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Experten-Antwort

Wiederaufleben des vollen rentenanspruchs

von Joahnna 191929.07.2014 | 12:51
963 Ansichten
4 Antworten

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ich beziehe seit seit April 2010 die sogenannte Arbeitsmarktrente.Im mai 2013 habe ich für 6 Monate eine Beschäftigung von 4 h täglich aufgenommen.Für diese Zeit wird ( was mir völlig klar ist ) keine Arbeitsmarktrente gezahlt. Mit Aufgabe der Tätigkeit am 31.10.2013 habe ich keinerlei Beschäftigung mehr ausgeübt . Ich habe also ab 01.11.2013 wieder Anspruch auf meine volle Arbeitsmarktrente.Ist ab diesem Tag ein neuer Leistungsfall eingetreten oder lebt mein alter Leistungsfall wieder auf ? Denn ich habe keinen neuen Antrag gestellt und erhalte jetzt wieder Rente nach 6 Monaten erneuter Sperre

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei dem geschildertem Sachverhalt handelt es sich um keinen neuen Leistungsfall.

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3 Antworten

Kai-Uweam 29.07.2014 | 13:54
Der Leistungsfall, der einmal bestimmt wurde, bleibt grundsätzlich. Das hier ist an sich kein neuer Rentenanspruch, sondern der "alte" Rentenanspruch, der durch den Wegfall der Einkommensanrechnung nach §96a SGB VI wieder "auflebt" wie Sie es schon beschrieben haben. Sobald wieder ein zahlbarer Betrag zur Verfügung steht müssen Sie grundsätzlich keinen Antrag stellen, richtig erkannt. Es reicht hier eine Mitteilung an den RV-Träger und dort wird von Amts wegen die Zahlung wieder eingeleitet. MfG
hkpam 29.07.2014 | 18:57
Selbstverständlich handelt es sich um einen neuen Leistungsfall. Mit Aufnahme der 4-stündigen Beschäftigung ist die (arbeitsmarktbedingte) volle Erwerbsminderung weggefallen. Mit Aufgabe der Beschäftigung zum 31.10.2013 liegt eine neue volle arbeitsmarktddingte Erwerbsminderung vor. Ausgahend vom Leistungsfall am 31.10.2013 beginnt die neue Rente wegen voller Erwerbsminderung erst wieder am 01.05.2014.
=//=am 30.07.2014 | 13:19
Zitat von hkp anzeigen
Genau so ist es! Es wird die volle EM-Rente nicht wegen der Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze, sondern wegen der Aufgabe der Beschäftigung gezahlt. Denn erst ab 01.11.2013 gilt der Arbeitsmarkt wieder als verschlossen. Da die "Arbeitsmarktrente " immer eine zeitlich befristete Rente ist, wird diese ab dem 7. Kalendermonat nach Beendigung der Beschäftigung gezahlt.
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