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Experten-Antwort

wieder Reha möglich?

von Juri Stern18.07.2017 | 16:41
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo und guten Tag, vorweg: ich beziehe Erwerbsminderungsrente, zzgl. Aufstockung vom Amt für Soziale Dienste. Vor über einem Jahr war ich zur Reha in Ahrenshoop. Die Reha hat mich damals sehr aufgebaut, ich war gesundheitlich wesentlich stabiler als z.Zt. Fragen: 1. kann ich jetzt wieder eine Reha beantragen? 2. wenn ja: beantrage ich die Reha bei der DRV? 3. Bekomme ich die Anträge von der DRV? 4. In wieweit ist meine Krankenkasse / mein Hausarzt beteiligt? 5. Wie sieht es mit meinen "Einkünften" aus. EMR bleibt ja sicherlich erhalten, was passiert mit dem Geld vom Amt für Soziale Dienste? 6. gibt es Geld von der DRV? Evtl Fahrkostenübernahme? Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank J. Stern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herr Stern,

Herz1952 hat Ihnen schon umfassend und richtig geantwortet.

Bezüglich der Aufstockung der Grundsicherung ist nicht mit großen Abschlägen zu rechnen.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Herz1952am 18.07.2017 | 17:19
Hallo Juri Stern, zu 1: Sie können jederzeit eine Reha beantragen (Genehmigung ist vom Gesundheitszustand abhängig, bzw. zu erwartenden Besserung) zu 2: Sie können Sie auch bei der Krankenkasse beantragen. Bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer ist diese auch generell zuständig. zu 3: Sie bekommen die entsprechenden Anträge von der Krankenkasse. Diese hat 2 Antragsformulare, eines für die Krankenkasse, eines für die RV. Diese bestimmt auch, welches Sie nehmen sollen. Evtl. leitet die KK das Formular an die RV weiter, diese kann es aber unter Umständen ablehnen und den Entscheid über die Reha wieder an die KK abgeben. Zu 4: Antrag mit Attest von Hausarzt oder Facharzt stellen. zu 5: Die Rente kann unter Umständen auch gestrichen/gekürzt werden. Dazu müsste allerdings eine nicht nur vorübergehende Besserung, sowie eine erhebliche Besserung eintreten. Da Sie ja schon eine Reha hatten und sich Ihr Gesundheitszustand wieder verschlechtert hat, ist dies unwahrscheinlich. Ihr Gesundheitszustand müsste sich erheblich über den Zustand verbessern, der Ihnen die EM-Rente "gebracht" hat. Zu 5.: Hierzu müssten Sie das Sozialamt fragen, wie das gehandhabt wird. Es könnte eine entsprechende Kürzung für die "freie Verpflegung" bei der Reha-Maßnahme geben. zu 6.: Fahrtkosten werden im Rahmen der Richtlinien von der KK oder der RV übernommen. (je nach Kostenträger). Anmerkung: Bei EM-Rente auf unbestimmte Dauer meistens Krankenkasse. Bei befristeter EM-Rente ist die RV zuständig. Eine Wunschklinik können Sie benennen. Wenn Ahrenshoop Ihnen gut getan hat, können Sie das Anmerken auf dem Antrag. Alles Gute für Ihre Gesundheit.
Juri Sternam 18.07.2017 | 18:07
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die EMR wurde (erstmal) bis 06/2018 bewilligt. Dann läuft also alles über die DRV. Das ist schon gut zu wissen. Habe diese und nächste Woche Gespräche mit meinen Ärzten ( Onkologe und Hausarzt ), werde das Thema Reha auch besprechen. Nochmals Danke! MfG J. Stern
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