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wie wirkt sich lange arbeitslosigkeit auf die rente aus

von titotom28.01.2007 | 20:08
2345 Ansichten
3 Antworten
ich bin seit 6 jahren am stück arbeitslos und habe insgesamt mit meiner lehrzeit ca. 18 jahre gearbeitet dazu kommen weitere 4 jahre arbeitslosigkeit durch pleiten und insolvenzen bin jezt 43 jahre hatte eine schwere herz op und muss noch zur reha laut arzt besteht der verdacht das ich dem arbeitsmarkt nicht mehr voll zur verfügung stehe ich frage mich nun wovon soll ich mein leben bestreiten wenn es darauf hinausläuft mich in rente zu schicken wieviel rente geht mir durch lange arbeitlosigkeit verloren kann man das in prozent oder grundsätzlich vorher abschätzen

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2007 | 14:31

Dem (sehr ausführlichen) Beitrag von Bernhard habe ich nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Peteram 28.01.2007 | 20:50
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Peter
Bernhardam 28.01.2007 | 23:43
Eine allgemeingültige Aussage zu den Auswirkungen von Arbeitslosigkeit auf "die Rente" ist schwierig, weil sich die Behandlung von Zeiten der Arbeitslosigkeit immer wieder geändert hat und diese je nach Rentenart unterschiedlich ist. Ich werde stattdessen versuchen, Ihnen die Grundlagen der Berechnung einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung in diesem Zusammenhang vorzustellen. Zwei Begriffe sind hier wichtig - Zurechnungszeit und - Gesamtleistungsbewertung Zurechnungszeit ist die Zeit vom Eintritt bis der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr, diese Zeit wird mit fiktiven Beiträgen belegt. Die Höhe dieser fiktiven Beiträge ergibt sich aus den zuvor gezahlten realen Beiträgen, aus denen bei der Gesamtleistungsbewertung ein Durchschnittswert ermittelt wird. Für diese Durchschnittsbewertung wird neben der Beitragshöhe ein belegungsfähiger Gesamtzeitraum herangezogen, der z.B. bei Ihnen mit der Lehre im 15. Lebensjahr beginnt. Zeiten der Arbeitslosigkeit können sich auf die Gesamtleistungsbewertung unterschiedlich auswirken: 1. Es wurden vom Arbeitsamt Beiträge gezahlt, diese gehen in tatsächlicher Höhe oder aufgewertet in die Berechnung ein. 2. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Anrechnungszeiten ganz aus dem belegungsfähigen Zeitraum herausgenommen und verändern bzw. verschlechtern damit die durchschnittliche Beitragshöhe nicht, tragen aber auch nichts zu einer Altersrente bei. Sehr negativ wirkt sich der Bezug von Arbeitslosengeld II seit der Hartz IV Gesetzgebung aus: Das Arbeitsamt zahlt zwar Beiträge, aber nur in extrem geringer Höhe, daher bringen solche Zeiten fast nichts für eine Altersrente, und drücken als Pflichtbeitragszeiten auch die Gesamtleistungsbewertung sehr stark nach unten. Aus der Summe der real gezahlten und fiktiv hinzugerechneten Beiträge (in Entgeltpunkten) wird dann die Höhe der EM-Rente ermittelt, und quasi wegen "vorzeitigen Bezuges" ein Abschlag von 10,8 % vorgenommen (nur EM-Renten ab 63 werden in voller Höhe gezahlt). Um genauere Informationen zu bekommen, wie hoch eine Erwerbsminderungsrente in Ihrem Fall wäre, sollten Sie eine Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf anfordern, dazu müssen Sie - falls noch nicht erfolgt - zuvor eine Kontenklärung durchführen. Formulare finden Sie auf www.lva.de unter Beratung / Versicherungsunterlagen anforden. Wenn Sie schon (ohne Anforderung) eine Renteninformation bekommen haben, finden Sie dort ebenfalls eine Angabe zur Höhe einer Erwerbsminderungsrente, lesen Sie das einfach einmal genau durch. Ich wünsche Ihnen gute Erholung und viel Glück.
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