängig von der Rentenhöhe der Erwerbsminderungsrente berechnet. Sie kann dann auch niedriger sein.
Aufstockungsbeträge bei vormals versicherungsfreien geringfügigen Beschäftigungen wirken sich sehr wohl rentensteigernd bei der Altersrente aus. Konkret in Zahlen: Wenn Sie zur Zeit 450,- Euro monatlich verdienen, erhöht sich Ihre spätere monatliche Altersrente für jedes voll gearbeitete Jahr um ca. 4,51 Euro, ohne Aufstockungsbetrag erhöht sich die Rente lediglich um ca. 3,62 Euro (Der Betrag von 4,51 Euro / 3,62 Euro erhöht sich im Laufe der Jahre noch durch die jährlichen Rentenanpassungen.) Nehmen Sie Ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch, reduziert sich der Betrag allerdings um einen Rentenabschlag. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, werden aus der Rente auch noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Dann ergibt sich ein (weiterer) Abzug von zur Zeit ca. 10,5 %.
ich habe hier gerade ein Deja Vu im Hinblick auf einen "überfliegenden W*lfgang": 1. Die Info über den freiwilligen Beiträgen kam erst nach meinem Beitrag. Im Gegensatz zu Ihnen besitze ich aber leider keine hellseherischen Fähigkeiten. 2. Ihre Aussage, dass die 9/10-Belegung zukünftig erreicht wird, ist genauso spelulativ wie Ihre vormalige Annahme zur KV-Pflicht. Frau Wagner fehlte bei der EM-Rente bereits ein ganzes Jahr für die 9/10-Belegung. Niemand weiß, ob sie das in den nächsten 10 Jahren ausgleichen kann. Wissen Sie, wann Frau Wagner erstmalig eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat? Wissen Sie, wie lange der maßgebende Zeitraum für die 9/10-Belegung ist? Wissen Sie, ob die bisherigen Lücken herausfallen? Ach ja, jetzt hätte ich fast vergessen, dass Sie herseherische Fähigkeiten haben... 3. Wenn Sie wenigstens schreiben würden, dass "wahrscheinlich" oder "vielleicht" die 9/10-Belegung erreicht wird. Aber so gehen die "dummen" Versicherten davon aus, dass Ihre starken Behauptungen richtig sind und erleben hinterher die böse Überraschung. Und da fordern ausgerechnet Sie "gute" und "fundierte" Ratschläge ein? 4. Die Aussage "dumme" Versicherte finde ich sehr nett von Ihnen. Das zeigt viel über Ihren Charakter als "Überflieger". 5. Nach allem konnten Sie leider nicht zu einem "Erkennisgewinn für MFG" beitragen. 6. Bei einer Aussage stimme ich Ihnen aber völlig zu: "Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen", lieber W*lfgang. Ich würde lediglich das Wort "Crachtestdummy" durch "Crashtest-Dummy" ersetzen. MfG MFGWenn jemand auf 450,- Euro-Basis beschäftigt ist, ist er in dieser Beschäftigung nicht KV-/PV-pflichtig.Erkenntnisgewinn für MFG: Zunächst richtig/nicht GKV-pflichtig über Minijob. Da sie aber aktuell GKV/freiwillig ist, kommt Sie da auch nicht mehr raus. Egal, ob Sie dann ohne Rente nur die 450/Monat hat ...die freiwillige GKV läuft zwingend weiter (Krankenkassenzwang seit 2007/9 im jeweiligen System, ging wohl an Ihnen vorbei) und damit wird künftig die 9/10 Belegung erreicht. Informieren Sie sich bitte vorher, bevor Sie sich zum Crachtestdummy machen ;-) Ansonsten sind Sie mit guten/fundierten Ratschlägen im Sinne aller Nachfragenden gern willkommen - jede/r Einzelne trägt aus seinem Bereich/Wissen dazu bei, dass die 'dummen' Versicherten hier nicht verhungern :-) Gruß w.
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