Guten Morgen Monika,
wie W*lfgang bereits erwähnte, werden alle Hinterbliebenenrenten rückwirkend für bis zu zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat gezahlt.
Wenn soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt die Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten oder Lebenspartner mit dem auf das Ende der letzten Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnerschaft folgenden Kalendermonat.